Zweitwagen günstig versichern

28. Sep 2015 | Kfz

Zweitwagen sind in vielen Familien keine Seltenheit mehr. In jedem fünften deutschen Haushalt existiert mindestens ein zweites Fahrzeug, so die Umfrage eines großen Automobilclubs, sei es, weil der SUV bei der Einkaufstour kaum in die Parklücke passt oder weil der Sohn zum Eishockey gefahren werden muss, die Tochter aber zum Ballett. Wie aber lässt sich der Zweitwagen günstig versichern?

zweitwagen-versicherung-berlin © Fotolia.com

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Natürlich müssen auch Zweitfahrzeuge in der Kfz-Versicherung abgesichert werden. In der Regel bietet es sich an, die Autoversicherung bei demselben Anbieter abzuschließen, der bereits das erste Fahrzeug unter Vertrag hat. Die Treue belohnen die Versicherer oft durch eine günstigere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse, so dass bei der Haftpflichtprämie bis zu 20 Prozent gespart werden können. Wenn der Erstwagen lange Zeit unfallfrei unterwegs war, gestatten manche Anbieter sogar die Einstufung in der SF-Klasse 2 oder 3 statt in der teuren Klasse 0! Ein Zwang, den Zweitwagen beim gleichen Versicherer abzuschließen, besteht aber nicht.

Kleiner Fahrerkreis führt oft zu Ersparnissen
Ob und wie viel man bei der Versicherung eines Zweitwagens sparen kann, ist unter anderem abhängig vom Fahrerkreis. Viele Gesellschaften gestatten eine günstigere Schadensfreiheitsklasse nur, wenn der Fahrzeughalter und bestenfalls noch die Ehefrau ans Steuer dürfen. Mit höheren Preisen muss hingegen gerechnet werden, sobald auch der Nachwuchs das Fahrzeug nutzen will.

Ein Fahreralter bis 23 Jahre wird oft mit saftigen Prämienzuschlägen „bestraft“, da junge Fahrer statistisch ein besonders hohes Unfallrisiko haben. Manche Verträge sehen als Ausschlusskriterium sogar ein Mindestalter vor, in der Regel 25 Jahre. Zuschläge verlangen viele Versicherer auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht zugleich Halter des Fahrzeuges ist.

Wer seinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung anmelden will, sollte aufpassen, dass ihm dadurch keine Vergünstigungen verloren gehen. Manche Kfz-Versicherer bieten zum Beispiel einen Preisnachlass, wenn das Gefährt nachts in der geschlossenen Garage geparkt wird. Oder wenn im Haushalt ein Kind unter 15 Jahren lebt, weil Versicherer davon ausgehen, dass Eltern vorsichtiger fahren. Fallen diese Vergünstigungen bei der Zweitwagenversicherung weg, wird es schnell teurer!

Auch sollten Kunden nicht allein auf den Preis einer Zweitwagen-Police schauen, sondern ebenso auf die Leistungen. Billigere Tarife schließen etwa mitunter Folgeschäden nach Marderbiss aus. Dann leistet der Versicherer nur für den defekten Schlauch, der angeknabbert wurde, aber nicht, wenn infolge eines Marderbisses der Motor überhitzt und ausgewechselt werden muss.

Zweitwageneinstufung für Fahranfänger

Können Fahranfänger über eine Zweitwagenversicherung Prämien sparen, wenn sie sich über die Eltern versichern lassen? Ja, denn oft orientiert sich die Prämie daran, wie lange der Erstwagen unfallfrei gefahren wurde. Im Umkehrschluss sind aber bei manchen Anbietern beide Policen aneinander gekoppelt. Soll heißen: Baut das Kind mit dem Zweitwagen einen Unfall, wird es auch in der Versicherung des anderen Autos teurer.

Versicherungen gewähren Rabatte

Begleitetes Fahren: Versicherungen belohnen "Führerschein mit 17"
Seit 2011 kann können Jugendliche überall in Deutschland den Führerschein mit 17 erwerben. Viele Versicherungen unterstützen das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Junge Fahrer, die an der Ausbildung „Begleitetes Fahren externer Link“ teilgenommen haben, werden im Beitrag des Kraftfahrt-Tarifs begünstigt. Die Beiträge sind oft deutlich niedriger als für die entsprechende Altersgruppe, die die herkömmliche Führerscheinausbildung durchlaufen hat. Noch günstiger wird es, solange der begleitete Fahrer 17 Jahre alt ist. Denn dann wird er bei der Beitragsermittlung wir dieser oft nicht mitgerechnet. Teilnehmer des begleitenden Fahrens werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres von einigen Anbietern wie 23jährige behandelt.

Voraussetzungen für den Führerschein mit 17

Ein Jugendlicher darf mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Nach dem Erwerb des Führerscheins müssen sie dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs von einem erfahrenen, registrierten Autofahrer begleitet werden. Voraussetzungen für den „begleitenden“ Fahrer“: Er muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Auch an andere Versicherungen denken!
Der eigene Führerschein, vielleicht das erste eigene Auto, an die Kfz-Versicherung denkt man dann schnell. Aber junge Erwachsene brauchen mehr als die Vollkasko fürs Auto. Vor allem für Berufseinsteiger ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtig, ebenso eine Unfallversicherung für die Freizeit oder eine Privat-Haftpflicht nach Ende der Ausbildung sowie eine Hausratversicherung, wenn der Umzug in die erste eigene Wohnung ansteht. (VB)


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