Versicherungen beim Hausbau

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Wichtige Fakten im Überblick

Versicherungen beim Hausbau

Gute Planung schützt vor Überraschungen

Gerade im Zuge der diversen Finanz- und Währungskrisen erlebt der Immobilienmarkt einen noch nie dagewesenen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigem Baugeld. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Als Bauherr müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Wir möchten Ihre Risiken durchleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Nehmen Sie sich etwas Zeit und überdenken Sie Ihre Risikosituation.

Checkliste - Welche Versicherungen brauche ich beim Hausbau?

Welche Versicherungen sollen während der Bauphase abgeschlossen werden?
Wer ein Haus bauen möchte, braucht nicht nur eine gute Baufinanzierung, sondern benötigt auch guten Versicherungsschutz. Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren.

Was kosten Versicherungen für Bauherren

Um Ihren Versicherungsschutz als Bauherr kümmern wir uns, damit Sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Wir als Versicherungsmakler vermitteln auch Spezialversicherungen für Bauherren mit Sonderkonditionen.

  • Gebäudeversicherung – Rohbauversicherung für Feuer / Leitungswasser / Sturm
    (Im besten Fall ist die Feuerrohbauversicherung kostenlos, wenn vor Baubeginn bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Hier gibt es große Leistungsunterschiede)
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
    (Die Kosten für eine Bauherren-Haftpflichtversicherung richten sich nach der Bausumme und dem Anteil der Eigenleistungen, die erbracht werden und natürlich welche Versicherungssumme / Selbstbeteiligung Sie wählen. Preisbeispiel: 0,05-0,15% der Bausumme)
  • Bauleistungsversicherung
    (Je nach der Größe des Bauvorhabens (Bausumme, Selbstbeteiligung und gewünschter Leistungsumfang) können die Kosten einer Bauleistungsversicherung variieren)
  • Private Unfallversicherung für Bauhelfer
    (Eine private Versicherung für Bauhelfer ist als Ergänzung sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie bietet umfangreicheren Schutz bei einem Unfall.)
  • Bauherrenrechtsschutzversicherung
    (Versicherungsprämie: jährlich 0,12% der Bau-/Kaufsumme inkl. Grundstück – mind. 100 Euro)

Prüfen Sie, ob die beauftragen Baufirmen folgende Versicherungen vorweisen können:

  • Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung
  • Betriebshaftpflicht

Checkliste Hausbau

Hier finden Sie eine Checkliste für Ihren Hausbau.

Bauherren haften für Ihre Baustelle!

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.

Unfallversicherung für Bauhelfer, Freunde oder Nachbarn

Schutz für helfende Hände auf der Baustelle – Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt.

Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft externer Link besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotenzial einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein.

Feuerrohbauversicherung - Sonderfall Gebäude Rohbau

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an. Weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und leicht begehbar für jedermann kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch. Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Schadensursachen wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Überschwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen, der vor dem Schadensereignis bestand.

Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung

Insolvenz und Pfusch am Bau – Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.

Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie zu einem echten Problem auswachsen. Dieser innovative Versicherungsschutz ist bereits für einen kleinen Bruchteil der Bausumme erhältlich – die Investition zahlt sich in jedem Fall für Sie aus! Hinweis: Diese Art von Versicherung können Sie nicht selbst abschließen. Sie muss von Ihrem Bauträger abgeschlossen werden, da ihm so eine Art Bürgschaft für seine Verpflichtungen eingeräumt wird, der ihnen die Prämie dann mit belasten müsste. Ein Gespräch klärt dies gewiss.

Baufinanzierung - Wer soll das bezahlen?

Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. Im Regelfall nimmt ein Bauherr zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank für eine Baufinanzierung. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen.

Bestehen Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden. Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist auch die Einbindung der staatlichen Riesterförderung möglich. Wohnriester erfreut sich großer Beliebtheit im Volk. Auf den ersten Blick wirkt dies wie „der Staat beteiligt sich am Hausbau“. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies allerdings, dass aufgrund der nachgelagerten Besteuerung nach Rentenbeginn Steuern auf einen aus einem Riester-Vertrag entnommenen Betrag, auf die geförderten Tilgungsbeiträge und auf die Zulagen gezahlt werden müssen (einmalig mit 30 % Steuer-Nachlass oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr). Wird eine Immobilie keine zehn Jahre gehalten, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohnriester auf den ersten Blick wirken mag, man sollte im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg der richtige ist.

