Cyberversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Cyberversicherung

Was ist eine Cyberversicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 über 87.000 Straftaten. Die Steigerung allein bei mobiler Malware beträgt 54% gegenüber dem Vorjahr. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Leistungen.

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihre Beteiligung“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Welche Schäden sind oft nicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Cyber – Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Im Bereich der Cyber-Versicherung hat man es mit einer Erstrisikoversicherung zu tun. Gut daran: Ungeachtet vom tatsächlichen Schaden wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Weniger gut: Es geht alles Anfallende von dieser Summe ab und wenn sie aufgebraucht ist, wars das. Dass man an einer ausreichend hohen Versicherungssumme interessiert ist, verstehen wir daher gut.

Es gibt keine einheitliche Formel gibt, nach der man die Versicherungssumme ermitteln kann. Es kommt immer auf die individuellen Gegebenheiten bei einem Kunden an.

  • Worin besteht die Tätigkeit?
  • Wie hoch fällt der Jahresumsatz aus?
  • Welche Kundendaten werden in welcher Menge gespeichert?
  • Welche IT-Anlagen sind vorhanden?

Die Festlegung einer benötigten Versicherungssumme wird dadurch erschwert, dass noch die Vielzahl an Schäden fehlt, mit denen in anderen Bereichen Erfahrungen gesammelt werden konnten. Bis sich daran etwas ändert, wird man sich mit Orientierungswerten behelfen müssen. Der Summenermittlungsbogen von Markel kann helfen, auch wenn Sie einen anderen Anbieter bevorzugen. Die Hiscox bietet einen Rechner zur Ermittlung der Schadensumme eines möglichen Cyber Schadens.

Was kann Ihrem Unternehmen zustoßen?

Da sich der Themenkreis „Cyber Risiken“ für viele noch in der Kategorie „böhmisches Dorf“ befindet, möchten wir an dieser Stelle gerne auf die häufigsten Schadensereignisse eingehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen auch Hilfestellung bieten, dieses Gefahrengebiet besser zu verstehen und das konkrete Gefahrenpotenzial für Ihr Unternehmen realistischer einschätzen zu können.

Mailbombe

Unter einer Mailbombe versteht man das organisierte Verschicken einer Unzahl von E-Mails (mit oder ohne Anhängen), um die E-Mail-Kommunikation des Empfängers zu blockieren. Inzwischen bietet das Internet eine Vielzahl frei downloadbarer Tools, über die es möglich ist, tausende von Mails gleichzeitig an einen Empfänger zu versenden. Dies führt – abhängig von Stückzahl und Mailgröße – zu immensen Verzögerungen im Arbeitsalltag. Nicht selten dauert es mehrere Stunden, bis alle Mails empfangen wurden und man sich wieder z. B. der Kommunikation mit Kunden zuwenden kann. Es ist zudem möglich, dass der Mailserver durch die Bombe überlastet wird und gar keine Mails mehr verarbeitet werden können.

Schadenbeispiel: Ein Callcenter wickelt u. a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein falsch beratener Kunde der Bank startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DoS-Attacke (Denial of Service)

Denial of Service (kurz DoS; engl. für „Dienstverweigerung“) bezeichnet in der Informationstechnik die Nichtverfügbarkeit eines Dienstes, der eigentlich verfügbar sein sollte. Obwohl es verschiedene Gründe für die Nichtverfügbarkeit geben kann, spricht man bei DoS in der Regel als der Folge einer Überlastung von Infrastruktursystemen. Dies kann durch einen mutwilligen Angriff auf einen Server, einen Rechner oder sonstige Komponenten in einem Datennetz verursacht werden. Wird die Überlastung von einer größeren Anzahl anderer Systeme verursacht, so wird von einer verbreiteten Dienstblockade oder Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen.

Schadenbeispiel: Ein mittelständischer Versand für Outdoor- und Military-Zubehör betreibt auch einen erfolgreichen Onlineshop, dessen Anteil am Gesamtumsatz über die Jahre auf 70% anstieg. Aufgrund des Sortiments machen ein paar studentische Aktivisten aus „dem linken Lager“ das Unternehmen als „Naziversand“ aus und starten über ein Botnet eine DDoS-Attacke, bei der der Shop mehrere tausend Mal immer und immer wieder angefragt wird, bis der Server kapituliert. Da die Attacke eine komplette Woche fortgesetzt wird, ist der Shop erst nach einigen technischen Änderungen wieder erreichbar. Die entstandenen Kosten: Fehlersuche, technische Optimierung, entgangener Umsatz für eine Woche, Imageschaden wegen Nichterreichbarkeit, etc.

