Versicherungs-Ratgeber
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Prepaid-Kreditkarten bieten zusätzlichen Schutz vor Fremdbenutzung
Will man heutzutage im Netz etwas erwerben oder eine Transaktion durchführen so wird man in der Regel nach einer Kreditkarte gefragt. Keine andere Bezahlungsmöglichkeit geht so schnell, ist für Käufer und Verkäufer sicher und lässt sich weltweit nutzen. Besonders wenn man Waren oder Dienstleistungen im Ausland einkauft, kann eine Kreditkarte die einzige Bezahlungsmöglichkeit sein, die akzeptiert wird.
Rauchmelder können Leben retten! | Rauchmelderpflicht
Jährlich gibt es bis zu 8.000 Schwerstverletzte und mehr als 600 Tote bei Wohnungsbränden in Deutschland. Expertenmeinungen zufolge kann man mit Rauchmeldern bis zu 40 Prozent das Risiko von Brandverletzungsfällen minimieren. In zehn Bundesländern sind die kleinen runden unscheinbaren Warnsysteme inzwischen Vorschrift.
Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht
Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Ein drastischer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit oder ein anderes Unglück können das Leben von heute auf Morgen verändern. Und mit einem Mal ist der geliebte Partner, das Kind oder ein Elternteil zum Patienten geworden, der es nicht vermag, selbst zu entscheiden.
Versicherungstipps für junge Familien | Eltern Kinder
Mia und Ben sind die beliebtesten deutschen Vornamen. Bei der Vornamenswahl für den Nachwuchs entscheiden sich die Deutschen dabei vor allem danach, wie der Name klingt. Doch nicht nur dabei müssen sich die werdenden Eltern abstimmen. Neben der Organisation von Kinderbett und Wickeltisch, Familienvan und Babywanne ist es ratsam, die lieben Kleinen auch umfassend abzusichern.
Steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften
Die Personengesellschaft wird in der modernen Gesamthandslehre als zivilrechtliches Rechtssubjekt anerkannt, das selbst Träger von Gesellschaftsvermögen ist.[1]
Sonderbetriebsvermögen: Problematische Gleichsetzung der unterschiedlichen Betrachtungsweisen im Hinblick auf Sonderbetriebsvermögen
Ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, ist zunächst unabhängig davon zu beurteilen, ob es zum notwendigen oder gewillkürten Gesamthandels- oder Sonderbetriebsvermögen gehört.
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Rechtsfolgen beim Zurückbehalten wesentlicher Betriebsgrundlagen
Wie oben erwähnt, ist das Gesamthandsvermögen der OHG mit dem der formgewechselten GmbH identisch, sodass vor dem Formwechsel keine Betriebsgrundlagen der OHG – egal ob wesentlich oder unwesentlich – zurückbehalten werden können, da sonst kein Formwechsel nach § 190 UmwG vorläge, der Tatbestandsvoraussetzung für § 25 UmwStG ist.[1]
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Kontroverse Darstellung von Sachgesamtheiten und Betriebsvermögen
Bezug nehmend auf die vorherigen Kapitel wurden grundsätzlich Fragen nach der notwendigen Einbringung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen des Formwechsels mit kritischen Aspekten diskutiert.
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Problematik bei der Einbringung von Mitunternehmerschaften
In Anlehnung an § 20 UmwStG könnte sowohl die Mitunternehmerschaft als auch die Mitunternehmer als Einbringende angesehen werden. Beim Formwechsel bringen nach Bilitewski stets die Mitunternehmer ihre Mitunternehmeranteile in die Kapitalgesellschaft ein.[1]
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Anwendungsvoraussetzungen für die Einbringung nach § 20 UmwStG
Nachdem die Problematik zur sinngemäßen Anwendung der Vorschriften des § 20 bis § 23 UmwStG in Bezug auf den Formwechsel nach § 25 UmwStG erörtert wurde, erfolgt nun die Thematisierung der eigentlichen Anwendungsvorschriften zur Einbringung nach § 20 UmwStG.