Unfallversicherung – Beim Homeoffice gibt es keinen Arbeitsweg

11. Mrz 2016 | Job

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Schäden während der Arbeit ab. Dabei werden nicht nur Schäden getragen, die bei der direkten Arbeit entstehen. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind abgesichert. Doch wie ist der Versicherungsschutz, wenn Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten?

homeoffice-arbeitsplatz © Fotolia.com

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Dieser Frage ging vor kurzem das Sozialgericht Hannover nach. Im betroffenen Fall hatte eine junge Frau auf dem Rückweg vom Kindergarten ins Home-Office einen Unfall erlitten. Während die Arbeitnehmerin und auch die Krankenkasse von einem Arbeitsunfall ausgingen, sah die Berufsgenossenschaft den Sachverhalt komplett anders. In der Annahme eines Arbeits- respektive Wegeunfalls hatte die Krankenkasse die Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro bezahlt und forderte die Summe nun von der Berufsgenossenschaft zurück.

Homeoffice-Arbeitsplatz

Der Fall landete daraufhin vorm Sozialgericht Hannover. Die Richter sahen im betroffenen Fall keinen Arbeitsunall. Da es bei Homeoffice-Arbeitsplätzen keinen versicherten Arbeitsweg gäbe, argumentierten die Richter (Az.: S 22 U 1/15).

Wer sein Haus verlässt, um seine Kinder in den Kindergarten zu bringen, stehe deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zuständigkeit liege daher bei der Sozialversicherung – der gesetzlichen Krankenversicherung.

Arbeitnehmer im Home-Office können sich folglich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung externer Linkverlassen und sollten einen zusätzlichen privaten Unfallschutz haben. Denn gerade bei Unfällen in deren Folge Schäden bleiben, kommen enorme Kosten auf den Geschädigten zu.

Beim Verlust der Arbeitskraft droht ein böses Erwachen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Denn wer prüft, wie er beim Verlust seiner Arbeitskraft abgesichert ist, merkt schnell, auf die gesetzliche Versorgung ist nicht allzu viel Verlass. Zwar gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente.

Aber diese beträgt nur circa ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Die Folge: Es entsteht eine Versorgungslücke.

Gesetzliche Absicherung lässt Versorgungslücken offen

Darüber hinaus ist der Erhalt dieser Rente an vielerlei Faktoren geknüpft. Einen Anspruch hat in der Regel nur, wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Außerdem gibt es die Erwerbsminderungsrente in vollem Umfang erst dann, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar in einem beliebigen Beruf.

Insofern zählt die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt. Sie dient dazu, im Fall der Fälle Einkommensverluste auszugleichen – und somit die Existenz abzusichern. Lückenhaft ist indes auch die gesetzliche Absicherung nach einem Unfall. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift lediglich dann, wenn der Unfall auf dem Weg zur oder bei der Arbeit selbst passiert. Allerdings geschehen rund 70 Prozent der Unfälle im Freizeitbereich.

Absicherung Einkommensverlust - Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung Einkommensverlust

Eine optimale Absicherung der Arbeitskraft bietet demnach eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die eine hilft nach einem Unfall, soweit möglich, bei der Wiederherstellung der Arbeitskraft und gibt dem Betroffenen finanzielle Unterstützung. Die andere zahlt dem Berufsunfähigen Monat für Monat eine Rente und garantiert damit sein Auskommen. (VB)


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