Aufgrund der hohen Ratenbelastung läuft kaum eine Zinsfestschreibung einer Finanzierung ohne Restschuld aus. Eine gute Finanzierung besteht normalerweise aus zwei Tranchen. Zur Sicherung des niedrigen Zinssatzes für die zweite Finanzierungsphase, besparen viele parallel zur Tilgung des ersten Darlehens, einen Bausparvertrag. Hierbei sollte die Darlehenssumme ausreichend hoch angesetzt werden, um eine echte Anschlussfinanzierung zu sichern. Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie können mit in den Bausparvertrag fließen – indirekt beteiligen sich Arbeitgeber und Staat dann an Ihrer Finanzierung. Natürlich gibt es da aber auch eine Schattenseite. So muss die monatliche Sparrate zusätzlich zur Finanzierung erst einmal aufgebracht und über die Jahre beibehalten werden können, damit der Vertrag auch pünktlich zuteilungsreif wird. Die Verzinsung des Guthabens ist bei Verträgen mit guten Darlehenskonditionen derart niedrig, dass sie im Grunde keine wirkliche Rolle mehr spielt. Dagegen fallen die laufenden Kontoführungsgebühren usw. verhältnismäßig hoch aus. Eine sonderliche Flexibilität bietet so ein Bausparvertrag zudem auch nicht. Er erfüllt einzig und allein diese eine Aufgabe. Ob dieser oder ein alternativer Weg zur Prolongation der für Sie bessere ist, kann man pauschal nicht sagen und bedarf der Einzelfallprüfung ggf. in Absprache mit uns.

Wenn dem Bauherren / Hauptversorger etwas passiert

Die meisten Bauherren befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um die offenen Schulden begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab.

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden.

Niemand möchte seine Hinterbliebenen mit einem großen Schuldenberg zurücklassen. Die Risikolebensversicherung sichert das Risiko ab. Es gibt genügend Fälle, bei denen Kunden aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wurden.

Für Bauherren gibt es jedoch einige Anbieter mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, die einen Abschluss deutlich erleichtern.

Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkranken Sie und können daher nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihrer Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen.

Wer es als persönliches Risiko ansieht, kann auch für den Fall der Arbeitslosigkeit vorsorgen. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf. Oft kann die Leistung eines solchen Tarifs gegen einen Mehrbeitrag auch um Zeiten einer längeren Arbeitsunfähigkeit erweitert werden.

Schutzbrief zur Absicherung von Baufinanzierungen

Die Absicherung von Darlehensverpflichtungen für Immobilien kennt man bisher hauptsächlich über eine Risikolebensversicherung. Oft kann aber eine solche aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschlossen werden. Die Allianz bietet nun eine interessante Schutzbrieflösung an.

Baufinanzierungsschutzbrief von Allianz/DLVAG

Was wird angeboten?

  • Absicherung von Immo-Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und Tod 
  • Keine Gesundheitsprüfung, stattdessen Wartezeit (grundsätzlich sechs Monate, aber Sofortschutz bei Unfall)
  • Sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks möglich
  • Keine Abhängigkeit vom Finanzinstitut
  • Neben dem Immobilienerwerb auch bei Grundstückserwerb, Renovierung und Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts möglich

Bauherrenrechtsschutz - Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren

Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, möglicherweise Ihr Traumhaus. Wäre es nicht traumhaft, wenn nun alles glattliefe? In der Realität warten große und kleine Ärgernisse auf Sie. Wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen – Planungsfehler und Baumängel sind leider keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet.

Innovativ und einzigartig: Bauherren-Rechtsschutz

Diese Absicherung ist in dieser Form aktuell einzigartig auf dem Markt. „Versichern, was bisher nicht versicherbar war“ ist der Slogan, mit dem die ÖRAG Rechtsschutzversicherung einen klassischen Standardausschluss Geschichte werden lässt.

Mit diesem Vertrag können nun vertrags- und sachenrechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverträgen und dinglichen Rechten abgesichert werden und zwar im Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb oder der Errichtung eines Neubaus
  • eines Um- und Ausbaus
  • einer Gebäudesanierung
  • dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt

Versicherbar sind (überwiegend) privat genutzte Objekte in Deutschland. Dabei wird unter „privat genutzt“ auch durchaus die Vermietung verstanden, sofern nicht mehr als vier Wohneinheiten vermietet sind, beziehungsweise der gewerbliche Nutzung unter 50% liegt. Somit sind versicherbar:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser, inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Als Voraussetzungen für die Beantragung eines entsprechenden Vertrages muss:

  • das Antragsdatum des Rechtsschutz-Vertrags vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
  • beim Erwerb über einen Bauträger muss das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
  • das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen
  • die Bau-/Kaufsumme muss unter 1 Mio. Euro liegen
  • die Finanzierung muss über eine Sparkasse laufen oder es muss noch ein weiterer Versicherungsvertrag im Zusammenhang mit der Immobilie bei der Sparkassenversicherung bestehen, zum Beispiel auch die Privat-Verkehrs-Haus-Berufsrechtsschutzversicherung der ÖRAG

