Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer

15. Nov 2022 | Gewerbe

Gesundheitsvorsorge, Vermögensregelung, Behördenangelegenheiten: Ihre Tätigkeitsfelder als Berufsbetreuer sind vielschichtig und verlangen fundierte Rechtskenntnisse. Unverzichtbar und ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, um die Risiken Ihrer Tätigkeit verlässlich abzudecken. Welche Merkmale diese Versicherung auszeichnen und worauf es beim Abschluss ankommt, erfahren Sie beim Weiterlesen.

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

"Im § 23 BtOG externer Link wird zur Sicherung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt, in dem die Bewerber für die Registrierung ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen haben." (Bundesministerium der Justiz externer Link)

Was ist eine Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer?

Während ehrenamtliche Betreuer oftmals von einer Haftungserleichterung profitieren, haften Sie als selbstständiger Berufsbetreuer mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden aufgrund fehlerhafter Betreuung gegenüber Ihren Klienten. Eine falsche Abwägung oder ein Formfehler genügen, um Vermögensschäden in existenzbedrohendem Ausmaß zu verursachen.

Eine Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer, die bei Rechtsverletzungen, Schadensersatzforderungen und anderen Berufsrisiken für Sie einspringt und somit Ihr privates Vermögen schützt. Den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie gegenüber der Stammbehörde nachweisen, um als Berufsbetreuer registriert zu werden und Vergütungsansprüche sicherzustellen.

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) § 23 Registrierungsvoraussetzung:
"Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres."

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer?

Vermögensschäden stehen im Fokus der Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer und sind in den meisten Basistarifen die einzigen abgedeckten Schäden. Versäumte Fristen bei Erbangelegenheiten und Schuldenregulierung sowie Fehler in der Finanzverwaltung des Betreuten sind Beispiele, die in hohen Vermögensschäden und entsprechenden Schadensersatzforderungen resultieren können.

Doch auch Sach- und vor allem Personenschäden, etwa infolge einer fehlerhaften Gesundheitsentscheidung, können in schwindelerregenden Summen resultieren, müssen bei vielen Versicherern aber als zusätzlicher Baustein (Betriebshaftpflicht) zum Schutz hinzugefügt werden.

Vergessen Sie den Baustein Betriebshaftpflicht nicht!

Beispiele für einen Betriebshaftpflichtschaden als Berufsbetreuer:

  • Sie stoßen beim Besuch versehentlich eine wertvolle Vase Ihres Klienten um und Sie werden für den Sachschaden verantwortlich gemacht.
  • Sie entscheiden sich gegen ein bestimmte Therapiemaßnahme des Betreuten, doch sein Gesundheitszustand verschlechtert sich und seine Angehörigen verlangen von Ihnen Schadensersatz für den Personenschaden.
  • Sie rechnen für den Betroffenen zu spät gegenüber der Beihilfestelle ab, wodurch dessen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 5.000 Euro verjährt. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Vermögensschaden auf.
  • Sie versäumen die Prämienzahlung für die Gebäudeversicherung des Betreuten, woraufhin der Schutz erlischt. Ein schwerer Hagel demoliert anschließend das Hausdach und Sie sehen sich einer Schadensersatzforderung in Höhe von 50.000 Euro gegenüber.

Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer?

Neben der Schadensersatzzahlung bei berechtigten Ansprüchen kümmert sich die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer um die Prüfung von Ansprüchen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche, hilft Ihnen also bei der Klärung der Schuldfrage. Die Leistungen gelten in Bezug auf alle berufstypischen Tätigkeiten. Hier eine Beispiele:

  • Schadensersatzzahlung. Sie stellen einen verspäteten Antrag auf Arbeitslosenhilfe, der Fehlbetrag wird vom Versicherer übernommen.
  • Schadensersatzzahlung. Sie übersehen überschüssiges Vermögen des Betreuten und legen es nicht mündelsicher an. Den Vermögensschaden bezahlt die Berufshaftpflicht.
  • Prüfung eines Anspruchs. Ein Angehöriger verlangt von Ihnen Schadensersatz wegen eines Personenschadens, die Versicherung überprüft, ob diese Forderung berechtigt ist.
  • Abwehr unberechtigter Forderung. Obwohl Sie alle gesundheitlichen Entscheidungen richtig getroffen haben, wird der Betroffene krank. Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr der unberechtigten Schadensersatzforderung sind im Versicherungsschutz inkludiert.

Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer nicht?

In bestimmten, schriftlich vom Versicherer spezifizierten Szenarien übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung keine Zahlungen. Zu den Ausschlüssen zählen unter anderem:

  • Wissentliche Pflichtverletzung Sie prüfen absichtlich nicht die Unterhaltspflichten des Betreuten, um ihm Kosten zu ersparen.
  • Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter Infolge einer wissentlichen Pflichtverletzung werden Sie zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Abhandenkommen von Wertsachen Ansprüche wegen des Verlustes von Geld, geldwerten Zeichen oder Wertsachen sind nicht abgedeckt.
  • Gewaltsame Auseinandersetzungen Schäden aufgrund von Krieg, Aufstand, Invasion etc. werden nicht beglichen.

Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer?

Die ab Januar 2023 geltende Pflichtversicherung für Berufsbetreuer schreibt mindestens 250.000 Euro Deckungssumme mit vierfacher Maximierung vor (für Vermögensschäden), sodass pro Jahr eine Million Euro Versicherungssumme bereitsteht. Aufgrund des Potenzials, vor allem durch Vermögensschäden höhere Summen zu erreichen, ist eine gesteigerte Versicherungssumme ratsam, viele Versicherer ermöglichen eine Erhöhung auf 1 bis 2 Millionen Euro.

Kosten für die Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer?

Je nach Deckungssumme und Leistungsumfang variieren die Versicherungsprämien für die Berufsbetreuer-Haftpflicht stark. Während Basis-Tarife, die ausschließlich Vermögensschäden abdecken und den gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich der Deckungssumme genügen, rund 250 bis 400 Euro pro Jahr kosten, zahlen Sie für Top-Tarife (beispielsweise mit 1 Mio. Euro Deckungssumme für Vermögensschäden und 5 Millionen Euro für die Betriebshaftpflicht) zwischen 600 und 1000 Euro. Selbstbeteiligungen, längere Vertragslaufzeiten und jährliche Zahlungsweisen reduzieren die Beiträge.

Wer ist (mit-) versichert bei der Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer?

Gemäß der allgemein üblichen Bedingungen für die Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der Dienstleistungsbranche sind neben Ihnen als selbstständigem Berufsbetreuer auch angestellte Mitarbeiter, Praktikanten, freie Mitarbeiter und Werksstudenten vom Versicherungsschutz abgedeckt. Theoretisch wären auch Subunternehmer und Tochtergesellschaften inkludiert, welche im Falle von Berufsbetreuern jedoch selten existieren.

Weitere Versicherungen für Berufsbetreuer?

Die standardmäßige Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer deckt ausschließlich Vermögensschäden ab, weshalb wir Ihnen zusätzlich dringend den Abschluss des Bausteins „Betriebshaftpflicht“ empfehlen, der sich um Personen- und Sachschäden kümmert. Ebenfalls sinnvoll ist das bei vielen Versicherern hinzubuchbare Modul für Cyber- und Datenrisiken: Öffnet Ihr Mitarbeiter beispielsweise eine E-Mail mit einem Computervirus, der Ihren Geschäftsbetrieb inklusive Dokumentation und Buchführung lahmlegt oder gar vertrauliche Informationen Ihrer Betreuten gefährdet, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Besitzen Sie ein Büro, ist über einen zusätzlichen Baustein für Elektronik und Büroinhalt nachzudenken, die etwa bei Einbruchdiebstahl oder Brand greift.

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