Betriebshaftpflichtversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden und auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter. Für Spezielle Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet. Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung), wenn diese Produkte ohne weitere Verarbeitung (z. B. in Speisen) direkt weitervertrieben werden. Dann sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Reine Vermögensschäden

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden.

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch die Lieferung oder Lieferveranlassung ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, die für die Kfz-Industrie produzieren gibt es spezielle Regelungen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen. Wie in jeder Sparte ist auch in der Betriebshaftpflichtversicherung besonders auf die in der Police enthaltenen Leistungspunkte zu achten.

Iin unserem Ratgeber Artikel Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker gehen wir auf zwei wichtige Leistungspunkte (Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten) für Handwerksbetriebe ein und erläutern den feinen Unterschied

Wie sieht es aus, wenn es im Ausland zum Betriebshaftpflichtschaden kommt?

Es geht also nicht zwingend um das „echte Arbeiten“ im Ausland, wobei das gerade in Grenzgebieten natürlich auch nicht selten vorkommen wird. Auch wenn die AHBs einen Ausschluss von Schäden im Ausland vorsehen, werden Sie bei den meisten Tarifen am Markt heute in aller Regel mindestens europaweite Deckung finden. Teils kann diese auch weltweit ausfallen. Hier sind Sonderfälle wie USA und Kanada, Ausländische Tochterunternehmen oder Botschaftsgelände und Kasernen zu bedenken

Risikobeschreibung / Betriebsbeschreibung

Versicherungen sind grundsätzlich eine faire Sache: Sage mir, was du arbeitest, und ich versichere dich und die deinen im Rahmen einer Betriebshaftpflicht mit einer risikogerechten Prämie! Versicherungen können aber auch ähnlich dumm sein wie Computer, die ein festes „Programm“ abspielen, ohne links und rechts zu schauen. „Du arbeitest noch etwas anderes, als du uns angegeben hast? Nein, dann ist das nicht versichert!“ Nicht einmal, wenn es sich um ein ähnliches oder gar harmloseres Risiko handeln würde. Punkt. So einfach kann das sein, doch so unangenehm ist das für den Kunden.

Eine Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung kann diese unangenehme Situation für Sie entschärfen. Sie sieht in der Rohform diese kundenfreundliche Regelung vor: „Wird anlässlich eines Schadensfalls festgestellt, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft oder unvollständig ist und/oder mitzuversichernde Unternehmen nicht benannt sind, ist eine rückwirkende Berichtigung möglich und Deckung zu gewähren.“

Schäden an Betriebsgebäuden oder Geschäftsräumen

Wie sind Schäden an Betriebsgebäuden oder Geschäftsräumen geregelt, wenn diese von Firmenangehörigen gemietet wurden? Mietsachschäden sind ein gutes Beispiel dieser oft verkannten Risiken, die aus einem kleinen Malheur großen finanziellen Ärger für den Mieter entstehen lassen. Sollte doch einmal der Parkettboden beschädigt werden, das Waschbecken einen Sprung durch einen gefallenen Parfümflakon bekommen oder der (verklebte) Teppich mit Rotwein getauft werden, lassen sich diese Kosten im Privatbereich mit einer guten Haftpflichtversicherung relativ gut im Zaum halten.

In einer gewerblichen Haftpflichtversicherung sieht es oftmals anders aus: Zwar sind auch hier Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten Gebäuden, Räumen und dergleichen abgedeckt, doch ein anderer Sachverhalt ergibt sich daraus, wenn die Immobilie nicht gewerblich angemietet, sondern beispielsweise dem Geschäftsführer/Gesellschafter selbst gehört, einem gesetzlicher Vertreter oder Angehörigen der beiden vorgenannten Personen. Auch ein verbundenes Unternehmen als Vermieter stellt in den meisten BHV-Bedingungen einen Ausschluss dar.

