Die Dienstaufsichtsbeschwerde – Formlos – Fristlos – Fruchtlos

15. Mrz 2009 | Familie & Freizeit

„Formlos; fristlos, fruchtlos!“ Wenn diese 3 Schlagworte fallen, ist den meisten (Juristen) schon klar: Es geht mal wieder um eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber stimmt diese alte Juristenweisheit wirklich? Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Ergebnis oft fruchtlos? Wozu ist dann die Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt da? Und wie kann man sie erfolgreich einsetzen?

Sinn und Zweck der Dienstaufsichtsbeschwerde

recht-dienstaufsichtsbeschwerde © Fotolia.com

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Mit Beamten in Behörden oder Angestellten des öffentlichen Dienstes hat man es als einfacher Bürger im Alltag ja grundsätzlich nicht immer leicht. Da kann es schon mal vorkommen, dass diese Beamten und Angestellten mit Ihrem persönlichen Verhalten über die Strenge schlagen.

Dagegen können Sie sich jedoch mit der Dienstaufsichtsbeschwerde – einem formlosen Rechtsbehelf – wehren. Eine Rüge für das Verhalten des jeweiligen Beamten/Angestellten Ihnen gegenüber und die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen, die im schlimmsten Fall mit einer Versetzung des Beamten enden können. Alles aussichtsreiche Ziele, die Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde erreichen können.

Ihre Ansprüche als Beschwerdeführer

„Man. Das klingt aber echt gut. Das muss ich doch gleich mal ausprobieren.“ Lassen Sie sich jetzt bloß nicht zu irgendeiner Dummheit hinreißen. Willkürliche Anschuldigungen und Schmutzkampagnen gegenüber ungeliebten Beamten/Angestellten im öffentlichen Dienst führen selten zum Erfolg. Sie haben zwar immer einen Anspruch darauf, dass

  • Der Beschwerde über das beanstandete Verhalten des Beamten durch den Dienstvorgesetzten nachgegangen wird
  • Sie auch eine Antwort auf Ihre eingereichte Beschwerde/über den Ausgang des Verfahrens erhalten

Aber je mehr sachliche Vorwände und aussagekräftige Tatsachenschilderungen Sie vorbringen, desto wahrscheinlicher sind auch wirklich dienstrechtliche Konsequenzen für den ins Kreuzfeuer geratenen Beamten. Hat die Dienstaufsichtsbeschwerde das Ziel in ihren Augen nicht verfehlt und der Beamte ist aus der Behörde verbannt, werden Sie sich vielleicht fragen, was denn jetzt der genaue Auslöser war.

Doch ein Recht darauf, dass zu erfahren, haben Sie grundsätzlich nicht.

Zuständigkeit für Dienstaufsichtsbeschwerden

Der Dienstvorgesetzte- meistens der Leiter der Behörde. Er nimmt all Ihre Dienstaufsichtsbeschwerden entgegen und wird sie unverzüglich bearbeiten. Doch halt:

  • Was haben Sie da gehört?
  • Amigo-Affäre(n)?
  • Spezlwirtschaft?

Ein dt. Bundesland, in dem selbst ranghohen Beamten wie Bürgermeistern; Landräten und Ministern alles zuzutrauen ist. Ja so etwa soll es mittlerweile nicht nur in Bayern geben. Kann man im Ernstfall gegen solch hohe Funktionäre was ausrichten? Die Antwortet lautet: Leider nein. Denn immerhin haben Bürgermeister und Minister keine Dienstvorgesetzten und unterliegen nur der politischen Verantwortung.

Gegen ein grobes Fehlverhalten solcher Amtspersonen hilft dann wohl nur noch ein persönlicher Boykott bei der nächsten Wahl oder in ganz akuten Fällen das Einschalten der Presse. Unter öffentlichem Druck kommt ein Rücktritt des Betreffenden schneller zustande, als man glaubt. Bei Landräten sieht die Sache schon wieder anders aus. Vorausgesetzt Sie sind Landrat in einem Landratsamt, dass als Staatsbehörde- im Gegensatz zum Landratsamt als Kreisbehörde- angesehen wird. Dann kümmert sich beispielsweise der Regierungspräsident um den Landrat. Um Beschwerden über den Behördenleiter selbst, kümmert sich immer der Leiter der nächst höheren Behörde.

Verfahrensablauf der Dienstaufsichtsbeschwerde

Vorschriften zur Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es so gut wie keine. Sie können sie schriftlich oder mündlich einlegen. Sie müssen noch nicht einmal Ihre Beschwerde ausdrücklich als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnen. Das übernimmt die Verwaltung für Sie. Sie kann Ihre Beschwerde dann aber auch als Fachaufsichtsbeschwerde werten.

In der Praxis zeigt sich, dass viele als Dienstaufsichtsbeschwerden ausgelegte Beschwerden meisten Fachaufsichtsbeschwerden- also Beschwerden über Fehlentscheidungen in der Sache- sind. Aber egal ob Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde: Ihre Beschwerde wird geprüft und über das Ergebnis werden sie informiert.

Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde

Der dicke Hammer. Er kommt meistens zum Schluss. Und Sie können nichts dagegen tun. Fast nichts. Denn wenn der Dienstvorgesetzte die Beschwerde zurückweist, kommt der „böse Beamte“ einfach so mit einem blauen Auge davon. Sie können sich zwar mit einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde an den übergeordneten Dienstvorgesetzten wenden.

Doch der prüft nur noch lediglich, ob der ihm untergestellte Dienstvorgesetzte sich bei der Behandlung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde ein persönliches Fehlverhalten zu Schulde hat kommen lassen. Der eigentliche Sachverhalt wird nicht mehr aufgegriffen. (CW)


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