Firmenrechtsschutzversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Firmenrechtsschutzversicherung

Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung

Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Leistungen sind u.a. versichert:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gericht

Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist beim Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung zu beachten?

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Rechtsschutzversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

 

Deckungssumme

Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden – vor allem dann, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Allerdings beruhen viele alte Tarifen noch auf kalkulierten Deckungssummen, die heute unzeitgemäß niedrig sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie z. B. die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte daher unbedingt geachtet werden.

Strafkaution

Wenn es Sie oder andere mitversicherte Personen einstweilen vor Strafverfolgungsmaßnahmen verschont, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurück zahlen. Dazu steht – je nach Vertrag – eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindert auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.

Wartezeiten

Erst wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit vorüber ist, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers. Dadurch wird die Versichertengemeinschaft vor den Auswirkungen geschützt, die durch Kunden entstehen, die nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließen, weil „das Haus schon brennt“.

Geltungsbereich

Grundsätzlich gilt die Rechtsschutzversicherung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Versicherungsmakler beim Versicherer abklären lassen.

Versicherter Personenkreis

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter Ihrers Unternehmens über den gewerblichen Rechtsschutzvertrag abgesichert, sofern es sich um Streitigkeiten handelt, die aus der Tätigkeit für die Firma resultieren. Normalerweise bietet ein gewerblicher Rechtsschutzvertrag auch für mind. eine namentlich zu benennende Person (z. B. Inhaber oder Geschäftsführer) auch im Privatbereich Deckung. Hier gilt außer dem Benannten auch Versicherungsschutz für dessen Ehe-/ Lebenspartner und deren unverheiratete, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Dieser Einschluss gilt, solange die häusliche Gemeinschaft besteht. Je nach gewähltem Versicherer und Tarif kann der Kreis mitversicherter Personen noch umfangreicher sein (z. B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn im Ruhestand und in häuslicher Gemeinschaft, etc.). Ob in einem versicherten Fall Versicherungsschutz gewährt wird, entscheidet letztlich der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers.

Versicherte Rechtsgebiete / Rechtsschutz-Bausteine

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur dann, wenn auch das entsprechende Rechtsgebiet bzw. der entsprechende Rechtsschutz-Baustein versichert ist. So fallen Streitigkeiten bzgl. des Garantieanspruchs eines Fahrzeugs zwar ins versicherte Vertrags-Recht, Sie bräuchten jedoch eine Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutzdeckung in Ihrem Vertrag. Auch Ihr Risiko als Vermieter wird nicht automatisch über den Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz mit abgedeckt, da z. B. die Kosten einer Wohnungsräumung schnell den Rahmen sprengen können. Ihr Versicherungsmakler stimmt Ihren versicherbaren Bedarf gerne mit Ihnen ab.

Risikoausschlüsse

Damit Rechtsschutzversicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleiben kann, ist es nicht möglich, für wirklich alle Rechtsbereiche Versicherungsschutz bieten zu können. Einige Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z. B. alle Rechtsstreitigkeiten aus der Neuerrichtung eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Personenrecht, sowie Studienplatzklagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.

Deckungszusage

Eine Rechtsschutzversicherung wird die Deckung für Ihren Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzlichen oder behördlichen Regelungen mögen Ihnen ungerecht vorkommen und Ihrer eigenen Rechtsauffassung gänzlich zuwider laufen – das Begehen des Rechtswegs kann aber dennoch vom Start weg ohne jede Erfolgsaussicht sein. Holen Sie daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer erst eine Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Ihr Rechtsschutzvertrag hat. Nur im vorherigen Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen können Sie vermeiden, ggf. auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen zu bleiben, der nicht versichert ist, bzw. bei dem keine Deckungszusage erteilt wird.

Gerichtliches Verfahren

Nicht immer kommt ein Rechtsschutztarif für das komplette Verfahren auf. Gerade sehr preiswerte Tarife leisten zumindest in manchen Bereichen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die Kosten, die Ihnen im Vorfeld beim Anwalt entstanden, müssen dann von Ihnen selbst getragen werden.

Beratungs-Rechtsschutz

Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Ihr Anwalt dann mit weiteren Schritten die Sache voran, entfällt meist auch die Deckung für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs- Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinaus gehen – zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche gedeckt, damit Sie als Kunde zumindest bei einfacheren Fällen nicht allein gelassen werden.

Mediation

In vielen Fällen kommt es nur deshalb zum Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Bei einer Mediation unternimmt man den Versuch, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Anwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.

Vergleich / Kostenbeschluss

Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenbeschluss, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Auch bei einem gerichtlich erzielten Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses – sowohl bei Urteil wie auch beim Vergleich.

Kapitalanlage-Rechtsschutz

Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, als dass viele Versicherer zumindest „einfaches Anlagegeschäft“ wie z. B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen
Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird.

Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)/Spezial-Straf-RS (gewerblich)

Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits eine Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (hierunter fällt z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und Sie ggf. in Untersuchungshaft zu bringen. Mit einem erweiterten Straf-RS bzw. einem Spezial-Straf-RS werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch beim Vorwurf von Vorsatzdelikten übernommen. Bei den am Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich gedeckt ist.

Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit / Kausaltheorie / Folgeereignistheorie

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche rechtlichen Streitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind. Bei der Feststellung, wann ein Fall begann, können jedoch zwei Theorien angesetzt werden: Ist die Schaffung eines neuen Umstands als ursprünglicher Beginn des Streifalls anzusehen (z. B. der Kauf eines Neuwagens), oder erst der Zeitpunkt, an dem das eigentliche Problem ersichtlich ist (z. B. Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Sie nichts wussten)? Besteht Ihr Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten viele Versicherer generell auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann.

Forderungsmanagement

Die meisten Anbieter im Bereich der gewerblichen Rechtsschutzversicherung arbeiten mit einem Inkassodienstleister zusammen. Dessen Dienste stehen den Kunden dann teils kostenfrei, teils stark preisgemindert zur Verfügung. Neben der Beitreibung unstrittiger offener Forderungen können so z. B. vergünstigt Wirtschaftsauskünfte über potentielle Vertragspartner eingeholt werden. Diese Dienstleistung fängt die Nichtversicherbarkeit eines „echten Vertrags-Rechtsschutzes“ in den meisten Fällen auf.

Hilfsgeschäfte/Investitionsgeschäfte/erworbene Dienstleistungen

Viele Verträge, die ein Unternehmen schließt, fallen unter einen dieser Begriffe. Gemeint sind hier Verträge, die geschlossen werden, um den Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens zu unterstützen, ohne jedoch in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmenszweck zu stehen. Beispiele verdeutlichen, was gemeint ist: die Anschaffung einer neuen Telefonanlage (Hilfsgeschäft), Servicevertrag mit einem IT-Dienstleister (erworbene Dienstleistung), Erwerb einer neuen Druckmaschine für eine Druckerei (Investitionsgeschäft). Obacht: Investitionsgeschäfte werden von den meisten Versicherern nicht mehr gedeckt!

Kollektives Arbeitsrecht

Hierunter versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Dazu gehören insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen), das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht).

Regress-RS

Wirft Ihnen eine Krankenkasse die Überschreitung des Arzneimittelbudgets vor, folgt im Regelfall eine zeitnahe Verrechnung mit Ihren Vergütungen über die Kassenärztliche Vereinigung. Liegen besondere Umstände vor, kann eine Budgetüberschreitung aber durchaus legitim sein. Kann bzw. will man Ihren Begründungen nicht folgen, genießen Sie über den Regress-RS bereits im außergerichtlichen Verfahren Versicherungsschutz. Die Leistung ist hier versichererabhängig pro Fall bzw. pro Quartal meist begrenzt. Muss ein Fall vor Gericht ausgetragen werden, steht Ihnen die gesamte Versicherungssumme Ihres Rechtsschutzvertrags zur Verfügung.

Cross-Compliance

„Cross-Compliance“ – oder auch Auflagenbindung genannt – ist ein Instrument der EU, das Landwirte durch Direktzahlungen dazu verpflichtet, Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier-, Pflanzengesundheit und Tierschutz einzuhalten. Neben dem bewirten ihrer Flächen, müssen Landwirte somit auch Sorge dafür tragen, dass Grundanforderungen an ihre Betriebsführung ordnungsgemäß eingehalten werden und das Land in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand bleibt. Hieraus können u.a. verwaltungsrechtliche Streitigkeiten entstehen. Denn werden die Auflagen nicht oder teilweise nicht erfüllt, werden Fördergelder reduziert oder gänzlich gestrichen. Viele Rechtsschutzversicherer bieten hiergegen Versicherungsschutz im Verwaltungsbereich.

Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Als Unternehmer trifft man fortlaufend geschäftliche Entscheidungen, die auch zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Die Kosten für Anwälte und Prozesse steigen schnell in horrende Höhen, die das Geschäftskonto schmälern. Mit einer Firmen-Rechtsschutz können sich Unternehmer absichern und wissen, dass sie bei einem Rechtsstreit nicht die Anwaltskosten und Prozesskosten alleine tragen müssen. Mit einer Firmen-Rechtsschutz ist nicht nur der Unternehmer abgesichert, sondern auch seine Beschäftigten und mithelfende Familienangehörige. Neben der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung wird auch die Rechtsschutz-Versicherung für Selbstständige und Freiberufler angeboten.

Das Risiko als Unternehmer verklagt zu werden, ist nicht unerheblich. Auch bei unberechtigten Beschuldigungen müssen Anwaltskosten aufgewendet werden. Eine Rechtsschutz-Versicherung unterstützt den Unternehmer und Selbstständigen. Die Rechtsschutz-Versicherung kann sehr individuell abgeschlossen werden und die Versicherungsprämie richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Umfang der versicherten Versicherungsfälle. Kein Unternehmer und Selbstständiger sollte das Risiko eingehen, ohne eine Rechtsschutz-Versicherung seinen Betrieb zu führen.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.