Büro: Hunde am Arbeitsplatz?

20. Apr 2012 | Job

Hunde zählen zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Rund 5,3 Millionen dieser treuen Gefährten leben derzeit in der Bundesrepublik, die Tendenz ist steigend. Doch kann man so ein Tier mit auf Arbeit nehmen? Schließlich bleiben Bello und Wuffi nicht gern allein zu Hause.

hund-buero-arbeitsplatz © Fotolia.com

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Deutschland ist auf den Hund gekommen! Keine Frage, der Hund ist als Haustier und Partner aus vielen deutschen Familien nicht mehr wegzudenken. Der Tierpsychologe Martin Rütter feiert mit seiner Hundeshow große Erfolge, die Industrie setzt jährlich rund 5 Milliarden Euro mit Produkten für die Hundehaltung um. Sogar für die Volkswirtschaft sind die treuen Vierbeiner wichtig: Man sagt, dass 50 bis 60 Hunde einen Arbeitsplatz garantieren!

Doch die Anschaffung eines solchen Tieres will wohl überlegt sein. Sich einen Hund zuzulegen bedeutet, mit den Tieren für 10 bis 15 Jahre eine enge Beziehung einzugehen. Vor allem gilt es zu bedenken, dass Hunde von Wölfen abstammen und somit Rudeltiere sind: Sie mögen es überhaupt nicht, wenn sie längere Zeit allein bleiben müssen! Werden sie in einer Wohnung zurückgelassen, kann es schon einmal passieren, dass sie großen Schaden anrichten: Kissen anknabbern, das wertvolle Porzellangeschirr herunterwerfen oder die Couchgarnitur zerbeißen.

Deshalb gibt es mittlerweile sogar Unternehmen, die es ihren Mitarbeitern gestatten, den eigenen Vierbeiner mit auf Arbeit zu bringen. Dabei sind die Tiere im Job keineswegs nur eine Belastung. Laut mehreren Studien ist die Anwesenheit von Hunden dazu geeignet, Stress im Job abzubauen und die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen zu stärken. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann die Duldung von Hunden ein Argument sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu binden. Auch ein Spaziergang mit dem Vierbeiner in der Mittagspause kann Wunder bewirken und neue Energien freisetzen.

Auch für das Tier ist es durchaus positiv, wenn es mit auf Arbeit darf – Das ist immer noch besser als zu Hause allein auf Herrchen und Frauchen warten zu müssen. Sogar der Tierschutzbund wirbt mit seiner Kampagne „Kollege Hund“ für die tierische Begleitung im Job!

Natürlich gibt es keinerlei Rechtsanspruch darauf, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzunehmen. Hier müssen sowohl der Chef als auch die Kollegen ihr Einverständnis erklären. Schließlich gibt es nicht wenige Menschen, die sich vor einem Hund fürchten – so eine englische Dogge im Büro ist schon eine imposante Erscheinung! Andere Kollegen wiederum sind tierlieb, reagieren aber allergisch auf den Kontakt mit Hunden. Speziell können Hautschuppen, Haare und Speichel des Tieres eine Allergie auslösen. Wenn dann der Kollege hustend und schniefend vor seinem Computer sitzt, vielleicht sogar Kopfschmerzen oder Hautausschlag bekommt, sind damit natürlich auch die Arbeitsleistung und der Hausfrieden gefährdet.

Auch ist nicht jeder Arbeitsplatz für das Mitbringen von Vierbeinern geeignet. Tabu sind alle Arbeitsplätze, bei denen strenge Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden müssen oder Lärm die Tiere verängstigen könnte. Ebenfalls sind Arbeitsstätten ungeeignet, bei denen hohe hygienische Standards eingehalten werden müssen. Ideal für Hunde sind hingegen Büros – Hier brauchen sie mitunter nur ein Körbchen zum Ausstrecken, um sich wohlzufühlen!

Dass ein Hundehalter eine private Tierhaftpflichtversicherung besitzen sollte, wenn er den Vierbeiner mit auf Arbeit nimmt, versteht sich von selbst. Schließlich kann der vierbeinige Freund auch am Arbeitsplatz großen Schaden anrichten. Der Besitzer haftet dann zu hundert Prozent für die entstandenen Kosten! (VB)


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