Glasversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Glasversicherung

Was sind die Aufgaben der Glasversicherung

In den letzten Jahren gab es regelmäßig um die 40.000 versicherte Glasschäden pro Jahr, bei denen eine durchschnittliche Schadenhöhe von ca. 360,00 Euro anfiel – so berichtete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Statistik. Das wirkt jetzt nicht gerade existenzbedrohend – ärgerlich ist es allemal…

Die Glasversicherung polarisiert – das ist keine Frage. Ist der eine Versicherte von der unkomplizierten Abwicklung begeistert, hält sie der andere für eine unnötige Ausgabe. Wie so oft in solchen Situationen gibt es wohl nur eine korrekte Aussage: „das kommt darauf an

Grundsätzlich wird ein Glasbruchschaden wie folgt definiert:

„Das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.“

Auch in einer Mietwohnung ist es wichtig eine Glasbruchversicherung zu haben. Beschädigt man beispielsweise die Duschkabine oder den Badspiegel seines Vermieters, wird oft angenommen, dass die PHV für diesen Schaden aufkäme. Schließlich leiste diese, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. In diesem Fall trifft das aber nicht zu! Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind zwar die Mietsachschäden oftmals mitversichert, jedoch gilt dort in der Regel ein Ausschluss für Glasschäden, sofern man sich anderweitig absichern kann (= Glasbruchversicherung).

Ein weiteres Highlight stellt die Mitversicherung von Glaskeramikkochflächen dar. Diese sind zwar im Rahmen der Glasbruchversicherung inzwischen meist mitversichert, im Schadensfall ist es jedoch häufig so, dass diese nur inkl. der Elektronik ausgetauscht werden können. Es gibt bereits Anbieter, wie z. B. BSG/Basler, AXA, Dialog, InterRisk und Rhion, welche die Elektronik ausdrücklich mitversichern.

Im Vergleich zu dem potenziellen Schadensfall ist die Glasbruchversicherung verhältnismäßig günstig. So kann man eine gute Absicherung für ein Einfamilienhaus bereits für weniger als 50 Euro Jahresprämie erlangen.

Was ist beim Abschluss einer Glasversicherung zu beachten?

Die Hausrat- und auch die Wohngebäudeversicherung übernehmen nur Schäden, die aufgrund von Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Brand entstanden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden selbst getragen werden. Es lohnt sich durchaus eine Glasversicherung abzuschließen, vor allem dann, wenn man eine hohe Anzahl bzw. auch großflächige Gebäudeverglasungen (z. B. Fenster, Türen, Wintergärten) und Mobiliarverglasungen (z. B. Schränke, Vitrinen) besitzt. Die Glasversicherung wird als eine Allgefahren-Versicherung bezeichnet, weil sie jede Ursache des Glasbruchs versichert (außer Vorsatz).

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

In Ergänzung zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung oder als eigenständiger Vertrag ist der Abschluss einer Glasversicherung möglich. Der Baustein bietet sich an, wenn größere Glasflächen, Dachfenster oder ein Wintergarten vorhanden sind. Da es sich um eine Allgefahrenversicherung handelt, ist es prinzipiell unerheblich, wie der Glasbruch entstanden ist. Es muss allerdings ein vollständiges Zerbrechen durch die gesamte Dicke des Glases (Glasbruch) vorliegen.  Quelle: vgl. S. 383 Gabler Versicherungslexikon

Scherben bringen nicht immer Glück

Wenngleich der Abschluss finanziell abzuwägen ist, sollten z.B. Mieter darauf achten, dass Glasschäden an gemieteten Immobilien oft nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert sind. In diesem Fall sollten Mieter eine Glasversicherung abschließen.

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