Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung

10. Feb 2021 | Job

Als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes können Sie persönlich für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden, die bei der Ausübung des Berufs entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflicht genannt, schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Personen und ist ausdrücklich von der privaten Haftpflichtversicherung abzugrenzen. Welche Berufsgruppen die Police benötigen, wann der Abschluss empfehlenswert ist und welche Leistungen wichtig sind, erfahren Sie hier.

Können Beamte persönlich für Dienstfehler haften?

Nach Art. 34 des Grundgesetzes ist der Dienstherr (Staat oder Körperschaft) zwar allgemein für Amtspflichtverletzungen in öffentlichen Ämtern verantwortlich, kann den Beamten allerdings bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Haftung nehmen. Parallel dazu legt §839 BGB fest, dass Beamte Schadenersatz für solche Schäden leisten müssen, die aus vorsätzlichen oder fahrlässigen Amtspflichtverletzungen resultieren. Im Klartext bedeuten diese beiden Gesetze, dass Beamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt sind, weil sowohl Dritte als auch der Dienstherr Forderungen an sie richten können. Das gilt nicht nur im Falle schwerer und vermeintlich unmöglicher Fehler, sondern betrifft auch alltägliche Missgeschicke. Ein Beispiel: Der Beamte des Sozialamtes nimmt eine falsche Berechnung der Wohngelder vor, sodass mehrere Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld erhalten. Weil dieses später nicht mehr zurückgezahlt werden kann, entsteht dem Dienstherr (Sozialamt) ein finanzieller Schaden, für den er den Beamten haftbar machen kann.

Die Haftung eines Beamten ergibt sich im Wesentlichen aus den Paragrafen § 78 Abs. 1 BBG externer Link und § 839 Abs. 1 BGB externer Link. In Zusammenhang mit § 33 GG externer Link lässt sich die Haftung wie folgt zusammenfassen: Verursacht der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig seinem Dienstherren gegenüber einen Schaden, muss er diesen ersetzen. Schädigt der Beamte in Dienstausübung hingegen einen Dritten (z. B. einen Bürger), tritt zunächst der Dienstherr für Schadenersatzansprüche ein. Dieser kann aber auch hier, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, den Beamten in Regress nehmen. Wie eingangs erwähnt, wird die Haftung der Arbeiter/Angestellten im öffentlichen Dienst also an die Situation der Beamten angeglichen. Dies ergab sich früher aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), wird nun aber in § 3 TVöD (Abs. 6 u. 7) bzw. in § 3 TV-L geregelt. Sie sehen, im Grunde ist der berufliche Status im öffentlichen Dienst für die Haftung gleichgültig.

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?

Um existenzielle Bedrohungen wie diese zu vermeiden, sollten Sie eine Amtshaftpflicht-Versicherung abschließen. Sie schützt Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vor Schadenersatzforderungen, die aus fahrlässigen, nicht aber vorsätzlichen Amtspflichtverletzungen während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit resultieren. Ob die Diensthaftpflicht zum Tragen kommt, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab: So kann der Staatsdiener nicht etwa für leichte Fahrlässigkeiten wie etwa das Fallenlassen eines Glases belangt werden, sehr wohl aber für solche Fehler, die als mittlere oder grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. Dazu gehören Personenschäden wie etwa das Verletzen eines Passanten durch einen Polizisten während einer Verfolgung, Sachschäden wie die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs oder Vermögensschäden wie etwa steuerliche Nachteile, wenn der Standesbeamte die Eheschließung verzögert. Sobald eine mittlere oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, können Geschädigte ihre Schadenersatzforderungen entweder direkt an den Beamten oder an den zuständigen Dienstherren richten, der den Beamten anschließend in Regress nimmt. Beide Fälle werden durch eine Amtshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Essentiell ist die Abgrenzung der Diensthaftpflicht von der privaten Haftpflichtversicherung. Letztere schützt Sie nur bei Schäden in der Freizeit oder bei klassischen Angestelltenberufen, nicht aber bei Fahrlässigkeiten in jenen Berufsgruppen, die unter die Amtshaftplicht fallen. Deshalb kann eine Privathaftlicht niemals als Ersatz für eine Amtshaftlicht fungieren, sondern nur zusätzlich abgeschlossen werden.

