Versicherungs-Ratgeber
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Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung
Eine Renten- oder Lebensversicherung muss nicht unbedingt bis zum vereinbarten Ablaufdatum laufen. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Verträge vorher zu beenden oder sie beitragsfrei zu stellen. Diese Optionen kommen immer dann infrage, wenn sich Einkommensverhältnisse oder die persönliche Situation deutlich ändern.
Anschlussfinanzierung – Umschuldung Darlehen
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung werden im Regelfall Darlehen abgeschlossen, bei denen die Zinsfestschreibung kürzer ist als die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Zinsfestschreibung die Darlehenssumme meist erst zu einem kleinen Teil getilgt ist und eine weitere Darlehensvereinbarung benötigt wird. Welche Möglichkeiten gibt es nun?
Auch Kinder können Schuld an Verkehrsunfall zugesprochen bekommen
Unfallversicherung – Auch Kindern kann die Schuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen werden, wenn sich die beteiligte erwachsene Person richtig verhält. Dies zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg.
Testament muss eindeutig als solches erkennbar sein
Schriftstücke wie ein Testament oder eine Vollmacht müssen eindeutig formuliert sein, sonst werden sie anfechtbar. Das zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Rostock, über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Dort wurde die letzte Willenserklärung einer Mutter für ungültig erklärt, weil aus dem Dokument nicht deutlich hervorging, ob es sich um ein Testament oder eine Vollmacht handelt.
Die Immobilie als Anlageobjekt in der Krise
Die Immobilie gilt in Deutschland als beliebteste Form der langfristigen Kapitalanlage und Altersvorsorge. Sie hat inzwischen der Lebensversicherung, die Jahrzehnte an erster Stelle lag, den Rang abgelaufen. Insbesondere im Rahmen von Finanzkrisen ist bei den Anlegern eine verstärkte Flucht in Sachwerte festzustellen, es wird verstärkt in Edelmetalle oder Immobilien investiert.
Bei einer Investition in eine Immobilie sollten jedoch wichtige Punkte beachtet werden.
Mietrecht 2015: Wer zahlt die Maklerprovision?
Ein neues Mietrechtsnovellierungsgesetz ist im Jahr 2015 in Kraft getreten. Bisher wurden ja gerade neue Mieter belangt, indem sie die Maklerprovision bei Neueinzug tragen durften. Da kamen schon bis zu zwei Netto-Kaltmieten zusammen.
Hände bei Arbeitsunfällen besonders gefährdet
Wer handwerkliche Berufe ausübt, der muss besonders auf seine Hände aufpassen. Eine Berufsgenossenschaft hat die Unfallstatistik ihrer drei Millionen Mitglieder ausgewertet und festgestellt – kein anderes Körperteil wurde 2014 so oft bei Arbeitsunfällen verletzt wie die Hand. Arbeitnehmer, die in Berufen der Energie-, Textil-, Elektro- oder Medienbranche tätig sind, erleiden bei Arbeitsunfällen am häufigsten Verletzungen der Hand. Das ergab eine Auswertung der Berufsgenossenschaft BG ETEM, die über 200.000 Betriebe absichert.
Niedrige Kapitalmarktzinsen: Attraktivität alternativer Geldanlagen steigt
Anleger haben es derzeit nicht leicht. Seit Jahren sorgt die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB dafür, dass Geld günstig zu haben ist und Kapitalanlagen ebenso niedrig verzinst werden.
Haftungsrisiko bei privater Kinderbetreuung
Viele Eltern, die ihr Kind beispielsweise aufgrund des derzeitigen Kita-Streiks nicht in professionelle Obhut geben können, suchen eine alternative Betreuung. Doch wer fremde Kinder betreut, übernimmt ohne eine passende Absicherung ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wer ein Kind betreut übernimmt während der Betreuungszeit die Aufsichtspflicht über das ihm anvertraute Kind – auch wenn dies beispielsweise wie bei Großeltern, Nachbarn oder Freunden aus reiner Gefälligkeit geschieht.
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Schuldner
Dass man in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann selbst dem besten Geschäftsmann mal passieren. 2014 mussten bundesweit 115.269 Personen eine Privatinsolvenz anmelden, wie aus dem „Bürgel Schuldenbarometer“ hervorgeht. Besonders bitter: Ältere Menschen sind überproportional betroffen, da die Renten oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern. Ab 1 Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, so dass mehr Geld vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.