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch hat ebenfalls viele Gesichter. Am häufigsten ist hier der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der Kunden eines Unternehmens, weil so sehr schnell Geld ergaunert werden kann. Auch das Ausspionieren eines Unternehmens („Industriespionage“) fällt unter diese Kategorie der Cyber-Risiken. Zugang kann der Täter über Schadsoftware (z. B. Keylogger), Hardware (z. B. gestohlener PC) oder über Mitarbeiter (z. B. „geborgten“ Zugang) erhalten.

Schadenbeispiel: Die Kundendatenbank eines Autohauses wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Kreditkartendaten der Kunden. Dem Autohaus entstehen Kosten für Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken, etc.

Datensabotage

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder gezielt durch einen Eindringling vorgenommen werden.

Schadenbeispiel: Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

Digitale Erpressung

Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen, etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Schadenbeispiel: Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich kopiert wurde, schreiben Sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk, woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern.

Was ist beim Abschluss einer Cyberversicherung zu beachten?

Fallen die Begriffe „Hackerangriff“ und „Cybercrime“, denken viele automatisch noch an eher verschrobene Technikfreaks mit laxen Moralvorstellungen, die im Keller sitzen und das Tageslicht scheuen. Mag dieses Bild in den frühen Tagen der Hackerszene vielleicht noch passend gewesen sein, hat sich die Welt seit den 80er Jahren doch gewaltig verändert. Ging es früher in erster Linie darum zu zeigen, was technisch möglich ist und dies evtl. mit einem (zumeist) harmlosen Scherz zu verbinden, steht heute überwiegend die mutwillige Schädigung im Mittelpunkt solcher Aktivitäten.

Mitarbebeiter im Homeoffice sind anfälliger für Cyberangriffe

Weil digitale Sichtbarkeit von Produkten und Dienstleistungen strategisch entscheidend ist, stehen sowohl agile Startups wie auch etablierte Unternehmen im digitalen Wettbewerb. Durch die Corona-Pandemie bedingt, gewinnen mobile Arbeitsplätze und das Homeoffice verstärkt an Bedeutung. Vertrauliche Firmendaten werden auf privaten Geräten heruntergeladen und gespeichert. In einer aktuellen Studie von PYB gaben 40% der im Home-Office tätigen Arbeitnehmer an, dass die Geräte nur unzureichend passwortgesichert werden. Teilweise verfügen die beruflich genutzten Geräte über keine Sicherheitssoftware. Infolge der lückenhaften Sicherheiten ist das Homeoffice besonders anfällig.

Der Cybermarkt wächst deutlich. Das digitale Risiko durch Cyberkriminalität zählt zu den schwerwiegendsten Unternehmensrisiken. Betroffen sind branchenübergreifend alle Unternehmen. Im Hinblick auf den Lockdown sind die Angriffe im Februar und März 2020 ungewöhnlich stark gestiegen.

Erstmals hat die Rating Agentur Assekurata gewerbliche Cyberversicherung für KMU untersucht. Auf Anbieterseite lassen sich rund 100 Produktvarianten finden mit sehr unterschiedlichen Versicherungsbedingungen. Ein einheitlicher Marktstandard hat sich noch nicht herauskristallisiert. Aufgrund dieser Heterogenität wurde die Analyse anhand von 10 Hauptkriterien mit untergeordneten Detailkriterien durchgeführt.  Die Assekurata- Analysten haben u.a. folgende Hauptthemen untersucht, wie

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Schutz der Identität und Reputation
  • Zahlungsmittelkonten und Kreditkarten
  • Transparenz
  • Drittschäden

Zusammenfassend erhalten drei Tarife die Note “ sehr gut“.  Auch die Cybertarife mit der Bestnote bieten eigenständige Lösungen an, die besonders hervorzuheben sind. Wünschen Sie weitere Informationen, kontaktieren Sie uns.

Cybercrime kann inzwischen jeder! Geschädigt werden kann auch jeder!
Es bedarf heute auch keiner besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie Youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.

Aufgrund des einfachen Zugangs zu benötigtem Equipment und Informationen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Täter von Jahr zu Jahr steigen wird. Es steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Racheakt eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf und ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. Auf die verschiedenen, gängig gewordenen Formen der Cybercrime möchten wir an gesonderter Stelle noch ausführlicher eingehen.

Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Und es kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND vor allen Dingen als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, weil man vor Ort an deren Daten kommen konnte. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.

Opfer und Mitverursacher

Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte stellen können, doch immer wieder überraschend. Man hat ja gar nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen müssen?

Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!

Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte möchten wir Ihnen nachfolgend einen grundsätzlichen Überblick verschaffen.

