Wechselkennzeichen: Auto, wechsle dich!

27. Jun 2012 | Kfz

Zum 01. Juli wird das neue Wechselkennzeichen für PKW eingeführt. Der Vorteil: Ein Schild kann dann für zwei Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings ist es auch recht teuer.

Geld sparen mit einem Wechselkennzeichen?

Wechselkennzeichen Berlin am Auto © GDV

Wechselkennzeichen Berlin Auto © GDV

Nicht jeder Autobesitzer kommt mit nur einem Fahrzeug aus. So mancher hat neben seinem PKW auch einen Oldtimer in der Garage stehen oder fährt mit seinem Wohnmobil gern ans Meer. Für diese Freunde von Chrom und Pferdestärken hat das neue Wechselkennzeichen, das zum 01. Juli eingeführt wird, einen Vorteil: Sie können das Schild an zwei Fahrzeugen einsetzen.

Wer sich für das neue Kennzeichen entscheidet, muss aber stolze 105 Euro auf den Tisch legen. Davon entfallen rund 65 Euro auf die Zulassungsgebühr und 40 Euro auf das Schild selbst, wie der ADAC in München mitteilte. Beantragt werden kann das Kennzeichen bei den örtlichen Behörden.

Dabei ist zu beachten, dass das Wechselkennzeichen im Grunde eine Art Kombinationsmodell ist: Es besteht aus einem Nebenkennzeichen und einem Hauptnummernschild. Das Nebenkennzeichen ist fest am Fahrzeug anzubringen und verbleibt dort auch (fahrzeugbezogener Teil), während das Hauptnummernschild (Wechselteil) zwischen den Fahrzeugen hin- und hergewechselt werden darf. Im Gegensatz zu Saisonkennzeichen ist die Nutzung des Wechselkennzeichens nicht an einen bestimmten Zulassungszeitraum gebunden.

Dennoch muss der Autobesitzer einiges berücksichtigen, bevor er mit dem neuen Nummernschild Gas geben kann. So gilt das Wechselkennzeichen nur innerhalb der gleichen EU-Fahrzeugklasse, weshalb vor allem die Kombinationen PKW-PKW, PKW-Oldtimer, PKW-Wohnmobil oder Motorrad-Motorrad wahrscheinlich sind. Das Fahrzeug muss zudem auf denselben Halter zugelassen sein. Auch droht ein saftiges Bußgeld von 50 Euro, wenn jemand ohne vollständiges Nummernschild unterwegs ist.

Ob PKW-Halter mit dem doppelten Kennzeichen Geld sparen können, ist aber noch fraglich. Steuererleichterungen sind bisher keine vorgesehen, für beide Fahrzeuge verlangt der Staat den vollen Steuersatz. Dennoch haben bereits einige Versicherer angekündigt, Rabatte zu gewähren – Hier gilt es, die Angebote der Versicherer genau zu vergleichen. (VB)


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