Welche Versicherungen brauchen Auzubildende und Studierende

14. Jul 2014 | Job

Die Schulzeit ist vorbei und nun beginnt der Ernst des Lebens. Viele ehemalige Schüler würden diese Weisheit nicht unbedingt unterschreiben wollen, denn die auch Schule war hart und stressig. Doch in der Tat übernehmen junge Erwachsene mit dem Eintritt ins Berufsleben jede Menge Verantwortung für sich und ihr Leben.

versicherungen-ausbildung-studium © Fotolia.com

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Wer sich auf dem Markt für Versicherungen umschaut, bekommt bald den Eindruck, dass man sich wirklich gegen (fast) alles erdenkliche versichern kann. Das führt schnell zur Überforderung. So stellt sich auch unweigerlich die Frage, welche Versicherungen brauchen eigentlich Auszubildende und Studierende wirklich? Reichen für den Anfang ein paar wesentliche Versicherungen? Welche sind das?

Die Fragen sind berechtigt, denn Auszubildende und Studierende sollten sich zwar absichern, aber sie brauchen längst nicht jede Versicherung. Wer noch bei den Eltern wohnt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist unter Umständen über die Familienversicherung abgesichert. Es gibt jedoch drei Versicherungen, über die sich junge Erwachsene baldmöglichst Gedanken machen sollten.

Krankenversicherung

Wir bilden aus

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Wer noch bei den Eltern wohnt und kein eigenes Einkommen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung krankenversichert bleiben. Insbesondere Studierende profitieren von dieser Regelung. Auszubildende dagegen müssen eine eigene Krankenversicherung abschließen, denn die Ausbildungsvergütung, auch wenn sie nicht sehr hoch ist, zählt zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Das gilt im Übrigen auch für Studierende, die ein duales Studium absolvieren.

Privathaftpflichtversicherung

Auszubildende und Studierende sollten möglichst bald eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Neben der Krankenversicherung ist sie mit einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Unverheiratete Auszubildende und Studierende sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über den elterlichen Haftpflichtversicherungsvertrag mitversichert. Viele Versicherer haben diese Altersgrenze bis zum 27. Lebensjahr erweitert.

Grundsätzlich muss jeder dafür haften, wenn er beispielsweise aus Unachtsamkeit jemanden verletzt oder einen Sachschaden anrichtet. Gehaftet wird immer mit dem gesamten Vermögen. Sach- aber gerade Personenschäden ziehen jedoch oftmals eine Menge Kosten nach sich: von den Behandlungs- und Heilungskosten bis hin zu langwierigen Reha-Maßnahmen oder gar Rentenzahlung bei Invalidität. Die Forderungen aus Vermögens-, Sach- und Personenschäden können den Verursacher schnell an den Rand des finanziellen Ruins bringen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt alle Ansprüche Dritter aus Vermögens-, Sach- und Personenschäden und regelt deren Wiedergutmachung. Darüber hinaus wehrt sie alle ungerechtfertigten und überzogen Ansprüche Dritter im Namen des Versicherten an.

Nach Abschluss des Erst-Studiums oder der Ausbildung muss eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wer während des Studiums oder Ausbildung heiratet, verliert ebenfalls den Schutz der Familienversicherung und muss eine eigene Police für seine eigene Familie abschließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer nicht mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann bei andauernder Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert zu verarmen. Deshalb ist es zu empfehlen, sich für den Fall der Berufsunfähigkeit schon zu Studienzeiten abzusichern. Wie ist dies aber möglich – wenn man doch noch gar keinen Beruf erlernt hat?

Hier bieten die Versicherungen eine Art eigeschränkte Berufsunfähigkeitsversicherung mit Erwerbsunfähigkeitsklausel an. Tritt die Berufsunfähigkeit zu Beginn des Studiums ein, zahlt die Versicherung nur dann eine Rente, wenn der Versicherte gar keinen Beruf mehr ausüben kann, also vollkommen erwerbsunfähig ist. Erst nach dem 5. Semester oder zum Ende des Studiums tritt dann der volle Versicherungsschutz in Kraft.

Studenten sollten bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass eine Nachversicherungsgarantie gewährleistet ist. Nur dann können sie ohne nochmalige Gesundheitsprüfung den Schutz nach Abschluss des Studiums aufrecht erhalten. Und je früher man sich für einen Vertrag entschließt, desto besser sind die Konditionen für den Versicherten.

Ausbildung Studium Handwerk

Ausbildung Studium Handwerk

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als fünfte Säule in unserem Sozialsystem und soll vor den finanziellen Auswirkungen infolge von Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit schützen. Auch wenn Studierende und Auszubildende oft noch nicht genau wissen, welchen sie Beruf sie wirklich einmal ausüben wollen, lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren immer. Für Berufseinsteiger stellt der Verlust der eigenen Arbeitskraft ein besonders großes Risiko dar. Außerdem profitieren gerade junge Menschen von den niedrigen Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ausschlaggebend für die Höhe des regelmäßigen Versicherungsbeitrages sind neben der vereinbarten Rentenhöhe, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Da junge Menschen in der Regel Kerngesund sind, stellen sie für die Versicherungen nur ein geringes Risiko dar, was die Versicherungen in Form von geringeren Beiträgen an die Versicherten honorieren. Als Faustregel gilt: Je jünger und gesünder man bei Versicherungsbeginn ist, desto geringer sind die Beiträge.

Hausratversicherung

Sollten Studenten eine Hausratversicherung besitzen? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Im Zweifelsfall gilt die Regel: Der Schutz ist immer dann sinnvoll, wenn die Wiederbeschaffung des Hausrats im Schadensfall die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Wer nur ein IKEA-Regal besitzt und eine Handvoll Bücher, der muss sein Geld sicher nicht in einen Hausratvertrag investieren. Werden jedoch teure Elektrogeräte wie Laptops oder Flachbildschirme in der Studentenbude aufbewahrt, empfiehlt es sich schon eher über einen Schutz nachzudenken. Und die teure Einbauküche sollte ebenso geschützt sein wie der hundertjährige Tabernakelschrank, den Opa seinem Studiosus vermacht hat.

Guter Schutz ist schon für weniger als 50 Euro im Jahr möglich. Studenten mit einem eher geringem Haushaltswert sollten darauf achten, dass im Vertrag ein Unterversicherungsschutz vereinbart ist. Sonst kann die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzen, wenn man den Wert der Einrichtung versehentlich im Antrag falsch angegeben hat. Bei Blitzeinschlag sollten zudem Folgeschäden mit abgesichert sein. Nur dann zahlt die Versicherung auch für den Fall, dass ein Überspannungsschaden bei Gewitter den Fernseher oder den Laptop außer Gefecht setzt.

(VB) (Jens K.) (dpa)


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