Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit besteht aus beratenden, verwaltenden und gutachterlichen Leistungen? Dann haften Sie laut Gesetz persönlich für finanzielle bzw. immaterielle Schäden (=Vermögensschäden), die Sie Dritten wie beispielsweise Kunden und Auftraggebern infolge eines Berufsversehens zufügen.

Häufige Beispiele für diese Fehler sind Falschberatungen, versäumte Fristen und die Nichtbeachtung geänderter Steuervorschriften, aus denen hohe Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen Sie resultieren können. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflicht, die im Ernstfall berechtigte Forderungen für Sie bezahlt.

Wichtig: Der Versicherungsschutz greift im Gegensatz zur klassischen Berufshaftpflicht nur bei „echten“ Vermögensschäden, die keine Folgen eines vorhergegangenen Sach- oder Personenschadens sind.

Das Aufgabengebiet der Vermögensschadenhaftpflicht lässt sich in drei Bereiche gliedern. Zu Beginn prüft der Versicherer die Haftungsfrage und stellt fest, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet sind. Falls letzteres zutrifft, begleicht die Gesellschaft berechtigte Ansprüche für Sie. Liegt hingegen eine unberechtigte Forderung gegen Sie vor, kümmert sich die Versicherung um deren Abwehr und trägt notfalls alle Kosten eines hierfür erforderlichen Gerichtsprozesses (passiver Rechtsschutz).

Die Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflicht ist so hoch, dass der deutsche Gesetzgeber für einige Berufe eine Pflicht zum Abschluss festgelegt hat. Versicherungspflichtig sind zum Beispiel:

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Die Relevanz des Schutzes reicht über die versicherungspflichtigen Berufsgruppen hinaus. Unternehmensberater, IT-Dienstleister, und Werbeagenturen sind weitere Gruppen, die von der Vermögensschadenhaftpflicht profitieren. Grundsätzlich gilt, dass neben dem selbstständigen/freiberuflichen Versicherungsnehmer auch seine Mitarbeiter, Praktikanten und Werkstudenten sowie eingegliederte Leiharbeiter und freie Mitarbeiter abgesichert sind. Werden für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmen herangezogen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Was ist beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu beachten?

Weil die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht extrem variabel ist, spielt die Festlegung einer angemessenen Höhe eine zentrale Rolle. Das Standard-Spektrum reicht von 50.000 Euro bis 5.000.000 Euro pro Versicherungsfall. Höhere Versicherungssummen sind nach individueller Prüfung möglich. Analysieren Sie Ihr Risikoprofil (Größe der Kunden, Gefahr für Rechtsverletzungen, Anzahl eigener Mitarbeiter etc.) gemeinsam mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, um eine Unterversicherung ebenso zu vermeiden wie unnötig hohe Beiträge.

Achtung: Für bestimmte Berufe gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen, Immobilienverwalter müssen beispielsweise mit 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr abgesichert sein. Letzteren Punkt – die Maximierung – sollten Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs ebenfalls in Betracht ziehen. Manche Policen stellen die Deckungssumme nur X-Mal (z.B. drei Mal) pro Jahr zur Verfügung, während andere keine Begrenzung der Jahreshöchstleistung vorsehen.

Eine Privathaftpflicht stellt keinen Ersatz für eine berufliche Vermögensschadenhaftpflicht dar. Zwar sind Vermögensschäden dort auch berücksichtigt, jedoch sind berufliche Risiken explizit ausgeschlossen und die Deckungssummen meist wesentlich geringer im Vergleich zur Vermögensschadenhaftpflicht.

Weiterhin zentral ist die Unterscheidung zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht:

Während die Berufshaftpflichtversicherung Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden) abdeckt, kümmert sich die Vermögensschadenhaftpflicht ausschließlich um echte Vermögensschäden. Schließen Sie im Falle eines hohen Risikos für Sach- und Personenschäden (z.B. Ärzte, Architekten, Ingenieure) eine Berufshaftpflicht ab, um ihre gesetzliche Versicherungspflicht zu erfüllen.

Stehen beratende Tätigkeiten im Vordergrund, ist die Vermögensschadenhaftpflicht geeigneter. Ebenfalls abgegrenzt werden sollte die D&O-Versicherung, die eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einem Rechtsschutz kombiniert und nicht für Selbstständige bzw. Freiberufler, sondern für Geschäftsführer wie Vorstände relevant ist.

Beachten Sie, dass die Vermögensschadenhaftpflicht im Falle von Erfüllungsschäden (Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen für ihren Kunden) keinen Schutz bietet. Auch bei wissentlicher Falschberatung Ihres Mandanten haften Sie persönlich für entstehende Schäden.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung schützt Personen bzw. Unternehmen, die eine vermögensbezogene Beratung oder Betreuung anbieten. Unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben u.a. für die Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Versicherungsvermittler. In Abgrenzung zur Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die keine Sach-, Personenschäden und in der Regel Erfüllungsersatzleistungen sind. Versichert werden echte Vermögensschäden, die einem Dritten durch bspw. eine fehlerhafte HandlungInfo: fehlerhafte Beratung, unrichtige Auskünfte, fehlerhafte Vertragsgestaltung oder UnterlassenInfo: unterlassene Antragsstellung, Fristversäumnisse, versäumte Handlungen) entstehen können.

Wenngleich unechte Vermögensschäden von der Betriebshaftpflichtversicherung erfasst werden, reicht der Versicherungsschutz für beratende Berufe (z.B. Gutachter, Unternehmensberater, IT-Unternehmen, Sachverständige usw.) nicht aus. Hier ist es notwendig, die gewerblichen Haftungsrisiken durch gesonderte Vereinbarungen für echte Vermögensschäden mitzuversichern.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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