Keine Panik beim Blechschaden – Die Checkliste für das richtige Verhalten beim Autounfall

11. Aug 2014 | Kfz

Die Parkplatzsuche kann Ihnen sicher manchmal die Freude an einem Einkaufsbummel verderben. Vor allem, wenn er damit endet, dass Ihnen der Vordermann beim Einparken in die Seite fährt. Aber zur Panik gibt es keinen Grund. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, sollte die Polizei zwingend hinzugezogen werden. Ist die Schuldfrage klar, dann ist dies nicht unbedingt notwendig. Dann reicht es die Versicherungsdaten auszutauschen.

Deshalb sollten Autofahrer einige Fehler vermeiden, damit die Versicherung auch tatsächlich für den entstandenen Schaden einspringt.

Unverzügliche Schadensmeldung

schadensmeldung-kfz-versicherung © Fotolia.com

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Ganz wichtig: die Schadensmeldung muss nach einem Unfall möglichst schnell an die Kfz-Versicherung erfolgen. Falsche Angaben sind absolut Tabu, weil sonst der Versicherer die Leistung anteilig kürzen kann. Notieren Sie folgende Daten, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • das amtliche Kennzeichen
  • Namen und Anschrift der Unfallgegner (Ausweispapiere zeigen lassen!)
  • Namen der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

Auf jeden Fall vermeiden sollte man ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis, selbst wenn man den Unfall verursacht hat. Denn die Versicherung überprüft, ob und in welchem Umfang sie haften muss. Im schlimmsten Fall kann ein verfrühtes Schuldeingeständnis den Versicherungsschutz kosten!

Unfallstelle richtig sichern

Wer eine Unfallstelle nicht richtig sichert, riskiert Folgeunfälle. Kommt es dabei zu einem Personenschaden, droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Deshalb ist nach einem Unfall sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn muss das Dreieck ungefähr 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Wer eine Warnweste trägt, ist für andere Autofahrer besser sichtbar.

Vorsicht ist geboten, wenn der in den Unfall verwickelte Wagen zu früh beiseite geschoben oder gefahren wird. Dadurch kann sich die Beweissituation verschlechtern. Zuvor sollte die Unfallstelle möglichst genau photographiert und -wenn möglich- mit Kreide markiert werden. Natürlich nur, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Selbstverständlich sollte es jedoch sein, dass man zunächst erste Hilfe leistet und einen Notruf absendet, bevor der Unfall protokolliert wird.

Ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird, erleichtert die Beweisaufnahme. Das vorgedruckte Dokument erhalten Autofahrer bei ihrer Versicherung. Wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt, ist es auch nicht unbedingt erforderlich, die Polizei zu rufen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich aber, den Unfall von einem Polizeibeamten protokollieren zu lassen – das schafft eine größere Rechtssicherheit gegenüber der Versicherung.

Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen

Unfallgeschädigte müssen übrigens nicht warten, bis der Unfallgegner Kontakt zu seiner Versicherung aufnimmt. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegner nicht kennen, hilft der Zentralruf für Autoversicherungen weiter. Er ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300. (VB)

Was Autofahrer nach einem Unfall beachten müssen

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, über 2,4 Millionen mal krachte es laut Polizeistatistik 2013 auf deutschen Straßen. Doch auch wenn ein Unfall glimpflich ausging, kann es sehr ärgerlich sein, wenn die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigert.

Präzise Dokumentation von Vorteil

autofahrer-sicherheit © Fotolia.com

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In Zeiten von Smartphones und Handy mit Kamera ist da das Festhalten des Schadens auf der Kamera ein absolutes Muss. Je mehr Bilder vom Schaden und vom Schadensort gemacht werden, desto besser. Weiterhin sollte die Beschreibung des Unfallherganges so präzise wie möglich sein. Direkt nach dem Unfall muss umgehend die Versicherung informiert werden.

Damit der Blechschaden problemlos reguliert werden kann:

1. An der Unfallstelle: Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Fahren Sie nach Möglichkeit an den Straßenrand und markieren Sie unter Umständen die Unfallstelle.

2. Notieren Sie: Zur schnellen Schadensregulierung sollten Sie das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter aufschreiben. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen. Notieren Sie die Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners. Verlangen Sie den Versicherungsnachweis. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0. Ort und Zeit des Unfalls sowie Namen und Anschriften von Unfallzeugen sollten ebenfalls aufgenommen werden.

3. Unfallprotokoll: Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang, machen Sie keine voreiligen Schuldeingeständnisse und überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

4. Immer dabei: Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten den so genannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Bei einem Unfall haben Sie damit die Formulare nicht nur in deutsch, sondern immer in der passenden Landessprache parat.

5. Polizei: Wenn Personen verletzt wurden, Drogen oder Alkohol im Spiel sind oder Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, rufen Sie die Polizei unter 110 oder 112.

Noch etwas: Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus der EU muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Sind die Versicherungsdaten nicht bekannt, hilft auch in diesem Fall der Zentralruf unter 0180-25026. Der Service vermittelt den Kontakt zum Versicherungsbeauftragten des jeweiligen EU-Landes. (VB)


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