Cyberrisiken – Wachsende Gefahr für Unternehmen

(2015) Je mehr die Welt vernetzt ist und IT-Technik auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen Anwendung findet, desto größer wird die Bedrohung durch sogenannte Cyberrisiken. Ein großer Versicherer schätzt den weltweit entstandenen Schaden durch Cyberangriffe für die Wirtschaft auf aktuell 445 Milliarden Euro im Jahr. Im schlimmsten Fall können die Untaten der Hacker sogar die Existenz der Firma bedrohen.

Die Welt vernetzt sich – und damit entstehen mehr Möglichkeiten, IT-Technik für das eigene Unternehmen zu nutzen. Sei es ein Online-Shop, die Kommunikation mit Kunden oder gar die Organisation und Überwachung von Arbeitsabläufen in der Produktherstellung – wohl kaum ein Betrieb kommt heute noch ohne Computer und technische Netzwerke aus.

Milliarden-Risiken für die Wirtschaft
Das ruft auch Kriminelle auf den Plan, die immer raffinierter agieren. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers werden pro Jahr über 42 Millionen Hackerangriffe auf Unternehmen gezählt. Ein großer deutscher Versicherer beziffert den entstehenden Schaden auf weltweit 445 Milliarden US-Dollar. Die großen Volkswirtschaften sind davon besonders betroffen. So müssen deutsche Firmen 59 Milliarden Euro für die Schäden durch Cyberangriffe zahlen. Längst ist es nicht mehr nur der jugendliche Aktivist im Kinderzimmer, der zum Angriff auf Firmennetzwerke bläst. Auch Staaten werden verdächtigt, professionelle Hacker zu bezahlen – etwa zum Zweck der Industriespionage.

Selbst der Bundestag ist trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht sicher, wie ein Vorfall im August 2015 zeigt. Bei einem Spähangriff mit Hilfe eines versteckten Trojaners schnüffelten Übeltäter hunderte vertrauliche Mails von Abgeordneten aus. Weil die Schadsoftware nicht gleich identifiziert werden konnte, musste das interne Bundestagsnetz „Parlakom“ für vier Tage vollständig abgeschaltet werden. 

Umso wichtiger ist es auch für Kleinunternehmer, sich durch professionelle Sicherheitstechnik vor solchen Attacken zu schützen. Ein wichtiger Baustein kann eine sogenannte Cyber-Versicherung sein. Sie kommt für die finanziellen Folgen eines solchen Angriffes auf. Bisher hat erst ein Bruchteil der deutschen Firmen eine solche Police abgeschlossen.

Cyber-Versicherung: Ein sehr junger Versicherungszweig
Cyber-Versicherungen sind auf dem deutschen Markt noch nicht lange etabliert und der Deckungsumfang kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Vereinzelt sind die Policen auch unter anderem Namen geläufig, etwa Hacker-Versicherung. In der Regel enthalten sie einen Haftpflicht-Baustein, so dass sie einspringen, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schaden entstehen, etwa wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden können.

Cyber-Versicherungen dienen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen. Zu den Leistungen kann etwa auch die Wiederherstellung der beschädigten IT-Systeme, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit nach Schäden, die Erstattung für Mehrkosten zur reibungslosen Fortführung des Unternehmens oder ein Kreditschutz zählen. Zusätzlich können die Policen durch eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für den Umsatzausfall infolge des Cyberangriffs eine finanzielle Ersatzleistung. (Stand: 2015) (VB)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die digitale Sichtbarkeit in sozialen Netzwerken (XING, Instagram, Facebook) und auf firmeneigenen Webseiten ist für Unternehmen mittlerweile selbstverständlich. Interne Unternehmens- und Geschäftsprozesse werden digitalisiert und die Kommunikation zwischen Lieferanten, Kooperationspartnern und öffentlichen Ämtern wird zunehmend vernetzt und standardisiert. Unter Beachtung des wachsenden Innovationstempos gefährden jedoch digitale Risiken große und kleine Unternehmen in Deutschland.

Cyberkriminalität stellt – insbesondere, wenn es um Spionage geht- ein hohes Risiko dar, weil verschiedene Cyber-Arten gezielt Unternehmen angreifen mit der Absicht, einen hohen finanziellen Schaden zu verursachen. Unabhängig vom betrieblichen Standort, politischer oder wirtschaftlicher exogener Faktoren werden Unternehmen attackiert. Aus diesem Grund gehört die Datensicherheit und der Schutz vor missbräuchlicher Datennutzung zu den wichtigsten Aufgaben der Unternehmen. Daher etabliert sich die Cyberversicherung seit den letzten Jahren immer stärker am Markt. Die Cyberversicherung weist in der Regel drei Dimensionen auf. Dazu zählen Eigenschäden, Drittschäden und Service-Bausteine.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

Wir beraten Sie ausführlich, kompetent und zuverlässig.

Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.