Für welche Berufsgruppen eine Diensthaftpflicht infrage kommt

Nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte des Öffentlichen Dienstes zählen zur Zielgruppe für Diensthaftpflichtversicherungen. Ob Sie zur zweiten Gruppe zählen, hängt maßgeblich von der Erfüllung eines dieser Kriterien ab: Entweder erfolgt die Beschäftigung in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder der Angestellte handelt nach beamtenrechtlichen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist eine Abgrenzung komplex, wie etwa bei Lehrern. So ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare an öffentlichen Schulen grundsätzlich erhältlich, während Lehrkräfte an Privatschulen oftmals exkludiert sind. Eindeutig infrage kommt die Amtshaftpflicht für folgende Berufsgruppen:

  • Polizei-, Zoll-, Justiz- und Bundespolizeibeamte
  • Staatsanwälte und Richter
  • Soldaten
  • Verwaltungsbeamte, Behördenleiter
  • Bundesfeuerwehrbeamte

Weitere zugerechnete Gruppen sind:

  • Kindergärtner und Erzieher
  • Postbedienstete
  • Pfarrer
  • Krankenpfleger
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten
  • Förster

Eine zentrale Rolle spielt die Anpassung des Versicherungsschutzes an den jeweiligen Beruf. So existieren beispielsweise spezielle Diensthaftpflichtversicherungen für die Polizei, die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Waffen, Munition und Dienstfahrzeugen abdecken. Im Gegensatz dazu sollten Verwaltungs- und Finanzbeamte auf einen verstärkten Schutz vor Vermögensschäden achten, welche bereits bei einfachen Fehlern hohe Dimensionen erreichen können. Kurzum: Amtshaftpflicht ist nicht gleich Amtshaftpflicht. Ihre Police muss auf Ihre Berufsgruppe abgestimmt sein.

Diese Leistungen sind wichtig

Weil die Leistungsumfänge verschiedener Diensthaftpflichtversicherungen erheblich variieren können, empfehlen wir Ihnen einen sorgfältigen Versicherungsvergleich. Zwei Fragen sollten dabei im Fokus stehen: Welche Risiken werden abgedeckt? Wie hoch ist die jeweilige Versicherungssumme? Obwohl sich Risiken von Beruf zu Beruf dramatisch unterscheiden, gibt es einige Leistungen, die fachübergreifend sinnvoll und relevant sind:

Vermögensschäden: Zeitliche Versäumnisse in der öffentlichen Verwaltung, Verdienstausfälle von Betroffenen oder unrechtmäßig zugeteilte Sozialleistungen sind nur einige Szenarien, in denen beträchtliche Verluste entstehen können. Deshalb ist ein verlässlicher Schutz vor Vermögensschäden nicht nur bei Verwaltungsbeamten, sondern auch bei Lehrern, Polizisten, Richtern und vielen weiteren Berufsgruppen von tragender Bedeutung.

Verlust fremder Schlüssel: Gehen Dienstschlüssel wie etwa bei Lehrern durch fahrlässiges Verhalten (z.B. unbeaufsichtigtes Zurücklassen im Klassenraum) verloren, können horrende Kosten für den Austausch ganzer Schließsysteme entstehen. Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Lehrer und andere Berufsgruppen sollten Sie auf eine Schlüsselpolice mit angemessener Deckungssumme achten.

Fiskalisches Eigentum: Eine Leistung, die insbesondere für Soldaten, Polizisten und Zollbeamte sinnvoll ist. Sie greift etwa, wenn Ausrüstungsgegenstände wie Uniformen, Geräte oder Waffen durch fahrlässiges Verhalten verloren gehen.

Dienstfahrzeuge: Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherren fallen nicht unter die private Haftpflicht und müssen bei Bedarf in der Amtshaftlicht enthalten sein. Auch Regressansprüche des Dienstherren, wenn mit dem Fahrzeug Schäden am Leib oder Eigentum Dritter verursacht werden, sollten berücksichtigt sein.

Elektronischer Datenaustausch: Lädt ein Beamter beispielsweise durch mangelnde Vorsicht ein Computervirus auf das Netzwerk seiner Behörde und verursacht einen Systemausfall, können die finanziellen Schäden enorm sein.

Nachhaftung: Auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst können Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes für Fahrlässigkeiten während ihrer Amtszeit haftbar gemacht werden. Je nach Police schützen mehrere Jahre Nachhaftung vor bösen Überraschungen.

Warum ist der Abschluss empfehlenswert?

Weder für Beamte noch für Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung verpflichtend. Ratsam ist er dennoch, weil gerechtfertigte wie ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen schnell existenzbedrohende Ausmaße erreichen können. Meist sind sie nicht das Resultat schwerer Vergehen, sondern das Ergebnis alltäglicher und vollkommen menschlicher Unachtsamkeiten, die weder planbar noch kontrollierbar sind. Eine Amtshaftpflicht verschafft Ihnen das beruhigende Gefühl, sich während des langen Berufslebens auch einmal Fehler erlauben zu können, ohne damit Ihre privaten Finanzen zu gefährden.

Diensthaftpflicht – Amtshaftpflicht – Vermögensschadenhaftpflicht
Befasst man sich mit der Haftpflicht für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, stößt man recht schnell auf den Begriff „Amtshaftpflicht“. Dieser wird von einigen Versicherern als Synonym für die Diensthaftpflicht (also primär für Personen- und Sachschäden) genutzt. Andere Versicherer betiteln so die Haftpflicht für (echte) Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit eines Kunden resultieren.

