Strafrechtsschutz Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Strafrechtsschutz Versicherung

Was ist eine Strafrechtsschutz Versicherung

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Erklärung s.u.) nicht gedeckt – entsprechender Versicherungsschutz ist am Markt aber erhältlich.

Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert. Als Straftat sind hier alle unerlaubten Handlungen anzusehen, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind.

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens ist es Ihre Pflicht z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Es existieren spezielle Rechtsschutzlösungen wie der erweiterte Strafrechtsschutz

Was ist beim Abschluss einer Strafrechtsschutz Versicherung zu beachten?

Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen.

Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB – z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Straf-Rechtsschutzversicherung als besondere Leistungsart schützt allgemein vor finanzielle Folgen, die im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung bzw. deren Verteidigung entstehen. Grundsätzlich ist zwischen Straftaten zu unterscheiden, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können und jene, die nur vorsätzlich begangen werden können – unabhängig, ob man schuldig oder unschuldig ist. (z.B. Diebstahl, Beleidigung) In der Regel beinhaltet der „allgemeine“ gewerbliche Rechtschutz keinen Schutz bei vorsätzlich begangenen Straftaten.

Bereits der Verdacht oder der Vorwurf einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren begründen. Daher ist es nicht unüblich, dass Strafverfahren bei Unternehmen eingeleitet werden. (z.B. Korruptionsvorwürfe, Steuerdelikte oder Ermittlung nach einem Arbeitsunfall wegen Verdachts der Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen)

Im Kontext besonderer Deckungskonzepte kann der Leistungsschutz im Rahmen der Spezial-Straf-Rechtsschutz stark erweitert werden. Eine bestmögliche Absicherung bei Strafverfahren ist für Unternehmen und international tätigen Firmen sehr wichtig. Je nach Versicherer werden zusätzliche präventive und unterstützende Leistungen angeboten. (z.B. Krisen-Coaching, Compliance-Schulung)

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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