Ist die Benutzung einer eVB-Nummer verbindlich?

10. Mrz 2014 | Kfz

Kfz-Zulassung: Nachdem eine eVB-Nummer zur Zulassung des Kfz benutzt wurde, kann dann dann die Versicherungsgesellschaft noch gewechselt werden oder nicht? Soll ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zugelassen werden, muss man einiges im Vorfeld bedenken: wichtig vor allem ist dabei die Deckungszusage der Versicherung. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.

autokauf-evb-nummer © Fotolia.com

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Das verlangt die Zulassung

Die Haftpflichtversicherung eines Kfz ist eine Pflichtversicherung – ergo darf sich kein Auto auf den Straßen bewegen, für welches es keine gültige Versicherung gibt. Damit dies eingehalten wird, verlangt die Zulassung die Deckungszusage einer Versicherungsgesellschaft vom Kunden – sonst erfolgt für das Fahrzeug keine Zulassung. Dieses Prozedere hat sich in den letzten Jahren vereinfacht, es geht jetzt nur noch um die Zusendung einer sogenannten eVB-Nummer.

Welche Versicherungsgesellschaft soll es sein?
Um genau dieses Schriftstück anfordern zu können, muss man sich für eine Versicherung entscheiden. Am einfachsten ist es, wenn man zuvor schon ein Fahrzeug versichert hatte, und dort bleiben will. Dann braucht man nur den Vertreter der Versicherung anzurufen und die EVB-Nummer anzufordern. Andernfalls aber muss man die ideale Versicherung mit Hilfe einen unabhängigen Kfz-Versicherungsvergleiches ausfindig machen – und das ist nicht unbedingt einfach. Abzuraten ist davon, die erstbeste Gesellschaft anzusprechen, damit man die Nummer schnell bekommt.

Was besagt die vorläufige Deckung der Versicherung?

Damit ordnungsgemäß ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann, müssen viele Details des Fahrzeuges bekannt sein, unter anderem das Kennzeichen, das man aber erst bei Zulassung erhält. Auch die Dokumente besitzt man zuvor nicht unbedingt, sodass es schwierig wäre, den Versicherungsantrag auszufüllen. Deshalb die Regelung: die Gesellschaft sichert dem Kunden die vorläufige Deckung zu, das Fahrzeug ab Zulassung zu versichern, wenn nach der Zulassung der Abschluss des dazugehörenden Vertrages erfolgt.

Kfz-Versicherung: Für die Zulassung eines Fahrzeuges muss der Besitzer eine vorläufige Deckungszusage einer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Dies geschieht über die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), die man bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Doch was beinhaltet diese?

Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung
Während die Haftpflichtversicherung für das Kfz eine Pflichtversicherung ist, kann ein KASKO-Vertrag in Voll- oder Teilvariante optional abgeschlossen werden. Deshalb geht es beim Versicherungsschutz einer eVB Nummer ab der Zulassung auch um die Haftpflicht, da sich kein Kfz ohne diese auf der Straße bewegen darf. Die vorläufige Deckung einer eVB Nummer beinhaltet also nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug sind somit nicht Inhalt der vorläufigen Versicherung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den regulären Vertragsabschluss so bald als möglich nachzuholen.

Angebot für die vorläufige Deckung für KASKO
Vor allem wenn es um Neufahrzeuge oder junge Gebrauchte geht, ist es allerdings sehr riskant, die Zulassungsstelle nur mit Haftpflichtversicherung zu verlassen, denn schon auf dem Nachhauseweg oder bis zum Versicherungsbüro ist ein selbst verschuldeter Unfall nicht ausgeschlossen. Dies könnte katastrophale finanzielle Folgen nach sich ziehen. Deshalb gibt es Versicherungsgesellschaften, die die vorläufige Deckungszusage auch auf KASKO oder Teil-KASKO für eine eVB-Nummer ausweiten.

Nicht nur das Risiko eines Unfalles besteht
In der Regel hat niemand, der ein Fahrzeug zulässt, den gleichen Wert noch einmal in bar in der Tasche. Deshalb ist es auch bei weniger wertvollen Karossen durchaus wichtig, ab der ersten Minute unterwegs gut versichert zu sein. Denn nicht nur die Gefahr eines Unfalles besteht – auch ein Diebstahl kommt in Betracht. Dieser wird ebenfalls nur über die freiwillige Fahrzeugversicherung reguliert, und kann deshalb mit der Deckung für Haftpflichtschäden allein nicht übernommen werden.

Darf der Kunde bei einer anderen Versicherung abschließen?

Was ist, wenn man nach der Zusendung der eVB-Nummer per SMS lieber doch den Abschluss bei einer anderen Versicherung machen würde, weil diese zum Beispiel ein besseres Angebot macht?

Das ist möglich! Gesetzlich verankert ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht auf Versicherungsverträge. Diese Frist beginnt, wenn der Kunde die Unterlagen erhalten hat. Da der zugesagte Deckungsschutz im Prinzip den Abschluss eines Vertrages darstellt, gilt auch hier das Widerrufsrecht. Es erfolgt eine rückwirkende Aufhebung des Versicherungsschutzes.

Verhandeln mit der neuen Versicherung
Hat man sich für eine andere Gesellschaft entschieden, muss man dort vorstellig werden. Manche von ihnen (aber nicht alle!), sind dazu bereit, den vorläufigen Deckungsschutz rückwirkend auszustellen. Geschieht das nicht, bleibt der vorläufige Schutz der zunächst angesprochenen Versicherungsgesellschaft, die die eVB-Nummer zugeschickt hat, bestehen, und kann auch eine Prämienforderung beinhalten. Das wird jedoch unterschiedlich gehandhabt.

Besser auf alle Fälle: gründlich überlegen und sich gleich an die „Richtige“ Versicherung wenden, die dann auch den Vertrag für die Autoversicherung abschließen soll. (S.H.)


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