Hände bei Arbeitsunfällen besonders gefährdet

1. Jun 2015 | Gesundheit

Wer handwerkliche Berufe ausübt, der muss besonders auf seine Hände aufpassen. Eine Berufsgenossenschaft hat die Unfallstatistik ihrer drei Millionen Mitglieder ausgewertet und festgestellt - kein anderes Körperteil wurde 2014 so oft bei Arbeitsunfällen verletzt wie die Hand. Arbeitnehmer, die in Berufen der Energie-, Textil-, Elektro- oder Medienbranche tätig sind, erleiden bei Arbeitsunfällen am häufigsten Verletzungen der Hand. Das ergab eine Auswertung der Berufsgenossenschaft BG ETEM, die über 200.000 Betriebe absichert.

arbeitsunfall-berlin-medienbranche © Fotolia.com

Arbeitsunfall Medienbranche

Mehr 22.000 Mal wurden im vergangenen Jahr die Hände von Beschäftigten durch Werkzeuge, laufende Maschinen oder andere Werkzeuge verletzt, so eine Auswertung der 57.000 gemeldeten Unfälle. Das entsprach fast 40 Prozent aller Verletzungen. In acht von zehn Fällen waren Männer betroffen. Auf dem zweiten Platz der lädierten Körperteile landeten Knöchel und Fuß. Sie wurden bei 17 Prozent aller Unfälle in Mitleidenschaft gezogen (9.557 Unfälle). Auch Kniegelenke und Unterschenkel waren mit 10 Prozent aller Unfälle stark gefährdet (6.143 Fälle), sowie Verletzungen am Kopf oder dem gesamten Körper (5.116 Unfälle).

Zusatzschutz empfehlenswert

Arbeitsunfall - Verletzung der Hand

Arbeitsunfall Hand-Verletzung

Nicht jede dieser Verletzungen endet mit einem so schweren Schaden, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die meisten Beschäftigten sind nach medizinischer Behandlung und Reha wieder voll einsatzfähig. Für den Fall der Fälle ist es dennoch empfehlenswert, eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird zur vorzeitigen Aufgabe seines Berufes gezwungen, wie Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung ergaben, Arbeitsunfälle sind ein wichtiger Grund hierfür.

Wer in der Freizeit gerne an seinem Haus, Auto oder Garten herumwerkelt, für den ist zusätzlich eine private Unfallversicherung ein Muss. Denn der gesetzliche Schutz greift tatsächlich nur auf der Arbeit oder dem Weg dorthin. Schon wer die Werkshalle für wenige Minuten verlässt, um ein privates Telefongespräch zu führen, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert, wie das Landessozialgericht Darmstadt bestätigte (Az.: L 3 U 33/13 externer Link).

Auch Mobbing-Opfer gehen leer aus, weil Mobbing per definitionem nicht als Unfall gilt. Hier kann wiederum die private BU-Versicherung Abhilfe schaffen. Sie leistet in der Regel eine Rente, sobald die betroffene Person zu 50 Prozent berufsunfähig ist: auch bei Mobbing und psychischen „Defekten“.

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit: Viele Betroffene werden von Kollegen schlecht gemacht, beschimpft, ausgegrenzt oder angepöbelt. Manche Kollegen verbreiten auch Lügengeschichten oder drohen mit Gewalt. Laut einer Studie leiden jährlich 1,5 Millionen Menschen unter Schikanen im Job.

Mobbing am Arbeitsplatz

Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wird, kann jedoch nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen. Dies entschied das Landessozialgericht Darmstadt in einem Urteil vom 23.10.2012. Eine Frau, die aufgrund ständiger Repressalien ihrer Kollegen gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hatte, bekam folglich kein Geld aus der Unfallkasse zugesprochen.

Die Begründung der Richter: Eine Gesundheitsstörung durch Mobbing könne nicht als Berufskrankheit gewertet werden, da keine bestimmte Berufsgruppe dem Mobbing mehr ausgesetzt sei als eine andere. Mobbing komme vielmehr „in allen Berufsgruppen und im privaten Umfeld“ vor. Zudem sei Mobbing kein Arbeitsunfall externer Link, da eine zeitliche Beschränkung auf eine Arbeitsschicht nicht möglich sei (Az. L 3 U 199/11). (VB)


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