Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Wildunfall?

21. Okt 2016 | Kfz

Gerade im Herbst, wenn es oft neblig ist, häufen sich Autounfälle, bei denen Wildschweine, Rehe oder Dammwild involviert sind. Hier ein paar Tipps wie man mit Wildunfällen am besten umgeht und was die Versicherung zahlt. Im Falle, dass Waldtiere die Straße überqueren, können gegebenenfalls böse Crashs hervorgerufen werden.

hirsch-strasse © Fotolia.com

hirsch-strasse © Fotolia.com

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) gibt zu bedenken, dass in den Monaten Oktober und November am häufigsten Unfälle, bei denen Wild die Straße quert, gemeldet werden. Im Herbst ist die Gefahr besonders groß, als Autofahrer in einen Wildunfall verwickelt zu werden.

Schutz bietet die Teilkaskoversicherung allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Rundum-Absicherung muss hingegen eine Vollkasko-Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden.

Teilkaskoversicherung – Wildunfallbescheinigung

Außerdem sind Sie in der Pflicht eine Wildunfallbescheinigung vorzulegen, auch bei einer Teilkaskoversicherung. Diese wird von der Polizei ausgestellt, die man sofort nach einem Unfall holen sollte. Der Unfall darf nicht durch Fahrlässigkeit entstanden sein. Der Förster, den die Polizei ruft, stellt die Wildunfallbescheinigung aus. Fotografieren Sie das Unfallauto, falls die Versicherung einen Gutachter einsetzt. Eine interessante Frage ist natürlich, ob die Versicherung auch zahlt, wenn Sie dem Tier ausgewichen sind. Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es dann in der Hinsicht meist Schwierigkeiten. Der Autofahrer sollte am besten Augenzeugen haben, die bezeugen, dass er dem Wild wie zum Beispiel Füchsen, Wildschweinen, Feldhasen, Rehen oder Hirschen ausgewichen ist,und somit größere Kosten verhindern wollte. Ist dies nicht gewährleistet, zahlt bloß eine Vollkaskoversicherung.

Teilkasko bietet nur in bestimmten Fällen Schutz
In der Regel ist es für den Wildunfall ausreichend, eine Teilkasko abgeschlossen zu haben. Allerdings  leistet diese für den entstandenen Schaden nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss das Auto beim Zusammenstoß mit dem Wild in Bewegung gewesen sein, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Eine Formulierung, die viel Spielraum lässt. So seien tote Tiere auf der Fahrbahn nicht als „typische Wildgefahr“ einzustufen, urteilte das Oberlandesgericht München (Az: 10 U 4630/85 externer Link).

Teilkasko: Wildschadenklausel

Außerdem springt die Teilkaskoversicherung nicht bei jedem Zusammenstoß mit einem Tier ein. Für gewöhnlich werden in Basis-Tarifen nur Schäden ersetzt, die durch Haarwild verursacht werden: etwa Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse oder Hasen. Bei einem Haustier, Vogel oder Eichhörnchen muss der Autofahrer hingegen den Schaden selbst gezahlt, sofern es nicht anders im Versicherungsvertrag steht. Auch auf die sogenannte erweiterte "Wildschadenklausel“ mit Reparaturen nach Unfällen mit Nutztieren (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) sollte geachtet werden. Im besten Fall sollte der Passus "bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art" oder besser noch "Schäden mit Tieren aller Art" iim Versicherungsschein stehen.

Die etwas teurere Vollkaskoversicherung zahlt ungeachtet der Unfallursache – auch, wenn der Schaden selbst verursacht wurde, etwa durch ein Ausweichmanöver. Sollten allerdings Unfälle mit Nutztieren wie Hunden oder Kühen passieren, sind ggf. die Halter in der Pflicht.

