GAP Versicherung

11. Jan 2023 | Gewerbe

Ob Leasing oder Finanzierung: Wer ein Fahrzeug, eine Maschine oder eine Photovoltaikanlage in Raten bezahlt, steht einer ernsthaften finanziellen Gefahr durch Totalschäden gegenüber. Sicherheit schafft eine GAP-Deckung, die im Ernstfall für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und den ausstehenden Leasing- oder Finanzierungsraten für das beschädigte / zerstörte Objekt.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Ihre weiteste Verbreitung findet die GAP-Versicherung als Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkaskoversicherung. Letztere ersetzt Ihnen im Falle eines Totalschadens zwar den Wiederbeschaffungswert, nicht jedoch den vertraglichen Restwert des finanzierten/geleasten Fahrzeugs. Solange der Restwert unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt, sind Sie auf der sicheren Seite.

Problematisch ist der gegenteilige Fall: Beträgt der Wiederbeschaffungswert beispielsweise 70.000 Euro, während das Fahrzeug noch mit 80.000 Euro Restwert in den Büchern des Leasinggebers oder der Bank steht, müssen Sie für 10.000 Euro Differenz aufkommen. Im Falle eines Leasingautos bedeutet das: Sie bezahlen im schlimmsten Fall jahrelange Leasingraten und eine hohe Ablösesumme für ein unbrauchbares Fahrzeug. Nicht nur im Kfz-Bereich markiert dieser Fall ein Horrorszenario: Wer teure Maschinen oder wertvolle Photovoltaikanlagen in Raten bezahlt, ist einem ähnlichen Risiko ausgesetzt.

Die Lösung: Eine GAP-Versicherung, die nach einem Totalschaden für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restbetrag aufkommt. Den oftmals niedrigen Beiträgen steht ein hoher Schutz vor existenzbedrohenden, im Alltag jedoch schnell geschehenen Szenarien gegenüber, weshalb Fahrzeug- und Maschinenbesitzer die GAP-Deckung in jedem Fall erwägen sollten. Je hochpreisiger das Kfz oder die Maschine und je höher der kreditfinanzierte Anteil, desto lohnenswerter die GAP-Versicherung.

GAP Versicherung für Fahrzeuge

"Vollkasko bedeutet Komplettschutz vor vielen negativen Ereignissen"
Einige leasende oder finanzierende Autofahrer fallen dem naheliegenden Irrglauben zum Opfer, mit der höchsten Form der Kfz-Versicherung ein Rundum-Sorglos-Paket zu besitzen. Doch ohne GAP-Deckung, die typischerweise als Zusatzbaustein zur Vollkasko abgeschlossen wird, drohen böse Eventualitäten wie im folgenden Beispiel:

Herr Bauer least eine neuen PKW Kombi mit einem Listenpreis von 80.000 Euro über 36 Monate. Die Anzahlung beträgt 20.000 Euro, die monatliche Leasingrate 900 Euro und der vertraglich festgelegte Ablösewert nach drei Jahren 35.000 Euro. Nach einem Jahr kommt Herr Bauer von der Straße ab, knallt vor einen Baum und erleidet einen Totalschaden. Ein Gutachter schätzt den Wiederbeschaffungswert auf 50.000 Euro, welche von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.

Das Problem: Der Leasingrestwert beträgt 56.600 Euro (900*24 = 21.600 Euro verbleibende Raten plus 35.000 Euro Ablösewert). Die Differenz von 6.600 Euro müsste Herr Bauer dem Leasinggeber erstatten. Seine GAP-Versicherung springt jedoch ein und übernimmt die Kosten.

  • GAP-Deckung bei Fremdverschulden
    Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers leistet generell bei Fremdverschulden. Optional hilft Ihnen auch die abgeschlossene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung weiter. Die gegnerische Versicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert zu 100 Prozent. Aber wer kommt für die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung für das Leasing oder die Finanzierung auf? Die Differenz von zahlt die GAP-Versicherung.

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zum Abschluss der GAP-Versicherung bereit: Über den Leasinggeber bzw. die finanzierende Bank direkt im Autohaus oder in Verbindung mit Ihrer Kfz-Versicherung. Erstere Option ist zwar bequem und beliebt, geht jedoch typischerweise mit unnötig hohen Beiträgen für die GAP-Deckung einher.

Unser Ratschlag: Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Kfz-Versicherer, um einen wirksamen GAP-Schutz zu attraktiven Konditionen zu erhalten. Manche Gesellschaften (z.B. Allianz, AXA, Württembergische) inkludieren die Option standardmäßig in ihren Vollkaskotarif, andere bieten sie als Zusatzbaustein zu überschaubaren Mehrkosten an.

