Welche Kosten zahlt die Krankenkasse bei einer Geburt?
Dennoch wird die Frau nicht zur Kasse gebeten, wenn sie das Krankenhaus mit dem neuen Erdenbürger verlassen darf, denn die Kosten übernimmt ihre Krankenkasse. Doch welche sind das und welche Kosten könnten noch auf die Frau zukommen?
Übernommene Kosten und Wahlleistungen
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel für eine schwangere Frau folgende Kosten:
- Schwangerschaftsvorsorge
- Geburtsvorbereitung
- bei medizinischer Indikation: Kaiserschnitt
- Unterstützung bei einer natürlichen Geburt
- Vor- und Nachsorge durch die Hebamme (Vorsicht: Doulas werden nicht übernommen)
Wahlleistungen wie ein Einzel- oder Familienzimmer übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht, auch wenn sie im Einzelfall sicherlich sinnvoll sind. Diese Kosten übernimmt die Frau selbst, wenn sie sie wünscht.
Wahlleistung: Einzel- oder Familienzimmer
Ein Einzel- oder Familienzimmer gehört zu den Wahlleistungen und wird je nach Krankenhaus unterschiedlich bepreist. Wünscht eine Frau ein Einzel- oder Doppelzimmer statt eines Zimmers mit vielen Betten, kann sie zwischen 30-100 € pro Tag dafür zahlen. Ähnlich liegen die Kosten für ein Familienzimmer, in dem der Vater oder eine andere Bezugsperson schlafen kann, solange die Frau mit ihrem Baby im Krankenhaus bleibt.
Leistungen im Kreißsaal
Die meisten modernen Kreißsäle bieten eine Reihe von unterstützenden Angeboten für die Frau an. Die meisten werden übernommen, beispielsweise die Nutzung der Badewanne oder das Angebot, im Kreißsaal Musik zu hören. Falls einzelne Leistungen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können, teilt der Kreißsaal der Frau die zusätzlichen, optionalen Leistungen bei einer Besichtigung mit und informiert sie darüber, was diese kosten. Beliebt sind beispielsweise Aromatherapien im Kreißsaal, die von Krankenkassen zwar nicht übernommen, aber gern zur Beruhigung von Gebärenden in Anspruch genommen werden.
Kostenübernahme eines Kaiserschnitts
Ein Notkaiserschnitt wird von der Krankenkasse ohne weitere Schwierigkeiten übernommen. Mittlerweile wird jedoch auch die Wunsch-Sectio angeboten, viele Frauen nehmen diese auch tatsächlich in Anspruch – selbst, wenn sie spontan entbinden könnten. Damit die Krankenkasse den Kaiserschnitt übernimmt, muss eine Indikation vorliegen. Ihr genügt allerdings die Einschätzung des Gynäkologen, dass dieser besser für Mutter und Kind wäre, weil beispielsweise die Mutter große Angst vor der Entbindung oder um das Kind hat. Tatsächlich könnte große Angst zu Komplikationen führen: Frauen haben in solchen Situationen bereits im entscheidenden Moment nicht pressen können. Auf diese Begründung wird eine Wunsch-Sectio also hinauslaufen. Probleme bei der Übernahme durch die Krankenkasse gibt es praktisch nicht.
Achtung: Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen!
Viele Frauen wissen, dass sie die eine oder andere Wahlleistung gerne hätten. Für diese gibt es private Zusatzversicherungen, die diese Leistungen übernehmen. Allerdings nicht, wenn sie nur kurz vor der Entbindung abgeschlossen werden, sie müssen rechtzeitig vorher in Angriff genommen werden. Es empfiehlt sich, sie gleich zu Beginn der Schwangerschaft abzuschließen, dann werden zum Zeitpunkt der Geburt Wahlleistungen übernommen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse welche Zusatz-Leistungen diese rund um die Schwangerschaft übernimmt, hier gibt es deutliche Unterschiede!