Mietwagen – Nicht jeder Kratzer am Wohnmobil muss erstattet werden

11. Sep 2015 | Kfz

Viele Urlauber können oder wollen sich kein Wohnmobil leisten. Wer dennoch mit einem Caravan an die Küste oder in die Berge fahren will, mietet sich einfach ein Wohnmobil beim Autoverleih. Was aber, wenn ein spitzer Ast oder Stein einen Kratzer am Gefährt hinterlässt – müssen dann die Mieter für den Schaden einspringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).

mietwagen-kratzer-wohnmobil © Fotolia.com

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Im verhandelten Rechtsstreit mietete ein Mann für seinen Urlaub ein Wohnmobil. Als er von seinem Ausflug wieder zurückkam, bemerkte der Autoverleiher mehrere kleine Kratzer auf der Fahrerseite sowie eine Delle am Fahrradständer. Deshalb weigerte er sich, die Mietkaution auszuzahlen und verlangte zusätzlich eine Reparatur des Schadens. Der Mann aber wollte für die Kosten nicht aufkommen und argumentierte, das Gefährt habe sich bereits bei Reiseantritt in einem schlechten Zustand befunden. Er verlangte im Gegenzug sogar eine Mietminderung.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, konnte sich der unglückliche Urlauber teils mit seiner Forderung durchsetzen. Zwar erhielt er keine Mietminderung, denn dafür hätte er die Mängel des Fahrzeuges unmittelbar anzeigen müssen, nachdem er sie bemerkt hatte. Aber seine Kaution musste ihm der Verleihservice zurückzahlen. Der Grund: die kleinen Kratzer entstanden bei vertragsgemäßer Nutzung, wie Rechtsanwältin Jetta Kasper ausführt. „Ein Wohnmobil fährt eben auch durch die Natur und deshalb sind Abnutzungen wie kleine Kratzer eine einfache Folge der normalen, vertragsgemäßen Nutzung“, so die Juristin. Die Delle am Heck musste der Fahrer jedoch erstatten.

Auch hinsichtlich der Kfz-Versicherung gibt es bei Wohnmobilen einiges zu beachten. Wer seinen PKW-Führerschein der Klasse III vor 1999 gemacht hat, darf ein Wohnmobil bis 7,49 Tonnen Gesamtgewicht lenken. Ist der Führerschein jedoch neueren Datums, darf das Mietmobil nicht schwerer als 3,5 Tonnen wiegen. Das zulässige Gesamtgewicht wird oft schon durch die Mitnahme von zu viel Gepäck überschritten. Beim Chartern über einen professionellen Autoverleih sind die Wohnmobile in der Regel vollkaskoversichert, aber auf jeden Fall sollte sich vor Reiseantritt nach dem Versicherungsschutz erkundigt werden. Dies gilt auch deshalb, weil mitunter hohe Selbstbehalte im Schadensfall zu zahlen sind.

Versicherungsschutz besteht in der Regel für Europa und die EU-Länder. Aber wer nach Osteuropa, in die Türkei oder Russland aufbricht, sollte dies gegenüber dem Verleiher kommunizieren. Oft ist dann ein Upgrade der Versicherung notwendig. Auch ein Auslandsschutzbrief ist sinnvoll, sollte er nicht bereits im Mietpreis enthalten sein. (VB)


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