Bauleistung Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Bauleistung Versicherung

Was sind die Aufgaben der Bauleistung Versicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug,
sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

Was ist versichert?

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.

Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:

  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
  • Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.

Welche Gefahren und Schäden sind mitversichert?

Schäden, die während der Bauzeit durch eine plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gegenständen entstehen können, wie z.B.:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
  • Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.

Sonstige Hinweise

  • Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
  • Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.

Was ist beim Abschluss einer Bauleistung Versicherung zu beachten?

Oft können Begriffe aus der Versicherungswelt für einen Kunden missverständlich und verwirrend sein. Doch gerade Sie als Kunde sollten wissen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Wir möchten Ihnen auf den nachstehenden Seiten daher gerne die einzelnen Leistungspunkte etwas anschaulicher beschreiben. Wenn Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Versicherte Kosten

Zu Vertragsbeginn wird in der Bauleistungsversicherung eine Versicherungssumme bestimmt. Diese soll der Bausumme entsprechen und bildet die Höchstentschädigungssumme des Versicherers. Da neben den Kosten für den Wiederaufbau oft zusätzliche Kosten (z.B. für Aufräumarbeiten, Eil- und Expressfrachten, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) entstehen, ist die Versicherungssumme im Schadenfall nicht unbedingt ausreichend. Daher bieten viele Versicherer zusätzliche Entschädigungsgrenzen für derartige Kosten an.

Schadensuchkosten

Nicht immer ist offensichtlich, wo die Schadenursache liegt. Z.B. kann die Tatsache, dass eine Wand nass ist, verschiedenste Ursachen haben. Die Suche, nach der Schadenursache durch den Handwerker/Spezialist kann einige Zeit in Anspruch nehmen und verursacht deshalb hohe Kosten. Grundsätzlich werden in der Bauleistungsversicherung jedoch nur die Reparaturen der beschädigten Bauteile versichert. Schadensuchkosten sind daher nur über eine entsprechende Klausel versicherbar.

Sachen im Gefahrenbereich

Generell gelten im Rahmen der Bauleistungsversicherung als versicherte Sachen alle Lieferungen und Leistungen für das versicherte Bauvorhaben. Auf einer Baustelle (im Gefahrenbereich) können sich jedoch auch Sachen befinden, die selbst nicht Teil des Bauvorhabens sind (z.B. Eigentum der Handwerker/Bauarbeiter). Werden diese Sachen infolge eines entschädigungspflichtigen Schadens beschädigt oder zerstört, besteht über diesen Punkt auch hierfür Versicherungsschutz. Zu beachten sind die Ausschlüsse der einzelnen Versicherer.

Diebstahlrisiko

In der Bauphase sind viele – stellenweise hochwertige Gebäudebestandteile (z.B. Heizkörper, Kupferdachrinnen, usw.) für Fremde leicht zugängig. Gerade in Neubaugebieten fehlt es zudem an Anwohnern, die eine gewisse Abschreckung für Kriminelle sind. Daher ist das Diebstahlrisiko verhältnismäßig hoch. Hier bietet die Bauleistungsversicherung in aller Regel Versicherungsschutz für Gebäudebestandteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für Gebäudebestandteile, die vorübergehend abgebaut wurden.

Glasbruchrisiko

Schäden an der Gebäudeverglasung sind grundsätzlich zunächst nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Da aber gerade während der Bauphase das Risiko einer Beschädigung der Scheiben relativ hoch ist, ermöglichen viele Versicherer den Einschluss von Glasbruch in den Bedingungswerken.

Baugrund und Bodenmassen

Bei einem Bauvorhaben sind Kosten für den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben in aller Regel nicht berücksichtigt, da hierfür der Aushub genutzt wird. Daher werden diese Kosten auch bei der Festlegung der Versicherungssumme normalerweise nicht berücksichtigt. Viele Versicherer schließen diese Kostenposition jedoch (mit unterschiedlichen Maximalentschädigungen) ein.

Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe

Auch Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind Positionen, die bei der Planung des Gebäudes nicht berücksichtigt werden und daher nicht in die Versicherungssumme eingerechnet werden. Man rechnet mit einem unproblematischen und planmäßigen Bau. Nach einem Schaden (z.B. einem Starkregen mit Erdrutsch) sind jedoch häufig Hilfsbauten nötig um das geplante Gebäude fertig zu stellen.

Nachhaftung

Der Versicherungsschutz aus der Bauleistungsversicherung endet mit Bezugsfertigkeit, Bauabnahme oder Ende des versicherten Zeitraumes. Auch nach diesem Zeitpunkt können noch Schäden auftreten, die ihre Ursache während der Bauphase hatten. Im Regelfall wird die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen, auch wenn der Schaden erst nach Ende der Versicherung bemerkt wurde. Mögliche Folgeschäden sind aber nicht gedeckt.

Ein Beispiel hierfür kann eine durch Baustoffe verstopfte Grundleitung sein. Die Versicherung wird zwar die Reinigung der Leitung übernehmen, nicht aber eine mögliche Überflutung der Kellerräume nach Beendigung des Bauleistungsvertrages. Denn dies ist ein weiteres Schadenereignis, dass außerhalb des versicherten Zeitraumes geschehen ist. Abhilfe schafft die Nachversicherung, die derartige Schäden für einen gewissen Zeitraum abdeckt.

