Bauhelfer-Unfallversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Bauhelfer-Unfallversicherung

Was sind die Aufgaben der Bauhelfer-Unfallversicherung

Als Bauherr zählen Sie bei der Umsetzung Ihres privaten Bauvorhabens auf die Mitwirkung von Nachbarn, Freunden und anderen Helfern außerhalb des Ehepartners und der beauftragten Baufirmen? Dann sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Unfallversicherung der BG Bau externer Link (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) für diese Helfer verpflichtet, unabhängig davon, ob die Hilfe aus Gefälligkeit oder gegen Bezahlung erfolgt.

Verletzt sich ein Helfer während des Baus, übernimmt die BG Bau finanzielle Leistungen wie Entschädigungen, Verletzten- und Krankengeld sowie Kosten für Rehabilitationsmaßnahen oder Renten. Aber Achtung: Der gesetzliche Schutz ist lediglich eine Grundabsicherung mit einigen Beschränkungen. Zu geringe Rentenleistungen, eine fehlende Absicherung des Bauherren und seines Ehepartners sowie die Pflicht, jeden Helfer namentlich melden zu müssen, sind klare Nachteile der pflichtmäßigen Versicherung.

Die Lösung: Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung, deren Leistungen über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen und ausreichende Sicherheit für Ihre Projekte schaffen. Neben der Möglichkeit, den Bauherren und seinen Ehepartner mitzuversichern, bieten private Policen häufig den Vorteil ohne Namensnennung.

So werden beispielsweise in der Police der VHV vier beliebige Helfer abgesichert, die gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten können. Zitat VHV: „In der Unfallversicherung KLASSIK-GARANT sind ohne Namensnennung der Bauherr und bis zu vier private Bauhelfer versichert.“

Wichtig: Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung leistet unabhängig vom gesetzlichen Versicherer, sodass die Zahlungen nicht auf Leistungen der BG Bau angerechnet werden. Im Zweifel erhalten Sie Ihr Geld also „doppelt“.

Die wichtigsten Leistungen der privaten Bauhelfer-Unfallversicherung im Überblick:

 

  • Versicherung von Personenschäden, auch bei eigener Verursachung seitens des Bauhelfers (z.B. Ausrutschen, Stolpern)
  • Vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Invalidität
  • Bergungskosten verletzter Bauhelfer
  • Zahlung einer festen Versicherungssumme im Todesfall

Was ist beim Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung zu beachten?

Sparen Sie nicht an der Deckungssumme. Leistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallzahlungen werden bei einer vereinbarten Summe wie beispielsweise 200.000 Euro gedeckelt. Kommen vier Helfer zu Schaden und werden invalide, erfolgt eine Aufteilung dieses Betrags in vier Teile, was im Ernstfall für die einzelne Person nicht ausreichend sein kann. Achten Sie zudem auf die Vertragslaufzeit, meist wird eine Bauhelfer-Unfallversicherung für ein Jahr abgeschlossen und muss auf explizite Anfrage beim Versicherer verlängert werden. Stichwort Vertragszeit: Neben Unfällen, die unmittelbar während des Baus passieren, sollte ein guter Versicherungsschutz auch Gesundheitsschädigungen der Helfer (z.B. Muskelrisse, verrenkte Gelenke, Bänderzerrung) berücksichtigen.

Ist der Versicherungsschutz für den Bauherren selbst nicht im Rahmen einer Bauhelfer-Unfallversicherung abschließbar beziehungsweise sehr teuer, sollten Sie nach einer speziellen Bauherren-Unfallversicherung oder vernünftigen, klassischen Unfallversicherung Ausschau halten, die im Ernstfall für Ihre Kosten und die Ihres Ehepartners aufkommt. Sie ist typischerweise deutlich günstiger als der optionale Schutz, den die Bau BG für Bauherren anbietet. In puncto Berufsgenossenschaft sollten Sie zudem auf eine rechtzeitige Anmeldung Ihrer Helfer achten: Spätestens eine Woche nach Baubeginn muss die Bau BG benachrichtigt werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Ein guter Tipp ist die Kombination verschiedener Bauversicherungen in einem Gesamtpaket.

Viele Versicherer bieten Ihnen die Möglichkeit, neben der Bauhelfer-Unfallversicherung auch die Bauleistungs-Versicherung, Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbauversicherung und weitere relevante Policen kombiniert abzuschließen, was Ihnen bürokratischen Aufwand und Kosten gegenüber einem Einzeltarif spart. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Bauversicherungen mithilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers, um die beste Leistung fürs Geld zu bekommen.

Informationen für Bau-Herren

Merkblatt (BG BAU) für private Bauherren – Die gesetzliche Unfall-Versicherung für private Bau-Helfer (Stand: Mai 2021)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Jeder Bauherr muss seine Helfer kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle absichern. Daher müssen die Bauhelfer über die BG Bau abgesichert werden. Will sich jemand die Versicherung bei der BG Bau sparen, kostet ihn das unter Umständen ein Bußgeld von bis zu 2.500 €. Denn die Berufsgenossenschaft weiß in der Regel durch die kommunalen Bauämter über das Bauvorhaben Bescheid.

Eine private Unfallversicherung für Bauhelfer ist als Ergänzung sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie bietet umfangreicheren Schutz bei einem Unfall.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Wir analysieren mit Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgebedarf, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Versicherungskonzepte.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.