Versicherungsvertragsrecht: 5 Jahresvertrag früher kündigen

16. Mrz 2009 | Familie & Freizeit

Zum 01. Januar 2009 ist das neue Versicherungsvertragsrecht in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass alle Altverträge mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren abgeschlossen wurden, vorzeitig gekündigt werden können.

recht-5-jahresvertrag-kuendigen © Fotolia.com

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Sämtliche Versicherungsverträge konnten mit Ausnahme von Lebensversicherungen und Krankenversicherungen bislang über einen Zeitraum von fünf Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Bis 1994 konnten diese Jahre sogar noch für zehn Jahre abgeschlossen werden. Alle über die lange Laufzeit hinaus laufenden Verträge konnten dann nach einem weiteren Jahr gekündigt werden.

Nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht darf die Höchstdauer für Verträge nur noch drei Jahre betragen. Manche Versicherungsvertreter schlie0en zwar immer noch Verträge über fünf oder zehn Jahre ab, um auf diese Weise zu einer höheren Provision zu kommen. Diese Verträge können jedoch bereits nach drei Jahren gekündigt werden.

Beispiel:

Ein Kunde hat zum 01. Januar 2006 eine Haftpflichtversicherung über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag bereits zum 31. Dezember 2009, also genau nach drei Jahren Laufzeit zu kündigen. Diese Verkürzung der vertraglichen Laufzeit hat auch Auswirkung auf die Vergütung der Verträge. Bisher waren noch bestimmte Anreize durch veschiedene Staffelungen der Provision bei Mehrjahresverträgen gegeben. Diese Staffelung bei den Mehrjahresverträgen wurde für den Verkäufer beibehalten und es wird durch die Gesellschaften in Kauf genommen, dass der Kunde den Vertrag nun bereits nach drei Jahren kündigen kann.

Der Vorteil für den Kunden ist der, dass keine Vertragsänderungen notwendig sind und er profitiert noch zusätzlich von der Preis-/ Leistungsgarantie für den langen Zeitraum. Zum Ende des Versicherungsablaufs gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die Kündigung der bisherigen Versicherungsverträge. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetzes ergibt sich nun auch eine spezielle Änderungsmöglichkeit für Verträge mit einer Laufzeit über fünf Jahre hinaus bis hin zu zehn Jahren Laufzeit. Hier besteht die Möglichkeit, dass diese Verträge bereits nach fünf Jahren Laufzeit gekündigt werden können.


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