BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Verträge nach 10 Jahren kündigen

21. Feb 2017 | Haus & Wohnung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Bausparverträge können von den Bausparkassen nach zehn Jahren gekündigt werden! Schon seit Jahren kündigen die Bausparkassen die hochverzinsten Altverträge der Kunden. Ein Vorgehen, das in vielen Fällen sogar rechtmäßig ist. Zu diesem Ergebnis kam jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil ist ein Sieg für die Bausparkassen und eine empfindliche Niederlage für Bausparer.

bausparen © Fotolia.com

bausparen © Fotolia.com

Der XI. Zivilsenat entschied gegen die Bausparer

Haben die Bausparkassen die gut verzinsten Altverträge ihrer Kunden gekündigt, kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit den Betroffenen. Nun wollten es die Bausparkassen genau wissen und kontaktierten – nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart noch für die Bausparer entschied – den BGH. Das Urteil? Die Bausparkassen handeln rechtmäßig. Besteht der Bausparvertrag länger als zehn Jahre und hat der Sparer seinen Anspruch nicht geltend gemacht, kann der Vertrag – von Seiten der Bausparkassen – gekündigt werden.

Das entschied der XI. Zivilsenat des BGH Karlsruhe. "Bausparverträge können nach zehn Jahren gekündigt werden, wenn die Sparer den Anspruch nicht geltend machen", so der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger externer Link. Schlussendlich würde dem Sinn und Zweck des Bausparens widersprochen werden, wenn der Vertrag mehr als zehn Jahre bestehen bleibe. Der Bausparvertrag verfolge rein das Ziel, dass der Sparer einen Anspruch auf ein Darlehen erlangt. Ein Zweck, der mit dem Erlangen der Zuteilungsreife, erreicht werde.

Experten befürchten eine neuerliche Kündigungsflut

Bausparverträge können von den Bausparkassen nach zehn Jahren gekündigt werden!

Kündigung Bausparvertrag

Es war vor allem die Niedrigzinsphase, die zu einer wahren Kündigungsflut geführt hat. Seit 2015 wurden – von Seiten der Bausparkassen – 250.000 Altverträge gekündigt. Festgeschriebene Zinssätze, die vor Jahren angeboten wurden, stellen heute eine wirtschaftliche Belastung für die Sparkassen dar. Da zudem noch viele Bausparer auf ein Darlehen verzichteten und den Vertrag als lukrative Sparanlage nutzten, mussten die Sparkassen reagieren. Ist der Bausparvertrag also nach zehn Jahren zuteilungsreif, haben die Bausparkassen – so das Urteil des BGH – ein Kündigungsrecht. Alle Kündigungen, die bislang ausgesprochen wurden, waren also rechtmäßig. Das Urteil macht aber auch den Weg für weitere Kündigungen frei – viele Experten befürchten eine neuerliche Kündigungsflut.

Der BGH hob das Urteil des OLG Stuttgart auf

Anlass der Gerichtsverhandlung waren zwei Kunden der Bausparkasse Wüstenrot. Während die beiden Kläger vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch gewinnen konnten, entschied der BGH gegen die Entscheidung. Wohl auch, da das Urteil, welches zugunsten der Bausparer gefällt worden war, die gesamte Branche in Bedrängnis gebracht hätte.

Quellen: DPA | Reuters | Spiegel.de


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link