Absicherung von Balkonkraftwerken

1. Feb 2024 | Haus & Wohnung

Balkonkraftwerke erfreuen sich durch ihren innenwohnenden stark vereinfachten technischen und administrativen Zugang zu leistungsfähiger Eigenstromerzeugung einer enorm steigenden Beliebtheit – längst nicht nur bei Balkonbesitzern. Allerdings handelt es sich dabei um vollwertige Photovoltaikanlagen, die zudem eine recht hohe Spannung liefern. Grund genug, um das Thema Versicherung nicht zu vernachlässigen.

Balkonkraftwerk Versicherung © snapshotfreddy – stock.adobe.com

Was genau sind Balkonkraftwerke?

Dabei handelt es sich um einen Dachbegriff für eine spezielle Form von Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Anlagen (PV). Hier wird Sonnenlicht in elektrischen Strom externer Link umgewandelt.

Die Mini-Fotovoltaikanlagen für den EigengebrauchKundenbroschüre externer Link
Balkonkraftwerke zeichnen sich durch einige spezielle und stets gleichermaßen vorhandene Eigenheiten aus:

  • Mobile Solarsysteme durch geringe Größe und Gewicht
    Größe und Gewicht sind gering genug, um sich von einer Person problemlos handhaben zu lassen – selbst, wenn Balkonkraftwerke nicht explizit als mobile Solarsysteme gedacht sind. Typisch sind Abmessungen im Bereich von 170 x 100 Zentimetern, also viel kleiner als übliche Dach-Solaranlagen.
  • Netzüblicher Wechselstrom durch Wechselrichter
    Ein sogenannter Wechselrichter, der den von PV-Anlagen technisch bedingt stets erzeugten Gleich- in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, ist stets schon im Auslieferungszustand integriert.
  • 230 Volt Wechselstrom
    Ungleich zu den allermeisten Komplettsystemen in dieser Größenklasse liefern Balkonkraftwerke grundsätzlich 230 Volt Wechselstrom – also das, was auch an jeder häuslichen Steckdose anliegt.
  • Spezielle Einspeisesteckdose oder herkömmliche Steckdose
    Balkonkraftwerke sind trotz dieser Spannung dafür freigegeben, durch jeden Benutzer mit dem Stromkreis eines Hauses oder einer Wohnung verbunden zu werden. Dazu genügt das Einstecken in eine herkömmliche Steckdose oder eine spezielle Einspeisesteckdose. Bei anderen PV-Anlagen in diesem Spannungsbereich dürfen nur elektrotechnisch geschulte Personen derartige Anschlussarbeiten übernehmen.
  • Höchstens 600 Watt Leistung
    Derzeit dürfen Balkonkraftwerke aufgrund politischer Beschlussfassungen höchstens 600 Watt Leistung liefern. In diesem Fall ist das gesamte Genehmigungs- und Anmeldeprozedere ungleich einfacher als bei konventionellen Solaranlagen. Das System muss nur nach Anschluss bei der Bundesnetzagentur und Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Vorherige Genehmigungen sind – abermals ein Novum – nicht erforderlich.

Zusammen ergibt das ein kompaktes PV-System. Es kann ohne großen Aufwand an zahlreichen Stellen rund um ein Gebäude installiert werden (darunter auch, aber nicht ausschließlich am namensgebenden Balkon). Zudem liefert es direkt nutzbaren 230-V-Netzstrom, wohingegen es bei vielen anderen derart kompakten Systemen nur 12 Volt sind – was nicht direkt mit häuslichen Elektrogeräten kompatibel ist.

Dadurch können Sie auch sehen, warum sich alle Hersteller von Balkonkraftwerken über glänzende Absatzzahlen freuen können. Zumal im weiteren Jahresverlauf 2024 ein Rechtsanspruch für Mieter kommen soll. Heißt, Ihr Vermieter muss dann die Verwendung eines Balkonkraftwerks gestatten. Ferner soll die erlaubte Leistung auf 800 Watt steigen – bei vielen Modellen lässt sich das durch Justierung des Wechselrichters unkompliziert erreichen.

