Kfz Versicherung
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Wichtige Fakten im Ăberblick
Leistungen Kfz Versicherung
Was sind die Aufgaben der Kfz Versicherung
Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des tĂ€glichen Lebens und hĂ€ufig auch unentbehrlich fĂŒr die AusĂŒbung einer beruflichen TĂ€tigkeit. MobilitĂ€t und FlexibilitĂ€t sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier RĂ€der dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Unterschieden wird zwischen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und VermögensschÀden pauschal bis 100 Mio. ⏠versichert. PersonenschÀden sind i.d.R. auf 8 Mio. ⏠pro geschÀdigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz fĂŒr SchĂ€den, die Sie Dritten zufĂŒgen.
- PersonenschÀden(Heilungskosten bei PersonenschÀden / Renten bei InvaliditÀt)
- SachschÀden (Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
- VermögensschÀden
- immaterielle SchÀden
Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung sind SchÀden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Ăberschwemmung
- Brand, Explosion
- Glasbruch
- HaarwildschÀden
- Marderbiss (ohne FolgeschÀden)
- SchÀden an der Verkabelung durch Kurzschluss (SchmorschÀden)
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:
- Vandalismus, Fahrerflucht (mutwillige BeschÀdigung durch Fremde)
- UnfallschÀden (auch selbstverschuldete)
Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch FolgeschĂ€den, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurĂŒckzufĂŒhren sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff “Haarwildschaden” auf TierschĂ€den aller Art ausgeweitet.
Was ist beim Abschluss einer Kfz Versicherung zu beachten?
KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.
Schutzbrief
Kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Ăbernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenstĂ€ndiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhĂ€ngig vom Versicherer) beinhaltet er auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
Schutz bei grober FahrlÀssigkeit
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewĂ€hren fĂŒr diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf grobe FahrlĂ€ssigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben FahrlĂ€ssigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i. d. R. immer – ausgenommen natĂŒrlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind PersonenschĂ€den des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung schlieĂt diese VersicherungslĂŒcke. Der “Nachteil” ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschlieĂlich bei UnfĂ€llen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und ArbeitsunfĂ€lle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen sondern eher ergĂ€nzen. Auch eine BerufsunfĂ€higkeitsversicherung oder funktionelle InvaliditĂ€tsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.
Rabattschutz
I. d. R. können sich Kunden ab SF-Klasse 4 mit dem Rabattschutz vor einer RĂŒckstufung ihrer SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.
Je nach Anbieter und gewĂ€hltem Tarifmodell sind bis zu drei SchĂ€den pro Jahr rĂŒckstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgefĂŒhrt. Der Rabattschutz sichert gĂŒnstige PrĂ€mien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusĂ€tzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lĂ€sst sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurĂŒckgestuft wird.
Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine RĂŒckstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hĂ€tte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar fĂŒr mehrere SchĂ€den pro Jahr.
Wer hat Anspruch auf eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz?
Ausgeschlossen bleiben in der Regel VertrĂ€ge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) Versicherungsnehmer sind oder das Fahrzeug fahren. Der Rabattschutz kann dafĂŒr bei fast keinem Versicherer eingeschlossen werden. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.
Böse Ăberraschung beim Versichererwechsel
Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, mĂŒssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen.
WĂ€hrend die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne BerĂŒcksichtigung des Schadens weitergefĂŒhrt hat, wird an den
Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestÀtigt, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hÀtten. Wer nach einem Schadensfall also seinen
Versicherer wechselt, wird normal zurĂŒckgestuft und erhĂ€lt einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden
Beitrag.
Der Rabattschutz ist eine interessante zusĂ€tzliche Option fĂŒr die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach SchadensfĂ€llen auch zur Kundenbindung einsetzen. WĂ€hrend die PrĂ€mie beim aktuellen Anbieter gĂŒnstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere PrĂ€mien anbieten, da der Schaden berĂŒcksichtigt werden muss.
GAP-Deckung
Diese Deckung ist besonders fĂŒr Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum Restbetrag der Finanzierung. Oftmals ist die GAP-Deckung bereits Bestandteil im Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
NeuwertwertentschÀdigung
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung fĂŒr einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewĂ€hrt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine EinbuĂen zu haben.
Ist eine NeuwertentschĂ€digung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten AusfĂŒhrung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher AusfĂŒhrung.
KaufwertentschÀdigung
Dieser Baustein garantiert, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen SachverstÀndigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Freie Werkstattwahl
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. HierfĂŒr erhĂ€lt er i. d. R. einen Beitragsrabatt, ist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchfĂŒhren zu lassen. Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so muss mit z. T. hohen AbzĂŒgen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung gerechnet werden. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens fĂŒr die Dauer der Reparatur profitieren.
Erweiterung der ElementarschÀden, z.B. auf Dachlawinen
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von SchĂ€den durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von BerghĂ€ngen), eines Erdrutsches oder (tarifabhĂ€ngig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fĂ€llt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-RĂŒckstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
FolgeschÀden Tierbiss-/MarderbissschÀden
Ein durchtrennter KĂŒhlmittelschlauch kann zur Ăberhitzung des Motors fĂŒhren. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.
Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fĂŒnfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lĂ€sst, leistet die Versicherung, sofern TierbissfolgeschĂ€den versichert sind. Die einfache Klausel fĂŒr Tierbiss/MarderbissschĂ€den wĂ€re nicht ausreichend.
Brems-, Betriebs- und BruchschÀden
Wird ein Fahrzeug beschĂ€digt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von auĂen. Diese ist aber Voraussetzung fĂŒr einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Mit dem Einschluss von âBBB-SchĂ€denâ sind nun z.B. folgende FĂ€lle versichert:
- BremsschÀden: Schaden durch verrutschende Ladung
- BruchschĂ€den: Achsenbruch durch Ăberladung des Fahrzeugs
- BetriebsschÀden: Aufspringen der Motorhaube wÀhrend der Fahrt
Erweiterte Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung fĂŒr SchĂ€den durch ZusammenstoĂ des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere ĂŒber den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, groĂe Wildvögel, Hunde usw.).
Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von SchĂ€den nach der Kollision eigener Fahrzeuge auĂerhalb des eigenen GrundstĂŒcks ĂŒber die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch fĂŒr SchĂ€den geleistet, welche sich auf dem eigenen GrundstĂŒck oder an eigenen GebĂ€uden ereignen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte heutzutage unbedingt abgeschlossen werden, obwohl keine Verpflichtung dafĂŒr besteht. Doch sehr schnell kann aus einem einfachen Unfall mit einer vermeintlich klaren Schuldlage, ein Fall fĂŒr das Gericht werden und dann summieren sich die Kosten. In den meisten FĂ€llen wird Ihnen nur ein Teil der entstandenen Kosten zurĂŒck erstattet. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung fĂ€ngt diesen Kostenfaktor auf und da diese Versicherung hĂ€ufig zusammen mit der KFZ Haftpflichtversicherung angeboten wird, ist die PrĂ€mie recht gĂŒnstig. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit von bis zu drei Monaten nach Abschluss sein.
Leistungsangepasste Versicherungen
Viele Versicherungsnehmer lassen sich von gĂŒnstigen BeitrĂ€gen tĂ€uschen. In vielen FĂ€llen handelt es sich aber um keine gĂŒnstige KFZ-Versicherung, sondern um einen sogenannten leistungsangepassten Vertrag. Wer sich also fĂŒr eine neue KFZ-Versicherung entscheidet, sollte unbedingt die Leistungen gegenĂŒberstellen und danach fĂŒr sich persönlich abwĂ€gen, ob er mit dem Leistungsangebot – in Verbindung mit den BeitrĂ€gen – einverstanden ist oder nicht. Auf zahlreiche Leistungen zu verzichten, nur damit die BeitrĂ€ge gering bleiben, kann mitunter – sofern es zum Schadensfall kommt – teuer werden.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhĂ€ngig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prĂŒfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen fĂŒr den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maĂgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall fĂŒr Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zĂ€hlen:
Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter BerĂŒcksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen BedĂŒrfnisse prĂŒfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. AnschieĂend erfolgt eine sorgfĂ€ltige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjĂ€hrige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
Dokumentation
Nicht nur zur ErfĂŒllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verstĂ€ndlich sind. DarĂŒber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem spĂ€teren Zeitpunkt ĂŒberprĂŒfen zu können, ob sich die Ziele und WĂŒnsche des Kunden durch eine verĂ€nderte Lebenssituation geĂ€ndert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das VertragsverhĂ€ltnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tĂ€tig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und fĂŒr den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte PrĂ€miengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler groĂen Wert. Preis und Leistung mĂŒssen stimmen.
laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei verĂ€nderten RisikoverhĂ€ltnissen oder LebensumstĂ€nden sorgt er fĂŒr die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprĂŒft, ob gĂŒnstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet ĂnderungswĂŒnsche, AdressĂ€nderungen, Schadenmeldungen fĂŒr Sie weiter und hĂ€lt die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchÀden
Neben der RisikoeinschĂ€tzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im SchadenverhĂŒtungs-Bereich. Dennoch lassen sich SchĂ€den nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstĂŒtzen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmĂ€Ăige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und UnterstĂŒtzung bei der Suche von SachverstĂ€ndigen kann hĂ€ufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt fĂŒr eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschlieĂlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wĂ€hlen. Dadurch kann der Makler maĂgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhÀngig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sÀmtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein GroĂteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, NeubrĂŒck, Nieder Neuendorf, Papenberge
- MĂŒhlenbeck: Schildow, SchönflieĂ, ZĂŒhlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, MönchmĂŒhle, Blankenfelde, LĂŒbars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, GroĂmutz, GrĂŒneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, HĂ€sen, Hoppenrade, Klevesche HĂ€user, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, NeuhĂ€sen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- OberkrÀmer: BÀrenklau, Bötzow, EichstÀdt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: GroĂ-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
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- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
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- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-SĂŒd, Velten, Leegebruch, RĂŒdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower FlieĂ, Löhme, SophienstĂ€dt, Bergsdorf, RĂŒthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
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