Herbstzeit ist Wildzeit!
Die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind alarmierend. 275.000 Wildunfälle wurden im Jahr 2017 gezählt, Tendenz steigend. Mit einer Gesamtschadenssumme von 744 Millionen Euro ist der Wildunfall eine der häufigsten Schadensarten in der Kfz-Versicherung. Nur Glasbruchschäden verschlingen noch mehr Geld. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Wildschaden zu beklagen ist?

Beim Rotwild setzt die Brunftzeit ein, so dass sich so mancher stolze Hirsch auf die Suche nach einer Partnerin macht. Auch Fuchs, Dachs und Igel begeben sich auf Wanderschaft, weil der Essenstisch im Herbst nicht mehr so reich gedeckt ist. Damit wächst auch die Gefahr eines Wildunfalls. Sogar die Zeitumstellung trägt dazu bei, dass in dieser Jahreszeit mehr Tiere zu Schaden kommen. Viele Waldbewohner sind in der Dämmerung aktiv und streifen auf der Suche nach Nahrung umher: Genau dann, wenn im Herbst der Berufsverkehr einsetzt.

Beim Wildwechsel können Sie sich an Folgendes halten:
Besonders in der Nähe von Hainen und Wäldern in ländlichen Gegenden besteht im Grunde genommen die Gefahr von Wildwechsel. Ist man damit konfrontiert, dass ein Tier die Straße quert und einem vor das Auto kommt, wird Bremsen, Hupen und das Abblenden von Licht angeraten. Ein Aufprall ist besser als der Versuch auszuweichen. Nach einem Crash sollten Sie ein Warndreieck bereithalten, auf die Straße stellen und die Unfallstelle absichern. Es ist besser die getöteten oder angefahrenen Tiere eher nicht anzufassen. Begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Seien Sie vorsichtig!
Um den Schaden bei einem Wildwechsel zurückerstattet zu bekommen, ist eine Teilkaskoversicherung sehr wichtig.

Wenn es wirklich einmal passiert, ein Tier den Fahrweg kreuzt und der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, dann sollte auf keinen Fall ausgewichen werden. Denn damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. So hat eine bekannter deutscher Automobilclub mehrere Crashtests durchgeführt, um zu prüfen, ob bei der Kollision mit einem Reh Ausweichen oder starkes Abbremsen sinnvoller ist – und während man bei einem riskanten Ausweichmanöver den tödlichen Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr provoziert, wurde beim Crash mit dem Tier zwar die Motorhaube zerbeult, aber die Windschutzscheibe blieb heil. Laut einem Urteil des Landgerichtes Trier kann ein riskantes Ausweichmanöver sogar den Versicherungsschutz einschränken (AZ: 4 O 241/09 externer Link).

Richtiges Verhalten nach Wildunfall

Wer ein Tier versehentlich überfahren hat, sollte einige Dinge beachten, um nicht selbst zu Schaden zu kommen. Die Unfallstelle sollte entsprechend mit Warndreieck gesichert und möglichst die Polizei informiert werden. Auch das Tragen von Warnwesten ist sinnvoll! Tote Tiere wegen der Tollwutgefahr nicht mit bloßen Händen berühren. Der Kadaver sollte nur dann von der Straße befördert werden, wenn dies notwendig ist, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

Auch verletzte Tiere sollten besser in Ruhe gelassen werden, können diese doch aggressiv reagieren. Schäden am Auto hält die Polizei für die Versicherung fest. Sie setzt sich in der Regel mit einem Jagdausübungsberechtigten in Verbindung, der sich um das verletzte Tier kümmert. Autofahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich von der Polizei oder vom Jagdpächter eine "Wildschadenbestätigung" ausstellen lassen. Das Dokument erleichtert es, Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Die Versicherung ist unverzüglich zu informieren, damit die Ansprüche nicht verloren gehen und ein Sachverständiger rasch den Schaden prüfen kann. Die Unfallspuren sollten außerdem erst beseitigt werden, wenn die Versicherung die Gelegenheit hatte, das beschädigte Auto in Augenschein zu nehmen.

(Undine Wassermann) (VB)


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link