Kosten des gegnerischen Anwalts von Kfz-Haftpflicht übernommen

14. Dez 2015 | Kfz

Kfz-Haftpflicht Schadensregulierung: Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 102 C 3305/14) hat in diesem Zusammenhang nun ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Verzögert der Versicherer die Regulierung des Schadens, so muss sie auch die Kosten für den Anwalt des Unfallgeschädigten übernehmen.

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Kfz-Haftpflicht Schadensregulierung

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter. Die Versicherung sorgt im Schadensfall für eine möglichst schnelle und unkomplizierte die Regulierung des Schadens. Dies ist besonders wichtig, weil bei einem Unfall im Straßenverkehr nicht nur hohe Sachschäden, sondern auch Personenschäden mit zum Teil schweren und langwierigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen können.

In der Regel übernimmt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Verursachers die kompletten Kosten des Unfallgeschädigten.

Verzögerungen bei der Schadensregulierung

Nicht immer reagieren Versicherer schnell und prompt wie so gerne in der Werbung suggeriert wird. Manch ein Versicherer scheint sogar absichtlich die Regulierung zu verschleppen oder zu verweigern. In so einem Fall muss der Unfallgeschädigte den oft langwierigen Rechtsweg beschreiten und sein Recht vor Gericht durchsetzen. Das ist mitunter mit hohen Anwaltskosten verbunden, für die der Geschädigte bislang allein aufkommen musste, wenn er zu seinem Recht kommen wollte. Durch das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte wurde nun die Seite der Unfallgeschädigten deutlich gestärkt. Das Gericht hat die Versicherung dazu verurteilt, auch die dem Unfallgeschädigten entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.

Im vorliegenden Fall hatte eine gewerbliche Autovermietung einen externen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil es bei der Regulierung des Schadens zu Verzögerungen kam. Nachdem sich der Jurist der Sache angenommen hatte, regulierte der Versicherer den Schaden des Unfalls, wollte jedoch nicht auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Die Autovermietung ging vor Gericht und verklagte die Versicherung auf Ersatz der Anwaltskosten – mit Erfolg.

Das Gericht schloss sich der Auffassung der Autovermietung an, dass die Herbeiziehung eines Anwalts zur Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendig gewesen war. Die Richter am Amtsgericht Berlin-Mitte betonten, dass es nach der heutigen Regulierungspraxis der Versicherer kaum noch eine Regulierung ohne Abzüge gebe. Außerdem seien oftmals Verspätungen bei der Auszahlung durch die Versicherer zu beobachten. Daher sahen es die Richter für gerechtfertigt an, dass die gegnerische Kfz-Versicherung auch die Anwaltskosten der Autovermietung tragen muss.

Derlei Rechtsstreitigkeiten gehen in der Regel oft über mehrere Instanzen. Sie könne sehr viel Geld verschlingen, so dass unabhängige Experten jedem Fahrzeughalter zu einem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Verkehrsrechtsschutz raten.

Autor: Jens K.
Quelle: Versicherungsbote


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