Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

4. Jul 2021 | Gewerbe

Die Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) ist eine Form der Berufshaftpflicht-versicherung, die Unternehmen oder Einzelpersonen vor den finanziellen Folgen echter Vermögensschäden schützt. Damit ist sie vor allem im Dienstleistungssektor relevant, wo Beratungs- und andere berufliche Fehler hauptsächlich zu Vermögensschäden führen und nicht strikt davon abzugrenzenden Personen- oder Sachschäden.

Das klassische Beispiel ist die fehlerhafte Beratung eines Rechtsanwaltes, die zwar weder Menschen verletzt noch Sachschäden hervorruft, aber dem Mandanten finanzielle Nachteile beschert. Stellt der Mandant nun Schadensersatzforderungen, springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein und leistet bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Einige Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte sind zu ihrem Abschluss verpflichtet, weil die Vermögensschadenhaftpflicht zu den wichtigsten beruflichen Versicherungen zählt. Sie sorgt dafür, dass vermeintlich unbedeutende Missgeschicke wie etwa versäumte Fristen zu keiner Existenzbedrohung für den Schadensverursacher werden, der sonst mit seinem Privatvermögen haften müsste.

Wie unterscheidet sich die Vermögensschaden-haftpflicht von der Berufs-haftpflicht?

Wenn Sie eine Berufshaftpflicht abschließen (beispielsweise die private Berufshaftpflicht-versicherung eines Arztes), schützen Sie sich grundsätzlich vor Schadensersatzforderungen, die aus Fehlern bei der beruflichen Ausübung resultieren. Je nach Berufsfeld können das Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Heißt also: Viele Berufshaftpflicht-versicherungen inkludieren eine Vermögensschadenhaftpflicht. Synonym dürfen beide Begriffe aber nicht verwendet werden, weil die Leistungen stark variieren können.

So decken viele Berufshaftpflichtversicherungen mit eingeschlossener Vermögensschaden-haftpflicht nur unechte Vermögensschäden ab oder bieten eine niedrigere Deckungssumme als reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Einige Berufshaftplicht-Policen schließen Vermögensschäden sogar explizit aus. Die Regel ist, dass eine ausschließliche Vermögensschadenhaftpflicht umfassenderen Schutz vor Vermögensschäden im Vergleich zur „Berufshaftpflicht inklusive Vermögensschäden“ bietet, die eine Reihe weiterer Leistungen umfasst.

In jedem Fall sollten Sie Tarife vergleichen und überprüfen, inwiefern die jeweilige private Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschäden berücksichtigt.

Was sind echte Vermögensschäden?

Ein finanzieller Schaden wird als echter Vermögensschaden bezeichnet, wenn er keine Folge eines Sach- oder Personenschadens ist. Verursacht ein Steuerberater beispielsweise einen finanziellen Schaden durch eine mangelhafte Beratung, entsteht ausschließlich ein Vermögensschaden, welcher für sich alleine steht und damit „rein“ ist.

Das Gegenteil ist der unechte Vermögensschaden, dem ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Werden Sie zum Beispiel durch einen Unfall verletzt und erleiden aufgrund dieses Personenschadens einen Verdienstausfall, so ist letzterer Vermögensschaden aus dem Personenschaden entstanden. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf echte Vermögensschäden fokussiert ist, welche in den relevanten Berufsgruppen weitaus gängiger im Vergleich zur unechten Variante sind.

Wer benötigt eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden?

Eine Vermögenshaftpflichtversicherung betrifft alle Firmen und einzelne Berufsträger, die beratende, vermittelnde oder verwaltende Tätigkeiten ausführen. Ihnen ist gemein, dass ihre Berufsversehen erhebliche Vermögensschäden verursachen können, weshalb die VSH entweder gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe unten) oder dringend empfohlen wird. Werden fremde Vermögensinteressen verwaltet (z.B. Finanzexperte) oder vertreten (z.B. Rechtsanwalt), kommt die Police genauso zum Tragen wie bei IT-Experten und Unternehmensberatern. Auch Standesbeamte, Sachverständige, Versicherungsvermittler und Dolmetscher fallen unter die relevanten Berufsgruppen.

