Wenn der Koffer ohne Besitzer auf Reisen geht

31. Jul 2014 | Familie & Freizeit

Jedes Jahr kommen in der Urlaubszeit Millionen Koffer abhanden. Da ist es gut zu wissen, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn einmal ein Gepäckstück ohne seinen Besitzer auf Reisen geht.

fluggesellschaft-koffer-verloren © Fotolia.com

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August ist Urlaubszeit!

Viele Menschen werden in den nächsten Wochen in die weite Welt aufbrechen, um am Strand zu faulenzen, in den Bergen zu wandern oder neue Kulturen kennenzulernen. Das dabei auch Gepäck abhanden kommen kann, zeigt die Statistik. Allein auf Flugreisen gehen jedes Jahr 30 Millionen Koffer verloren, wie die auf Luftfahrtdaten spezialisierte Organisation SITA berichtet.

In der Regel kommt eine Reisegepäckversicherung für verlorene Koffer auf. Aber auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen. Denn die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck, solange es sich in Obhut der Fluggesellschaft befindet. Das gilt übrigens auch, wenn sich im Koffer Gegenstände anderer Personen befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt (Az. X ZR 99/10 externer Link).

Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl

Wenn der Koffer nicht auf dem Flug abhanden kommt, sondern aus einem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geklaut wird, zahlt eine gute Hausratversicherung für den Schaden. Dies gilt aber nur, wenn die Leistung „Außenversicherung“ per Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Versichert ist in der Regel der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das heißt: nur wenn die Tür des Zimmers auch tatsächlich zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände wird jedoch nur in begrenztem Umfang Ersatz geleistet.

Im Schadensfall schnell handeln!

Damit der Schutz durch die Außenversicherung nicht verloren geht, muss der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Dies ist umso wichtiger, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. So mancher Kriminelle hat schon versucht, eine falsche Identität vorzutäuschen und so den Verdacht von sich abzulenken. Deshalb entsprechende Dokumente sofort sperren lassen!

Wird im Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle. Sie händigt ein Ersatzdokument für die Rückreise nach Deutschland aus. Wurde der Führerschein entwendet, hilft in der Regel die Polizei mit einer Verlustbescheinigung. Alle anderen Dokumente können nur die Behörden in Deutschland ersetzen. Ein Beratungsgespräch klärt, welche Versicherungen auf Reisen noch sinnvoll sind. (VB)


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