Ein wichtiger Hinweis: Die am Markt verfügbaren Diensthaftpflichttarife bieten in der Regel selten eine Deckung für echte Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit heraus verursacht werden. Diese müssen normalerweise gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden oder – vor allem bei größeren Versicherungssummen (z. B. als Grundbuchbeamter, in der Verwaltung, etc.) – über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden.

Kombination aus Privat- und Diensthaftpflicht

Die einfachste Lösung ist, die Diensthaftpflicht an die Privathaftpflicht anzuheften. Das ist jedoch nicht bei jedem Versicherer möglich, und wenn, dann mit Einschränkungen auf die Zielgruppe (z. B. Lehrer) und bestimmten Leistungen (z. B. keine Vermögensschäden, kein Regress bei Dienstwagenbeschädigung usw.). Unsere Deckungskonzepte lösen dieses Problem und decken beide Bereiche hervorragend ab. Unabhängig von der Gestaltung benötigt
z. B. bei Eheleuten jeder Beamte seine eigene Deckung.

Um Ihnen die Suche nach passenden Versicherungslösungen zu verkürzen, möchten wir Sie als Beispiellösungen besonders auf unsere Produkte Privat- und Diensthaftpflicht der BSG und AIG aufmerksam machen, bevor Sie das Dienstrisiko auf separate Haftpflichtverträge auslagern

In diesen exklusiven Deckungskonzepten ist die Diensthaftpflicht für alle Berufe ohne Mehrbeitrag bereits enthalten.

Gemäß Bedingungen sind im BSG – VEMA-Konzept auch Schäden bei dienstlichem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen gegen Beitragszuschlag mitversicherbar.

Die Entschädigungsgrenzen für reine Vermögensschäden belaufen sich bei AIG auf 500.000 Euro (siehe Ausschlusskatalog), bei BSG sind diese bis 50.000 Euro gedeckt (Hier sind Eingrenzungen zu beachten). Neben den marktüblichen Deckungsinhalten finden sich zahlreiche Highlights in beiden Produkten – eben so, wie Sie es von unseren Deckungskonzepten gewöhnt sind.

Sie haben bei uns die Option des Bestandsupdates, also die Übernahme der Vorversichererprämie bei Umdeckung auf AIG oder BSG inkl. Besserstellungsklausel und Summen- u. Konditionsdifferenzdeckung. Beide Versicherer haben geniale Lösungen im Rahmen der Diensthaftpflichtdeckung ohne Abstriche zu eingesessenen „Beamtenversicherern“.

Was kostet eine Amtshaftpflicht?

Die Kosten einer Diensthaftpflicht richten sich nach Ihrer Tätigkeit, den eingeschlossenen Leistungen sowie den Deckungssummen. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum möglicher Gebühren: Während Lehrer und Verwaltungsbeamte meist nur wenige Euro pro Jahr bezahlen, entstehen im Sicherheitsbereich (Polizisten, Soldaten etc.) höhere Kosten. Eine etwaige Vermögensschadendeckung wirkt sich ebenfalls stark auf die Beträge aus.

DBV-Winterthur – Mit Übernahme der DBV-Winterthur wurde AXA zum Spezialisten für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Bei der Diensthaftpflicht lassen die Kenntnisse um die Bedürfnisse der Kunden keinen optionalen Baustein aus.

Für Angehörige oder Bedienstete von Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Berufsfeuerwehr, Straf- und Justizvollzugsdienst muss zwingend der Zusatzbaustein Sicherheitsbereich ausgewählt werden, da diese Berufsgruppe ein höheres Risiko darstellt und dementsprechend ein Mehrbeitrag fällig wird.

Absicherung beruflicher Risiken u. a. für Lehrer an öffentlichen Schulen, beamtete und angestellte Professoren an Universitäten etc., aber auch Bedienstete im öffentlichen Dienst mit überwiegend verwaltenden Tätigkeiten.

Mitversichert ist die Ausübung der dienstlichen Verrichtung (z.B. die Tätigkeit aus der Erteilung von Experimentalunterricht, aus der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern oder Klassenreisen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen oder Heimen).

  • Sachschäden am Eigentum der Schule bis zur VS
  • Dienstlicher Umgang mit Geräten und Waffen/Munition des Dienstherren
  • Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 Euro
  • Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 50.000 Euro
  • Kfz-/ Geräteregress bis 50.000 €

Diensthaftpflichtversicherung-Vergleich bei Reichelt Versicherungsmakler

Als unabhängiger Versicherungsmakler überblicken wir für Sie den Markt der Amtshaftpflichtversicherungen und helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Police. Welche Leistungen brauche ich? Welche Deckungssummen sind in meinem Beruf sinnvoll? Unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Suche nach dem idealen Tarif zum fairen Preis-Leistungsverhältnis.

Fordern Sie Ihr Angebot für eine Diensthaftpflichtversicherung an.

Wertvolle Informationen zum Thema halten wir außerdem in unserer Zielgruppenbroschüre für Beamte bereit. Informieren Sie sich auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.


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