Die Menge der potenziell für eine Vermögenshaftlicht infrage kommenden Berufe ist nahezu unbegrenzt und reicht von selbstständigen Grafikdesignern über Fitnesstrainern bis hin zu jungen Unternehmensgründern – also überall dort, wo finanzielle Risiken für Dritte lauern.

Wichtig: Privatpersonen benötigen keine Vermögenshaftpflicht, weil deren Vermögensschäden in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Angestellte eines Unternehmens (abgesehen von Führungskräften, siehe D&O-Versicherung) brauchen aufgrund der Haftung seitens des Arbeitgebers keine Vermögensversicherung; sie gelten als „haftungspriviligiert“.

Welche Berufsgruppen benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Ärzte
  • Ingenieure etc.

Allgemeiner formuliert, sind sämtliche Berufe für die Vermögenshaftpflicht relevant, bei denen begutachtende, beratende oder aufsichtsführende Funktionen zu echten Vermögensschäden führen können. Das betrifft in erster Linie Selbstständige und Freiberufler.

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Einige Berufe dürfen ohne das Vorhandensein einer Vermögensschadenshaftpflicht nicht ausgeführt werden. Das prominenteste Beispiel dafür ist der Rechtsanwalt, welcher in jedem Fall – egal ob angestellt, freiberuflich oder selbstständig – über eine spezielle Form der Vermögenshaftpflicht, die sogenannte Anwalts-Haftpflicht, verfügen muss. Für folgende Gruppen ist diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls Pflicht:

  • Ärzte und Apotheker
  • Steuerberater und Notar
  • Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und Ingenieure
  • Sachverständige
  • Anlage- und Rentenberater
  • Versicherungsvermittler
  • Immobilienverwalter, -makler und -kreditvermittler
  • Inkassobüros
  • Bewachungsunternehmen
  • Wohnungseigentumsverwalter

Welche Leistungen bietet die Vermögensschadenversicherung?

Der Leistungsumfang einer Vermögensschadenhaftpflicht ähnelt anderen Haftpflicht-versicherungen und inkludiert neben der Wiedergutmachung bei berechtigten Ansprüchen bis zur vereinbarten Deckungssumme auch die Abwehr unberechtigter Forderungen – notfalls vor Gericht.

Letztere verursacht dem Versicherer Kosten (etwa für Anwälte und Gutachter), welche er nach dem Prinzip des passiven Rechtsschutzes selbst trägt. Demnach benötigt der Versicherungsnehmer keine zusätzliche Rechtsschutzversicherung, wenn er eine unberechtigte Forderung stellt.

Welche Schäden deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Abhängig vom Tarif deckt die VSH verschiedenste echte Vermögensschäden ab, die aus Berufsfehlern entstehen. Dazu zählen nicht nur Beratungs-, Rechen- und Planungsfehler, sondern auch Fristversäumnisse sowie unwirksame Vertragsgestaltungen, unterlassene Beratungen und fehlerhafte Auskünfte.

Welche Schäden im Einzelfall unter den Schutz fallen, hängt stark von der Berufsgruppe und den damit zusammenhängenden Vertragsbedingungen ab. So muss sich ein Ingenieur hauptsächlich gegen Planungsfehler absichern, während Versicherungsmakler vor den finanziellen Folgen einer Falschberatung geschützt sein sollten.

Wichtig: Die VSH deckt nur echte Vermögensschäden ab, die aus versehentlichen Versäumnissen (z.B. Terminverspätungen, Nichtbeachtung geänderter Steuervorschriften) entstanden sind und nicht vorsätzlich geschehen sind.

Was ist nicht versichert bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Entstehen Vermögensschäden durch die absichtliche Falschberatung, das gezielte Weglassen zentraler Informationen oder andere Fälle des Vorsatzes, haftet die VSH nicht und der Versicherungsnehmer muss die Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Auch Erfüllungsschäden, also aus der Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehende Schäden, werden nicht abgedeckt.

Ein Beispiel: Der selbstständige Webdesigner stellt den Online-Shop seines Kunden nicht bis zum vereinbarten Datum fertig, sodass der Kunde Umsatzeinbußen erleidet. Fordert er nun Schadensersatz, wird die VSH nicht einspringen. Weiterhin exkludiert sind unechte Vermögensschäden (häufig als Vermögensfolgeschäden bezeichnet) sowie Sach- und Personenschäden. Letztere können zwar zusammen mit der Vermögensschadenhaftpflicht Teil einer umfangreicheren Berufshaftpflichtversicherung sein, gehören aber nicht zum Leistungsumfang einer reinen VSH.