Gewässergefährdung

Das Ansteigen des Grundwassers oder Wassereinbrüche bei Nachbarn können eine Folge eines Schadens am versicherten Gebäude sein. Z.B. kann dies der Fall sein, wenn bei einem Unwetter Gebäudeteile einstürzen und die Abwasserkanäle verstopfen. Kommt es dann zu einem Wassereinbruch beim Nachbarn, so ist dieser Schaden in einigen Bedingungswerken versicherbar. Bitte beachten Sie, dass hierfür jedoch regelmäßig Obliegenheiten zu beachten sind.

Altbauten gegen Sachschäden infolge Schadens an Neubauleistung infolge Leitungswasser, Sturm/Hagel (Klausel TK 5180) versichern

Die Bauleistungsversicherung bezieht sich in erster Linie auf Schäden an der neu gebauten Sache. Aber auch Schäden am Altbau (bei Umoder Anbauten), können versichert werden. Über die Klausel TK 5180 werden Schäden abgesichert, die als Folge eines Schadens am Neubau entstehen. Auch Schäden durch Leitungswasser oder Sturm/Hagel sind dabei versichert.

Altbauten gegen Sachschäden für unvorhersehbar eintretende Beschädigungen/Zerstörungen (Klausel TK 5181) versichern

Eine umfassende Absicherung der Altbauten ist bei An- und Umbauten empfehlenswert. Denn der Altbau bildet in vielen Fällen einen großen Bestandteil eines Anbaus und befindet sich damit im direkten Bereich der Baustelle. Eine unvorhergesehene Beschädigung – z.B. durch herunterfallende Werkzeuge oder durch Arbeitsmaschinen – ist relativ hoch.

Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (Klausel TK 5155)

Bedingt durch die Veränderung der Bodenbeschaffenheit im Zuge eines Anbaus (Ausschachtungen, Betonarbeiten, usw.) oder auch fehlerhafte Annahmen zur Statik eines Gebäudes, ist das Einsturzrisiko eines Altbaus durchaus gegeben. Eine separate Klausel bietet Schutz vor einer drohenden zusätzlichen finanziellen Belastung.

Feuerrisiko

Die Möglichkeit eines Brandes besteht natürlich auch bei Roh- und Ausbauten. Je nach Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsschutz über die Bauleistung versichert werden. Eine Alternative dazu bietet auch die Feuerrohbauversicherung beim jeweiligen Gebäudeversicherer.

Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmer

Werden einzelne Gewerke an Subunternehmer vergeben, so haften diese grundsätzlich für Schäden, die sie verursacht haben. Zwar leistet der Bauleistungsversicherer in diesem Fall zunächst, versucht jedoch in der Folge den Subunternehmer in Regress zu nehmen und sich den Schaden von diesem ersetzen zu lassen. Da unter Umständen sehr hohe Schadenersatzforderungen auf den Subunternehmer zukommen können und dessen Existenz damit gefährdet ist, verzichten einige Tarife auf diese Regressmöglichkeit zu Gunsten Ihres Subunternehmers.

Versehensklausel

Werden Gefahrerhöhungen versehentlich nicht angezeigt oder vertragliche Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Umfassende Tarife gestehen dem Versicherungsnehmer jedoch eine gewisse „Unerfahrenheit“ zu und bieten bei einem versehentlichen Fehlverhalten des Versicherungsnehmers weiterhin Versicherungsschutz.

Gefahrerhöhung

z. B. besondere Baumaßnahmen, Abdichtungsmaßnahmen (Berliner Verbau, Spundwände, Sperrbeton usw.)

Repräsentantenklausel

Werden Obliegenheiten vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten verletzt, so kann dies zur Leistungsfreiheit führen. Damit der Versicherungsnehmer sich jedoch keine Fehler zurechnen lassen muss, die er nicht selbst begangen hat, sind bei einigen Versicherungsgesellschaften sogenannte „Repräsentantenklauseln“ vereinbart. Durch diese Klausel wird klargestellt, wer Repräsentant des Versicherungsnehmers ist und stellenweise auch, dass der Versicherungsnehmer das Verhalten des Repräsentanten nicht verantworten muss.

Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Während der Bauzeit eines Gebäudes können Naturereignisse, Vandalismus und Fahrlässigkeit zu beträchtlichen Sachschäden auf der Baustelle führen. Um finanzielle Sicherheit für Ihre privaten Bauvorhaben zu schaffen, schließen Sie eine Bauleistungsversicherung ab. Sie deckt im Schadensfall alle Lieferungen und Leistungen im Zuge des Neu- beziehungsweise Umbaus ab, sodass eine Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor Schadenseintritt erfolgt.

Damit werden neben Ihren Risiken als Bauherr auch jene der Handwerker und Bauunternehmer beseitigt, was Auseinandersetzungen über die Schuld vermeidet. Optionale Erweiterungen der Bauleistungsversicherung für Feuer-, Hochwasser- und Einsturzschäden sind ebenso möglich wie die zusätzliche Absicherung von Hilfsbauten, Bauhilfsstoffen und weiteren Elementen.

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