Förderung für Balkonkraftwerke

Seit dem 1. Januar 2023 zahlt man keine Mehrwertsteuer externer Link mehr auf Balkonkraftwerke. Kauft man die Anlage im Paket, gilt dies auch für das Zubehör. Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung eines Balkonkraftwerks, dazu gehören z. B.:

→ Berlin: Bis zu 500 Euro Zuschuss pro Balkonkraftwerk. Wer seinen Erstwohnsitz in Berlin hat, kann den Förder-Antrag für Steckersolargeräte externer Link online bei der IBB stellen.

→ Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 500 Euro Zuschuss pro Balkonkraftwerk

→ Schleswig-Holstein: 200 Euro Zuschuss.

Auch einzelne Städte und Kommunen bezuschussen Balkonkraftwerke. Generell sollte man aber stets beachten, dass die Fördertöpfe auch schnell mal erschöpft sein können.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Photovoltaik ist eine beliebte Möglichkeit, einen Teil des für den Haushalt benötigten Stroms selbst zu erzeugen. Dabei reicht ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht aus, um den Haushalt komplett zu versorgen. Es kann aber trotzdem eine Entlastung sein. Fachleute schätzen, dass mit diesen Mini-Kraftwerken etwa 10 bis 20 % des Haushaltstroms selbst erzeugt werden können.

Unter realistischen Bedingungen (Standortfaktoren sowie bauliche und örtliche Gegebenheiten) wird ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Peak 550 bis 570 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr erzeugen.

Geht man von 560 kWh Ertrag aus, kann man bei einem durchschnittlichen Strompreis von ca. 38 Cent für die Kilowattstunde mit dem Balkonkraftwerk pro Jahr rund 215 Euro Stromkosten sparen. Je nach Ertrag, dem Preis des Stroms bei Ihrem Versorger sowie dem Preis des Balkonkraftwerks kann sich die Anlage innerhalb von 3-7 Jahren rentieren.

Die nachfolgende Statistik zeigt den Ertrag 2023. Es handelt sich um ein Balkonkraftwerk mit einem 600W Wechselrichter und 2 Solarpanels mit je 420W (Baujahr 2022). Die Solarpanelen haben eine Neigung von 20Grad und sind nach Süden ausgerichtet. Der Standort ist der Landkreis Oberhavel und die Solarpanelen werden zeitweise durch ein Balkongeländer verschattet.

Balkon-Kraftwerk 800W Übersicht Ertrag-2023 © SMART LIFE App

Bei einen Stompreis von 38 Cent pro kWh hat das Balkon-Kraftwerk mit 324 Kilowattstunden (kWh) theoretisch ca. 123 Euro eingespielt.

Welche Gefahren und Schäden können an und durch Balkonkraftwerke verursacht werden?

Für ein Balkonkraftwerk, das als Komplettset von einem renommierten Hersteller bezogen wird, dürfen Sie mit Anschaffungskosten im hohen drei- bis unteren vierstelligen Bereich rechnen. Schäden an der Balkon-Solar-Anlage sind ärgerlich – zumal sich selbst mit diesen kleinen Systemen jährlich gut und gerne bis zu 300 Euro Stromkosten sparen lassen.

Welche Schäden können passieren?

Doch was kann an diesen Anlagen auftreten, respektive durch sie verursacht werden? Hier gibt es eine durchaus lange Liste möglicher Gefahren. Unter anderem sind folgende Schadenszenarien denkbar:

  • Haftpflicht (1) Ein Solarmodul des Balkonkraftwerks ist nicht ausreichend am Balkongeländer befestigt und fällt hinunter auf ein geparktes Auto. (2) Das Balkonkraftwerk gerät während des Betriebs in Brand und setzt das Haus in Flammen, die auf das Nachbargebäude übergreifen. (3) Durch die Einspeisung in die Stromversorgung des Hauses kommt es zu einem Kurzschluss, welcher elektronische Geräte der Nachbarn beschädigt.
  • FeuerrisikoDurch einen Kurzschluss entsteht ein Brand, der das Panel zerstört. Kurzschlüsse aus einer ganz unterschiedlichen Zahl von Gründen. Sie können das PV-Modul und/oder den Wechselrichter schädigen. Je nach Art des Kurzschlusses und Aufstellungsort der Anlage könnten sogar größere Brände drohen – so wie bei jedem elektrischen Gerät.
  • Sturm Gegenstände werden gegen die Anlage geweht. Sturm kann sowohl andere Gegenstände gegen die Anlage wehen und sie beschädigen als auch das PV-Modul selbst aus seiner Verankerung reißen und wegtragen – und mitunter Folgeschäden verursachen.
  • Hagel Die Panels werden durch große Hagelkörner beschädigt. Zwar sind alle Solarmodule außen mit einer robusten Glasschicht* versehen, ähnlich wie bei der Windschutzscheibe eines Autos. Werden Hagelkörner jedoch groß genug, dann können sie durchaus genügend Fall- und Auftreffenergie erreichen, um das Paneel zu zerstören.
  • Überspannung Der Wechselrichter wird durch Blitzschlag beschädigt. Das System kann durch einen Blitz getroffen werden. Dieser würde nicht nur Verheerungen in Solarmodul und Wechselrichter anrichten, sondern aufgrund des Anschlusses an den häuslichen Stromkreis womöglich an weiteren Geräten, die damit verbunden sind.
  • Diebstahl Die Module einer im Hochpattere am Balkongeländer angebrachten Anlage werden nachts gestohlen. Diebe können sich an der Anlage zu schaffen machen. Je nach Installationsort ist ein Balkonkraftwerk gut erreichbar. Dann müssen Kriminelle nur noch die Halteschrauben lösen und den Stecker ziehen – eine Sache weniger Sekunden.
  • Elementar
    Schnee könnte ein mit zu wenig Neigung installiertes Balkonkraftwerk überlasten, bis seine Halterung versagt und es herabstürzt – ebenfalls mit potenziellen Folgeschäden.
  • Allgefahrenversicherung
    Silvesterraketen könnten die Anlage treffen. Das umfasst nicht nur kinetische Gefahren durch die Auftreffenergie, sondern ebenso Risiken durch Brand (Feuerrisiko).
  • Vandalismus, Sabotage, Vorsatz Dritter Jugendliche werfen mit Steinen auf die Paneele (Vandalismus ist die vorsätzliche bzw. mutwillige Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Gegenstandes durch Dritte.)
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, unsachgemäße Handhabung
    Von einem Bedienungsfehler spricht man, wenn der Anwender eine Funktion eines Systems aktiviert, deren Ausführung er nicht beabsichtigt, oder Aktionen bzw. Entscheidungen nicht oder nicht rechtzeitig ausführt, die das System von ihm erwartet.
  • Tierbiss
    Wenn Schäden durch Tiere entstehen, die das versicherte Objekt beschädigen oder zerstören.

* Viele hierzulande verkaufte PV-Systeme sind nach der Norm IEC 61215 (pdf) externer Link zertifiziert. Diese garantiert eine Sicherheit bis 25 Millimeter Hagelkorndurchmesser – jedoch nicht mehr.

Überdies müssen Sie noch die Gefahren durch Vandalismus bedenken. Viele dieser Risiken lassen sich zwar durch Sorgfalt bei der Auswahl des Installationsortes und der Installation reduzieren. Manches lässt sich jedoch kaum vermeiden – etwa dann, wenn Ihre Anlage zwangsläufig an einem Hochparterre-Balkon installiert werden muss, weil dort Ihre Mietwohnung liegt.

Balkon Kraftwerk Solarpanel Schnee © RΞVΞ24

Wie muss ein Balkonkraftwerk versichert sein?

Angesichts all der genannten Gefahren zu Beginn dieses Kapitels ein wichtiger Rat: Die gesamte Thematik Balkonkraftwerk externer Link ist komplex und von Vielfalt geprägt. Just deshalb sollten Sie niemals annehmen, Ihr neues Balkonkraftwerk sei automatisch durch bestehende Versicherungen geschützt.

Bevor Sie sich ein solches Mini-Solarkraftwerk anschaffen, sollten Sie sich deshalb unbedingt mit dem Anbieter Ihrer Hausrats- und Privathaftpflichtversicherung in Verbindung setzen. Mitunter kann es nötig sein, die Anlage zusätzlich in einen bestehenden Vertrag aufzunehmen.

Balkonkraftwerk "Haftpflichtversicherung"
Sobald Dritte durch den Betrieb des Balkonkraftwerks geschädigt werden, fällt die Regulierung i. d. R. in den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung.