Vertragskonditionen:

  • Versicherungsprämie: jährlich 0,12% der Bau-/Kaufsumme inkl. Grundstück (mind. 100 Euro)
  • Versicherungslaufzeit: 5 Jahre
  • Deckungssumme 100.000 Euro
  • Selbstbeteiligung: 400 Euro (Bei Steuerung über das ÖRAG-Anwaltsnetzwerk wird die SB um 150 Euro reduziert)

Weitere Besonderheiten:

  • keine Wartezeiten
  • Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit für Schadenfälle bis max. 1 Jahr vor Vertragsbeginn
  • dreijährige Nachmeldefrist für im versicherten Zeitraum eingetretene Schäden, die erst später entdeckt werden

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Hausversicherungen - Wenn das Haus endlich fertig ist...

Sobald Sie das fertige Eigenheim beziehen, gibt es neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen.

Gebäudeversicherung
Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, damit er Ihren Vertrag von der Feuerrohbauversicherung zur vollwertigen Wohngebäudeversicherung umstellen kann. Hier sollten Sie auf jeden Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kosten wie ein kleinerer Brand.

Elementargefahren
Auch Elementarschäden werden zunehmend als Problem unserer Zeit erkannt. Wer erinnert sich nicht an die 2006 durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer mehr Bundesländer für den Einschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag Partei ergreifen. Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg. Beide Bundesländer wollen Ihre Hilfsleistungen nach Elementarschäden künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Kapriolen von Mutter Natur sollten Sie also zumindest finanziell nicht schrecken müssen.

Hausratversicherung
Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Hausratschutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen.

Privathaftpflichtversicherung
Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mit versichert. Hier bedarf es keinen speziellen Änderungen. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Rechtsschutzversicherung Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B. für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Gericht.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Photovoltaikanlage
Haben Sie die Gelegenheit genutzt und auch eine Photovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest, wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag nötig, was auch von der Größe Ihrer Anlage abhängig sein kann. Die Anlage selbst ist grundsätzlich im Rahmen der gewählten Gefahren über Ihre Gebäudeversicherung mit versicherbar. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Photovoltaikversicherung. Über eine solche kann auch der
Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

Haus- und Wohnungsschutzbrief
Hier handelt es sich um eine Art „Pannendienst fürs Haus“. Er kommt für häusliche Notfälle auf. Das kann z. B. ein verstopftes Abflussrohr sein, eine defekte Heizung oder der verlorene Haustürschlüssel. Hilfe wird hier über eine Servicehotline des Versicherers organisiert. Die anfallenden Kosten werden in überschaubaren Grenzen übernommen.

Glasversicherung
Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht Ihres Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Versichert sind Fenster und Türverglasungen, auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen.

Der Irrglaube von der Altersvorsorge

Die landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Wohl dem, der dafür frühzeitig Vorsorge getroffen hat.

Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: Das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Jeder Bauherr sollte notwendige Bauversicherungen abschließen, damit das Bauprojekt, ein Umbau oder eine Sanierung nicht durch außerplanmäßige Vorfälle zu erheblichen finanziellen Folgen führen können. Jede Baustelle birgt Gefahren und der Bauherr haftet mit seinem privaten Vermögen, wenn er nicht einen ausreichenden Versicherungsschutz durch verschiedene Bauversicherungen besitzt. Insbesondere Personenschäden können den Bauherrn finanziell ruinieren, aber auch Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden können den Bau gefährden.
Der Rohbau kann durch eine Bauleistungsversicherung, die früher auch Bauwesensversicherung genannt wurde, gegen finanzielle Schäden durch Witterungseinflüsse wie beispielsweise Sturm oder Hagel versichert werden. Ebenso tritt sie bei Diebstahl und Vandalismus in Kraft. Der Bauherr selbst kann sein finanzielles Risiko durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung minimieren. Kommen Dritte auf der Baustelle zu schaden, zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Weitere Bauversicherungen, die den Versicherungsschutz ergänzen, wären die Bauhelferversicherung und die (Feuer) Rohbauversicherung.

Privatkundenversicherungen

Die beliebtesten Privatkundenversicherungen

Wohnmobil Versicherung

Versicherung Wohnmobil

Tierkranken-Versicherung Hund

Tierkrankenversicherung

Unfallversicherung

 

Unfall-Versicherung

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Kompetenz

Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Wir analysieren mit Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgebedarf, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Versicherungskonzepte.

98% positive

Bewertungen

Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

Wir beraten Sie ausführlich, kompetent und zuverlässig.

Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.