Neben den Beiträgen sollten Sie vor allem das Leistungsspektrum der GAP-Deckung im Blick behalten. Im Kleingedruckten könnte beispielsweise stehen, dass der Schutz nur für Leasing gilt, im Falle einer Finanzierung jedoch nicht greift. Auch prozentuale oder absolute Leistungsgrenzen sind oftmals vorgesehen, weshalb eine adäquate GAP-Versicherung zu Ihrem Fahrzeugwert essentiell ist. Im Fokus steht zudem die Frage, ob Ihre Vollkaskoversicherung um eine GAP-Deckung erweiterbar ist, was bei Direktversicherern oder besonders günstigen Tarifen oftmals nicht der Fall ist.

  • GAP-Deckung trotz Neuwertentschädigung?
    Leistungsstarke Vollkasko-Tarife erstatten in manchen Fällen nicht den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, sondern den kompletten Neupreis und lassen die GAP-Deckung somit im ersten Moment obsolet aussehen. Aber Achtung: Zeitlich begrenzte Neupreisentschädigungen (z.B. 24 Monate) können kürzer als die Leasingdauer (z.B. 36 Monate) ausfallen, sodass in der übrigen Periode kein Schutz besteht. Zudem liegt der Ablösebetrag oftmals oberhalb des Neupreises (z.B. 110 Prozent), von denen die Vollkaskoversicherung aber nur 100 Prozent übernimmt. Auf dem Rest bleiben Sie ohne GAP-Versicherung persönlich sitzen.

Vollständige Sicherheit bietet die GAP-Deckung als Erweiterung zur Maschinenversicherung. Sie deckt im Ernstfall die Differenz zwischen dem aktuellen Zeitwert und der restlichen Forderung des Leasing- bzw. Kreditgebers ab. Diese Lücke erreicht vor allem bei neuen Maschinen ernstzunehmende Dimensionen und sinkt mit dem schnellen Wertverlust der Anlage in den ersten Jahren. Wer sein Unternehmen vor hohen Ratenzahlungen und Ablösesummen für unbrauchbare Maschinen schützen möchte, sollte die GAP-Versicherung in jedem Fall abschließen.

Vollständige Sicherheit bietet die GAP-Deckung als Erweiterung zur Maschinenversicherung. Sie deckt im Ernstfall die Differenz zwischen dem aktuellen Zeitwert und der restlichen Forderung des Leasing- bzw. Kreditgebers ab. Diese Lücke erreicht vor allem bei neuen Maschinen ernstzunehmende Dimensionen und sinkt mit dem schnellen Wertverlust der Anlage in den ersten Jahren. Wer sein Unternehmen vor hohen Ratenzahlungen und Ablösesummen für unbrauchbare Maschinen schützen möchte, sollte die GAP-Versicherung in jedem Fall abschließen.

GAP Versicherung für finanzierte Photovoltaik-Anlagen

Ein weiterer Anwendungsbereich der GAP-Versicherung mit steigender Relevanz sind kreditfinanzierte Photovoltaik-Anlagen. Als Erweiterung zur regulären Photovoltaikanlagen-Versicherung konzipiert, lohnt sich der Baustein vor allem bei wertvollen Anlagen mit hohem Anteil an Kreditfinanzierung. Zum Tragen kommt die GAP-Deckung, wenn ein Totalschaden vorliegt, die Restschuldforderung der Bank oberhalb der Versicherungsleistung liegt und kein Aufbau des Systems an seinem ursprünglichen Standort mehr möglich ist.

Letzterer Punkt ist entscheidend: Könnte die Anlage nämlich wieder aufgebaut werden, ersetzt Ihnen die Photovoltaikanlagen-Versicherung gemäß allgemeiner Bedingungen für Elektronikversicherungen den Neuwert, sodass keine finanziellen Schwierigkeiten auftauchen. Ist hingegen keine Wiederinstallation möglich, muss der Versicherer nur den Zeitwert der Anlage ersetzen und die GAP-Versicherung kommt zum Tragen.

Ein Beispiel: Frau Schuhmann lässt für 50.000 Euro eine komplett kreditfinanzierte Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installieren. Zwei Jahre später brennt ihr Haus inklusive des Daches ab und Frau Schuhmann entscheidet sich für eine Eigentumswohnung statt einen Wiederaufbau. Aus ihrer Photovoltaik-Versicherung erhält sie eine Zeitwertentschädigung in Höhe von 35.000 Euro, doch die Restschuld bei der Bank beträgt 40.000 Euro. Die 5.000 Euro Differenz werden von der GAP-Deckung getragen.

Beachten Sie, dass eine GAP-Versicherung für Photovoltaikanlagen nicht alleinstehend, sondern ausschließlich in Kombination mit einer regulären Photovoltaikanlagen-Versicherung abgeschlossen werden kann. Der Mehrpreis ist überschaubar und beträgt durchschnittlich rund zehn Prozent des Nettobeitrags Ihrer Photovoltaikanlagen-Versicherung. Eine nachträgliche Integration des Zusatzbausteins in den regulären Tarif ist typischerweise problemlos möglich. Zudem übernimmt die GAP-Deckung je nach Anbieter auch die Selbstbeteiligung der regulären Photovoltaikanlagen-Versicherung (z.B. bis 1.000 Euro bei Baloise).

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