Kfz-Versicherung: Ausgleich Wertminderung

30. Aug 2023 | Kfz

Manche Kaskoschäden am Auto lassen sich trotz bester Reparaturen nicht ausbügeln. Tritt dies auf, verliert das Fahrzeug an Wert. Selbst wenn alle Schäden behoben wurden, muss der Verkäufer mit einem Wertverlust rechnen, da das Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt.

Nach einem Schaden kommt die Versicherung für die Reparatur auf – aber wie sieht es mit dem Wertverlust aus? Wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, dann lässt sich dieser Schaden in den meisten Fällen in einer kompetenten Fachwerkstatt so beheben, dass alles wieder wie vorher ist. Aber die Wertminderung für ein nicht unfallfreies Fahrzeug bleibt.

Was ist eine Wertminderung?

Wenn Sie das Fahrzeug in näherer Zukunft verkaufen möchte, dann wird er wohl nicht den gleichen Verkaufserlös erzielen können, der für ein unfallfreies Fahrzeug möglich gewesen wäre. Diese finanziellen Einbußen werden auch als „merkantile Wertminderung“ bezeichnet.

Wie wird eine Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden und letztendlich entscheidet im Streitfall ein Gericht, welche Methode verwendet wird. Die Berechnung der Wertminderung nach dem Ansatz von Ruhkopf/Sahm wird relativ häufig angewendet. Dabei werden der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten addiert und die Summe mit dem Faktor der Wertminderung multipliziert.

Nachstehend sehen Sie den Faktor der Wertminderung, basierend auf dem prozentualen Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert:

Berechnungsbeispiel für eine merkantile Wertminderung:

Sie sind Geschädigter bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall.

  • Wiederbeschaffungswert = 30.000 Euro laut Gutachten
  • Reparaturkosten = 9.300 Euro laut Gutachten
  • Fahrzeug ist im dritten Zulassungsjahr

Berechnung des Reparaturverhältnisses:

  • Reparaturverhältnis = 9.300 Euro / 30.000 Euro x 100 = 31 % des Wiederbeschaffungswerts
  • Faktor der Wertminderung (im dritten Zulassungsjahr) gemäß Tabelle = 4 %

Berechnung der Wertminderung:

  • Summe der Wertminderung = (30.000 Euro + 9.300 Euro) x 4 % = 1.572 Euro

Neben Reparaturkosten in Höhe 9.300 Euro entsteht auch ein finanzieller Nachteil durch den zu erwartenden Mindererlös in Höhe von über 1.500 Euro, wenn er das Fahrzeug irgendwann verkaufen möchte.

Wann wird eine Wertminderung nicht angesetzt?

In der Regel wird in diesen drei Fällen keine Wertminderung angesetzt:

  • Bei einem Bagatellschaden (Reparaturkostenverhältnis weniger als 10 %)
  • Wenn das Fahrzeug vor mehr als 5 Jahren erstmals zugelassen wurde
  • Wenn die bisherige Gesamtlaufleistung mehr als 100.000 km beträgt.

Vor allem bei den beiden letztgenannten Kriterien ist eher davon auszugehen, dass das Fahrzeug durch den Einbau von neuen Ersatzteilen oder eine neue Lackierung sogar eine Wertsteigerung erfahren hat, weshalb eine Wertminderung seitens der Versicherung nicht mehr gewährt wird.

Wertminderungsausgleich durch die Kfz-Versicherung

Wenn Sie von einem Dritten, also einem anderen Verkehrsteilnehmer, geschädigt wurden, dann wird ihnen der Wertverlust im Regelfall durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, also die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs ohne Beteiligung eines Dritten, der zur Verantwortung gezogen werden könnte, dann sollte der Wertminderungsausgleich durch die eigene Vollkasko-Versicherung abgedeckt sein.

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wie wir in unserem NAFI-Leistungsvergleich 08/2023 ermittelt haben.

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