Wer ist (mit-)versichert bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Verursachen Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis einen Vermögensschaden, müssen sie aufgrund des sogenannten Haftungsprivilegs nicht für diesen aufkommen. Stattdessen wird der Arbeitgeber in die Haftung genommen. Hat dieser eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deckt letztere auch die von Mitarbeitern verursachten Schäden ab.

Versäumt die Rechtsanwaltsfachangestellte beispielsweise das Absenden eines wichtigen Briefes, werden die verursachten finanziellen Schäden des Mandanten vom Versicherer übernommen. Das gilt nicht nur für fest angestellte Personen, sondern auch für Praktikanten, Werkstudenten und in den Betrieb integrierte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen. Freie Mitarbeiter, die im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden, fallen wie beauftragte Subunternehmer ebenfalls unter den Schutz der VSH.

Erweiterung für Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer/-innen: D&O-Versicherung

Eine bedeutende Ausnahme vom Haftungsprivileg stellen Organmitglieder wie Manager, Vorstände und Geschäftsführer dar. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Mitarbeitern können sie für Fehlentscheidungen und Versäumnisse persönlich in Haftung genommen werden, beispielsweise im Falle einer nachlässigen Angebotskalkulation oder eines Fehleinkaufs. Daraus entstehende Vermögensschäden erreichen schnell Millionenhöhen.

Abhilfe schafft die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O), eine Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflicht, die speziell für diesen Zweck geschaffen wurde und wahlweise als Firmen-D&O für alle Organmitglieder (Unternehmen zahlt Beiträge) oder als persönliche D&O für einzelne Mitglieder vorliegt, die ihren Beitrag selbst bezahlen.

Wo gilt Versicherungsschutz?

Die örtliche Reichweite des Versicherungsschutzes variiert von Tarif zu Tarif. Während sich die meisten Policen auf Schadensersatzforderungen innerhalb Deutschlands und Europas beschränken, bieten andere einen weltweiten Schutz (häufig mit Einschränkungen für die USA und Kanada). Inwiefern eine globale Absicherung sinnvoll und gegebenenfalls einen Aufschlag wert ist, hängt vom individuellen Bedarf des Unternehmens/der Einzelperson ab.

Ist der Versicherungsnehmer beispielsweise ein international tätiger, freier Journalist und verletzt durch einen Presseartikel oder ein Foto Urheberrechte, was zu einem Vermögensschaden führt, ist die örtliche Reichweite von zentraler Bedeutung. Die meisten Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte in Deutschland agieren jedoch ausschließlich im Inland oder höchstens europäischen Ausland, welches vom Großteil aller erhältlichen Policen berücksichtigt wird.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Pauschale Empfehlungen zur Höhe der Versicherungssumme sind unmöglich, weil das Risiko von der individuellen Tätigkeit des Versicherungsnehmers abhängt. Typischerweise reicht das Spektrum von 100.000 bis 2.000.000 Euro pro Versicherungsfall, wobei für die meisten Berufsgruppen keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungsssumme existiert. Eine Ausnahme sind Rechtsanwälte, die gemäß §51 BRAO externer Link (Bundesrechtsanwaltsverordnung) eine minimale Versicherungssumme von 250.000 Euro wählen müssen.

Für Immobilienkreditvermittler gilt ebenfalls eine Untergrenze, welche bei 460.000 Euro pro Schadensfall und 750.000 Euro für sämtliche Schadensfälle pro Kalenderjahr liegt. Wenn Sie frei wählen können, sollten Sie zur Festlegung einer optimalen Versicherungssumme folgende Kriterien berücksichtigen:

  1. Wahrscheinlichkeit für Rechtsverletzungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit
  2. Höhe des möglichen Umsatzausfalls beim Kunden, wenn Sie einen Berufsfehler begehen,
  3. Größe der Kunden (kleine oder große Unternehmen?) und allgemeines Ausmaß potenzieller Schäden
  4. Anzahl der Personen, auf die sich mangelhafte Leistungen im schlimmsten Fall auswirken
  5. Eigenschadenrisiko: Gefahr, dass Ihr Arbeitsablauf durch äußere Einflüsse (z.B. Hackerangriffe, Fake News) schwerwiegend gestört wird

Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wie die optimale Deckungssumme, weisen die jährlichen Kosten der Vermögensschaden-Haftpflicht eine extreme Abhängigkeit vom unternehmensspezifischen Risiko auf. Je riskanter das Tätigkeitsfeld ist, je mehr Mitarbeiter angestellt sind und je größer die Transaktionen des Betriebs sind, desto höher die Kosten der Versicherung. Unabhängig davon können Sie als Versicherungsnehmer an mehreren Stellschrauben drehen, um die Beiträge zu senken:

  • Niedrige Deckungssumme Es ist einleuchtend, dass eine Versicherungssumme von 2.000.000 Euro mit einem viel umfangreicheren Schutz vor Vermögensschäden und damit höheren Beiträgen einhergeht als eine Deckungssumme von 100.000 Euro. Wer Kosten sparen will, sollte unnötig hohe Versicherungssummen vermeiden, den notwendigen Schutz aber nicht durch eine unzureichende Deckungssumme gefährden.
  • Hohe Selbstbeteiligung Wie bei KFZ-Versicherungen, Unfallversicherungen und vielen anderen Policen, sinken die Beiträge der Vermögensschadenhaftpflicht mit steigender Selbstbeteiligung.
  • Geringer Leistungsumfang Viele Anbieter bieten im Rahmen ihrer VHS Zusatzleistungen wie etwa eine Bürohaftpflicht, die gegebenenfalls nicht erforderlich sind und die Beiträge in die Höhe treiben. Achten Sie auf ein möglichst schlankes Paket, das alle für Sie wichtigen Leistungen enthält.
  • Lange Vertragslaufzeit und größere Zahlungsabstände: Längere Verträge reduzieren zwar die Flexibilität, bringen Ihnen aber auf Dauer niedrigere Kosten. Ähnliches gilt für den Zahlungsrhythmus: Lange Intervalle bedeuten weniger Aufwand für den Versicherer und günstigere Tarife für den Versicherungsnehmer.

Welche Ausschlüsse gibt es bei bestimmten Berufsgruppen?

Neben allgemeinen Ausschlüssen wegen Vorsatz und Erfüllungsschäden existieren bestimmte branchenspezifische Ausschlüsse.

Beispiel Anwalts-Haftpflicht: Weicht der Rechtsanwalt willentlich von Vorschriften oder Gesetzen ab und erzeugt dadurch einen Vermögensschaden, kann der Versicherer die Leistung verwehren. In der IT-Branche gelten hingegen bestimmte Ausschlüsse für Schäden, die bei der Lieferung von Waffensystemen entstehen. Wichtig ist, dass Sie vor Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen und einen Versicherer wählen, der die Ausschlüsse transparent auflistet.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Die Vermögensschaden-Haftpflicht zählt zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen und muss für einen optimalen Schutz mit weiteren Policen kombiniert werden. Als Selbstständiger sollten Sie vor allem folgende Tarife ins Auge fassen:

Berufshaftpflicht: Nicht nur echte Vermögensschäden, sondern auch Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden sollten bei vielen Berufsgruppen wie beispielsweise Ingenieuren unbedingt abgesichert sein. Die Lösung ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Viele Anbieter ermöglichen die Integration einer Vermögensschadenhaftpflicht, sodass auch echte Vermögensschäden gedeckt sind.

Cyber-Versicherung: Die steigende Digitalisierung der Business-Welt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Selbstständiger oder Unternehmer einem Cyber-Angriff ausgesetzt sind. Vermeiden lässt sich dieser mit einer sicheren IT-Infrastruktur. Sollte es trotzdem zu einem Hackerangriff, Datenverlust oder anderen Schaden kommen, bietet die Cyber-Versicherung einen wertvollen Schutz.

Rechtsschutzversicherung: Erstattet Ihnen als Firma oder Selbstständigem die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits. Wahlweise als Berufsrechtschutzversicherung nur für den Firmeninhaber oder als Firmenrechtsschutz für alle Mitarbeiter erhältlich, bietet sie abhängig von der Unternehmensform unterschiedlichste Leistungsumfänge.

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