Balkonkraftwerk "Kaskoversicherung"
Der Versicherungsschutz für die Anlage selbst umfasst die versicherten Grundgefahren wie Feuer, Blitzschlag, Sturm und/oder Hagel sowie ggf. das zusätzlich vereinbarte Elementarrisiko. Die Zuordnung, welche Versicherung in der Leistungspflicht ist, gestaltet sich allerdings ein wenig diffiziler:

Technisch gesehen handelt es sich bei Balkonkraftwerken – sofern diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – um Haushaltsgeräte, die über die Hausratversicherung abgesichert sind.

Ist die Anlage außen am Gebäude, also außerhalb von Balkon, Loggia oder Terrasse, fest montiert, so ist die Wohngebäudeversicherung meist der richtige Ansprechpartner. Dies ist bei Einfamilien- oder Reihenhäusern normalerweise kein Problem. Aber wie stellt sich das für Mieter oder Eigentümer einer Wohnung dar?

Dies führt uns direkt zum Hauptsächlichen Problem bei diesem Sachverhalt. Zwei wenig positive Szenarien sind vorstellbar:

  • Die Hausratversicherung wertet die Anlage als „fest mit dem Gebäude verbunden“ und gibt die Verantwortung somit an den Wohngebäudeversicherer weiter.
  • Die Wohngebäudeversicherung argumentiert: „Die Anlage wurde vom Mieter eingebracht“, und weist deshalb die Zuständigkeit von sich.

Das Problem ergibt sich hier vor allem für Wohnungseigentümer und Mieter. Diese werden aktuell noch durch die nicht immer eindeutigen Regelungen vor die Frage gestellt, ob wirklich Deckung für Ihr Balkonkraftwerk besteht. Deshalb sind wir auf die Versicherer zugegangen und haben uns nach den aktuellen Verfahrensweisen erkundigt. Leider hat sich daraus ergeben, dass es bei vielen Gesellschaften noch keine eindeutigen Lösungen gibt. Einige Möglichkeiten für Ihre Kunden können wir Ihnen trotzdem bieten.

Balkonkraftwerk-Versicherung - Was sagen die Gesellschaften © Міша Герба – stock.adobe.com

Wie sehen das die Versicherer?

Zu diesem noch relativ jungen Thema halten sich die Versicherer mit klaren Aussagen häufig noch zurück. Positive Signale haben wir bislang von diesen Gesellschaften (Stand 01/2024) erhalten:

AIG (American International Group)
bis 600 W grundsätzlich sind die Grundgefahren über das VEMA-Hausrat-Konzept abgesichert, Diebstahl ist über die Klausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“. Wenn in Versicherungssumme berücksichtigt, dann auch über Wohngebäude möglich

BSG Baloise (Basler Service Gesellschaft)
ist dem Hausratvertrag zuzuordnen und gilt mitversichert, unabhängig davon, ob es z. B. auf dem Garagendach, am Haus oder auf dem Versicherungsgrundstück angebracht ist – muss aber in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. Sofern der Eigentümer Zuordnung zur Wohngebäudeversicherung wünscht, werden Balkonkraftwerke analog Photovoltaik-Anlagen behandelt.

AXA Versicherung
im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bedingungsgemäß als Gebäudezubehör versichert – wenn der Mieter / Wohnungseigentümer die Anlage auf eigene Kosten und Gefahrtragung hat installieren lassen, dann auch in der Hausratversicherung mitversichert

Ammerländer Versicherung
bis 600 W mitversichert, wenn sich die Anlage auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befindet (je Versicherungsfall auf 3.500 Euro begrenzt)

NV-Versicherungen VVaG
im Premium-Tarif sind die Grundgefahren und Diebstahl über die Wohngebäudeversicherung bis zur VS mitversichert, in der Hausratversicherung jedoch Diebstahl bis zu 3.000 Euro (bis 800 Watt)

Da es sich um eine doch sehr neue Thematik bei den Versicherern handelt, ist davon auszugehen, dass es bei gemeldete Schäden durchaus zu Rückfragen kommt und erhöhter Kommunikationsbedarf besteht.

Allerdings sollten Sie diese Informationen für sich persönlich definitiv nur als grobe Richtlinien auffassen. Denn längst nicht alle Assekuranzen halten es (schon) derart geradlinig – obwohl der Gesamtverband der Versicherer (GDV) externer Link Ende 2023 seine Musterbedingungen diesbezüglich erweitert hat. Denn davon sind bislang nur neu abgeschlossene Hausratsversicherungen betroffen – nicht jedoch Altverträge.