Betriebshaftpflichtversicherung – Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen

Selbst der beste „Schutz von der Stange“ bietet im Schadenfall oft Potential für Probleme: Leistungsverweigerung, Rücktritt vom Vertrag wegen eventueller Anzeigepflichtverletzung etc. Für Kunden, sind diese – möglicherweise absolut korrekten Entscheidungen – in der Regel nicht nachvollziehbar. Mit dem VEMA-Klauselbogen zur Betriebshaftpflicht konnten viele Problemfelder sehr viel kundenfreundlicher geregelt werden.

Wir überprüfen Ihre gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherungen und optimieren diese gff. mit dem VEMA-Klauselbogen im Rahmen eines Betriebshaftpflichtversicherungsupdate.

Subunternehmer für unternehmensfremde Leistungen?

Bei einem Auftrag Subunternehmer mit ins Boot zu holen ist nicht selten. Aber was ist mit unternehmensfremden Leistungen? Bei eiligen oder größeren Aufträgen holen sich Handwerker oft Hilfe, indem sie einzelne Aufgaben an Subunternehmer vergeben. Die beauftragte Firma schuldet dem Auftraggeber immer die vollständige Vertragserfüllung. Dem Auftraggeber kann es daher egal sein, ob Aufgaben an Subunternehmer weitergegeben werden (siehe § 278 BGB externer Link). Selbiges trifft auf Schäden zu, die bei Erfüllung des Auftrags von einem der ausführenden Beteiligten verursacht werden.

Die meisten Betriebshaftpflicht-Tarife haben daher (in gewissem Maß, oft bis zu einem maximalen Anteil des Gesamtumsatzes) die Beauftragung von Subunternehmern mit abgesichert. Zumeist werden hier aber nur solche Subunternehmer mit abgedeckt, an die Tätigkeiten vergeben wurden, welche die ursprünglich beauftragte Firma gemäß ihrer Betriebsbeschreibung auch selbst ausführt (nicht unternehmensfremd). Ein Fliesenleger, der einen anderen Fliesenleger beauftragt, ihn bei einem Fliesenlegeauftrag zu unterstützen, stellt also bei den meisten Anbietern kein Problem dar.

Anders sieht es aus, wenn der Fliesenleger z. B. den Auftrag übernahm, eine Küche zu renovieren und dazu einen Maler und einen Küchenbauer mit ins Boot holt. Deren unternehmensfremde Leistungen sind Tätigkeiten, die über das Tätigkeitsfeld des beauftragten Handwerkers hinausgehen. Diese Fälle sind dann oft in den BHV-Bedingungen ausgeschlossen. Kommt es zu einem Schaden und der Subunternehmer hat keine (ausreichende) Betriebshaftpflicht, muss der Hauptbeauftragte dem Auftraggeber in der Folge aus eigener Tasche erstatten.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Allgemein schützt die Betriebshaftpflichtversicherung Gewerbetreibende vor Haftpflichtansprüchen Dritter, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit des versicherten Unternehmens ergeben. Mitversichert sind neben dem Unternehmen auch geschäftsführende Personen (z.B. Geschäftsführer, Inhaber) und Betriebsangehörige in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit. Gewerbetreibende aus den Branchen Handel, Handwerk, Gastronomie oder Heilweisen haften aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen.Info: z.B. Haftung nach § 823 BGB, Haftung aus Dienstverträgen, Werkverträgen, Produkthaftung, Gefährdungshaftung nach § 701 ff. BGB usw.

Aus der jeweiligen Branche, in dem das Unternehmen tätig ist, ergeben sich branchenspezifische Risiken. Ergänzend dazu sind unternehmensindividuelle Risiken zu beachten. Wenngleich am Markt zahlreiche branchenspezifische Versicherungslösungen angeboten werden, sollte der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Für eine Analyse Ihrer gewerblichen Haftpflichtrisiken und anschließenden Beratung kontaktieren Sie uns gern.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.