PKV: Der Herbst ist für wechselwillige Versicherte einer privaten Krankenversicherung besonders interessant. Wollen sie den Anbieter wechseln, muss das Kündigungsschreiben häufig drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres den Versicherer erreichen. Auch Prämienanhebungen werden den Kunden meist im November mitgeteilt – und bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Private Krankenversicherung: Mit Tarifwechsel Prämie sparen!
PKV: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Das verspricht für ältere Versicherungsnehmer Beitragsersparnisse. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärt nun, welche Voraussetzungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen.
Hände bei Arbeitsunfällen besonders gefährdet
Wer handwerkliche Berufe ausübt, der muss besonders auf seine Hände aufpassen. Eine Berufsgenossenschaft hat die Unfallstatistik ihrer drei Millionen Mitglieder ausgewertet und festgestellt – kein anderes Körperteil wurde 2014 so oft bei Arbeitsunfällen verletzt wie die Hand. Arbeitnehmer, die in Berufen der Energie-, Textil-, Elektro- oder Medienbranche tätig sind, erleiden bei Arbeitsunfällen am häufigsten Verletzungen der Hand. Das ergab eine Auswertung der Berufsgenossenschaft BG ETEM, die über 200.000 Betriebe absichert.
Krankenkasse – Zusatzbeitrag bewirkt Sonderkündigungsrecht
Zum Jahreswechsel 2015 sanken die Krankenversicherungsbeiträge von 15,5 auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfen die Krankenkassen seitdem einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Kassenbeiträge steigen.
Krankentagegeldversicherung: OLG Karlsruhe erklärt Herabsetzungsklausel für unwirksam
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die sogenannte Herabsetzungsklausel für unwirksam erklärt. Demnach darf eine Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht einseitig herabsetzen, wenn ein Versicherungsnehmer plötzlich weniger verdient. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
PKV: Privatpatienten müssen Arztrechnung auf Plausibilität prüfen
Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, die an ihre Versicherung eingereichten Arztrechnungen auf Plausibilität zu prüfen. Wurden vom Arzt Behandlungen abgerechnet, die gar nicht erbracht worden sind, darf die Versicherung Erstattungsleistungen zurückverlangen und der Patient bleibt auf den Kosten sitzen.
GKV: Ermäßigter Studententarif maximal bis 37 Jahre
Wie lange dürfen sich Studenten kostengünstig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel bestätigt: Spätestens mit 37 Jahren ist Schluss. Wer nicht an einer Krankheit leidet oder Erziehungszeiten geltend machen kann, muss sogar ab 30 Jahren voll bezahlen.
Vorsicht vor Muttermilch-Börsen im Internet!
In den Kinderkliniken gibt es immer weniger Muttermilchbanken. Deshalb greifen Mütter, die ihr Kind nicht selbst stillen können, vermehrt auf Angebote aus dem Internet zurück, um den Säugling mit Muttermilch zu versorgen. Doch der Internethandel ist nicht ungefährlich: in der Regel wird die Milch hier nicht auf Keime und Krankheitserreger untersucht.
PKV: Warum man Risikozuschläge überprüfen lassen sollte
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme bestehen oder schon vorher bestanden, berücksichtigt. Für diese müssen Versicherte zusätzlich einen sogenannten Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen. Allerdings müssen sie diesen zusätzlichen Betrag nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Das gilt vor allem auch für mögliche Fehldiagnosen.
Gute Nachrichten für alle Hörgeschädigten: Zuschüsse der Krankenkassen steigen
Gut hören ist ein wichtiges Stück der Lebensqualität. Bei vielen Älteren lässt diese Fähigkeit jedoch schleichend nach. Die Hilfe, die heute technisch möglich ist, kostet für manchen Patienten mehr, als er sich leisten kann. Doch nun wollen die Krankenkassen helfen.