Es gibt aktuell nur eine verschwindend geringe Anzahl von ganz speziellen „Balkonkraftwerksversicherungen“. Die, die existieren, sind meistens eine spezielle Kooperation von den Herstellern solcher PV-Systeme mit einem Versicherungsinstitut.

Die allermeisten anderen Absicherungen, die sich als Photovoltaik-Versicherungen speziell an PV-Anlagen bzw. deren Besitzer richten, sind eher für große Systeme auf Gebäudedächern gedacht. Daher sind sie für ein Balkonkraftwerk oftmals viel zu teuer im Unterhalt und nur selten eine tragfähige Option für Sie.

Oberösterreichische Versicherung Photovoltaikanlagen-Versicherung

Balkonkraftwerke separate Versicherung

Die Oberösterreichische Versicherung bietet in ihrer Photovoltaikanlagenversicherung auch die Möglichkeit, Balkonkraftwerke separat zu versichern. Der neue Tarif Klima Pro unseres Partners Oberösterreichische bietet genau das.

  • Balkon-/Terrassenanlagen bis zwei Kilowatt versicherbar
  • Plus-Paket sowie Zusatzdeckung für E-Ladestationen nun optional einschließbar

Für Sie bedeutet das folgendes: Sie sollten unbedingt vor Kauf und Installation eines derartigen Systems schriftliche Rechtssicherheit erlangen, indem Sie von einem Versicherer die glasklare Zusage erhalten, dass er für alle etwaigen Schäden aufkommen wird.

Brauche ich eine Balkonkraftwerkversicherung?

Haftpflichtversicherung – Definitiv ja, ohne jegliche Ausnahmen. Überlegen Sie, wie teuer es werden kann, wenn eine Windböe ein "nicht optimal" gesichertes Modul aus der Verankerung reißt und es in ein parkendes Auto schleudert – oder gar ein Mensch getroffen wird. Wir sprechen hier von Summen, die in extremen Fällen durchaus existenzgefährdend sein können können.

Private Haftpflichtversicherung
Entstehen Schäden bei Dritten, für die der Inhaber eines Balkonkraftwerks verantwortlich gemacht wird, fällt dies meist in den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Die Voraussetzung ist, dass das Balkonkraftwerk zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Eine solche Immobilie ist beispielsweise eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus. Außerdem umfasst der Versicherungsschutz Schadenersatzansprüche von Dritten aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Stellen Sie sich etwa vor, durch einen Blitzschlag in das PV-Paneel käme es zu Überspannungen, bei denen das Heimkino, die Waschmaschine, der Kühlschrank, Computer und zahlreiche andere Geräte bei anderen Mietern im selben Haus zerstört werden. Die Haftfpflicht wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, bis klar ist wer hier "Schuld" hat.

Der Versicherungsschutz für die Anlage selbst umfasst in der Regel die versicherten Grundgefahren wie Feuer, Blitzschlag, Sturm und/oder Hagel sowie ggf. das zusätzlich vereinbarte Diebstahl oder Elementarrisiko. Bei einem Schaden, der nur Ihre Mini-Solaranlage betrifft, sprechen wir von einem Wiederbeschaffungswert Ihres Balkonkraftwerks (ohne Speicher) der durchschnittlich 500 – 1.500 Euro beträgt.

Balkonkraftwerke werden häufig als Komplettset angeboten. Üblich sind Pakete mit ein bis zwei Modulen, Wechselrichter und teilweise mit Anschlusskabeln. Je nach Anbieter werden auch Aufständerungen bzw. Halterungen mitgeliefert.

Bei Mini-Kraftwerken wird im Normalfall kein Ertragsausfall übernommen, da Balkonkraftwerke keine Einspeise-Vergütung in das Stromnetz erzielen. Der Ertragsausfall, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeitist, unsachgemäße Handhabung oder Tierbiss ist über eine spezielle Versicherung für Balkonkraftwerke versicherbar.

Balkon-Kraftwerk Solarpanel © Franz Bachinger - Pixabay

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Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Gebäudeversicherung und weiteren Versicherungsschutz – mit und ohne Immobilien-Bezug. Wir unterstützen sie bei Klärungsbedarf mit Ihrem Versicherer und suchen für Sie nach guten Lösungen am Markt. Da wir an keinen Produktanbieter gebunden sind, können wir alleine nach Preis und Leistung auswählen.


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