Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

4. Jul 2021 | Allgemein

Ärzte sind aus guten Gründen zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet. Schon kleine Fehler eines Mediziners können extreme Schäden verursachen, die ohne Versicherung existenzbedrohend sind. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Ärzte-Berufshaftpflicht: Welche Schäden gedeckt sind, wann die Versicherung nicht einspringt und welche Leistungen übernommen werden.

Was ist ein Berufshaftpflicht für Ärzte?

Aus dem Behandlungsvertrag eines Arztes ergibt sich die Pflicht einer fachgerecht durchgeführten Behandlung. Diese reicht von Aufklärungs- über Dokumentationspflichten bis hin zur Behandlung selbst. Unterläuft dem Arzt in der Ausübung seines Berufes ein vermeidbarer Fehler wie beispielweise eine Fehldiagnose oder das Weglassen eines wichtigen Hinweises im Stress, besitzen geschädigte Patienten einen Schadensersatzanspruch. Die Höhe der Schadenssumme ist oftmals hoch genug, um den Mediziner in den finanziellen Ruin zu treiben.

Abhilfe schafft die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, die Patienten ihre Schäden aus der fehlerhaften Behandlung des Arztes ersetzt. Die Bedeutung dieses Versicherungsschutzes ist so hoch, dass die 17 deutschen Ärztekammern in ihren Berufsordnungen eine zwingende Pflicht zur Haftpflichtversicherung gemäß § 21 MBO-Ä externer Link festgelegt haben. Diese gilt nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern auch für Mediziner an Krankenhäusern und Universitätskliniken. Kurzum: An einer Berufshaftpflicht kommt kein Arzt vorbei.

Im Gegensatz zur Arzt-Haftpflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker nicht zwingend erforderlich. Nur, wenn Sie einem Berufsverband für Heilpraktiker angehören, besteht nach Artikel 17 externer Link der Berufsordnung eine Pflicht zum Abschluss des Versicherungsschutzes. Angesichts der enormen finanziellen Risiken bei Nichtexistenz einer Berufshaftpflicht ist sie aber jedem Heilpraktiker anzuraten – unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Vereinigung.

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Ärzte?

Der Versicherungsschutz einer Arzt-Haftpflicht deckt alle Schadensereignisse ab, die im Zusammenhang mit Personen- und Sachschäden stehen. Ebenfalls enthalten sind Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden), also geldwerte Nachteile als Folge von Personen- oder Sachschäden. Viele Tarife umfassen außerdem eine Absicherung gegen echte Vermögensschäden, welche entweder im Standardpaket enthalten ist oder hinzugekauft werden kann.

Beispiele für versicherte Schadensfälle sind:

  • Personenschaden Im Rahmen der Nachbehandlung einer Operation spült der behandelnde Arzt die Wunde seines Patienten mit Desinfektions- statt Wundmittel aus, woraufhin letzterer Schadensersatz fordert.
  • Personenschaden Aufgrund der verspäteten Entscheidung für einen Kaiserschnitt seitens eines Gynäkologen erleidet das Kind einen hypotoxischen Hirnschaden.
  • Sachschaden Kurz vor Feierabend entleert der Mediziner seinen Aschenbecher in den Mülleimer der Praxis, bemerkt die verbleibende Glut aber nicht. Die Praxis brennt mitsamt dem benachbarten Reihenhause ab.
  • (Echter) Vermögensschaden Bei einem Hausbesuch parkt der Arzt sein Auto direkt vor der Garage des benachbarten Finanzberaters. Daraufhin ist der Finanzberater verhindert an sein Auto zu kommen und verliert da durch den wichtigen Auftrag eines Großkunden.

 Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Neben dem Schadensersatz bei berechtigten Forderungen übernimmt die Ärzte-Berufshaftpflichtversicherung auch jene Kosten, die bei der Abwehr unberechtigter Forderungen seitens des Arztes entstehen. Weiterhin deckt der Versicherer die Anwalts- und Verfahrenskosten ab, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen den versicherten Arzt entstehen.

Beispiele:

  • Berechtigte Forderung Der Arzt begeht einen vermeidbaren Behandlungsfehler, woraufhin der Patient Schadensersatzansprüche stellt und die Haftpflicht einspringt.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen Der Arzt wendet ein Medikament außerhalb des vorgesehenen Behandlungszweckes an, ohne dass hierfür ein triftiger Grund besteht. Die Versicherung zahlt keinen Schadensersatz, übernimmt aber die Kosten für Anwälte und Gutachter bei der Aufklärung des Schadensfalls.
  • Abwehr Ansprüche Dritter Wenige Tage nach der einwandfreien Behandlung durch einen Arzt erkennt der Patient neue Gesundheitsprobleme, die nicht im Zusammenhang mit der Behandlung stehen. Er klagt auf Schadensersatz, aber der fehlende Zusammenhang wird aufgedeckt und Verfahrenskosten werden vom Versicherer übernommen.

Welche Leistungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte nicht?

Schäden außerhalb der beruflichen Tätigkeit werden grundsätzlich nicht übernommen. Weiterhin entscheidend ist die Fachrichtung des Arztes: Übernimmt der Mediziner fachfremde Tätigkeiten, so müssen diese gesondert in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Ebenfalls kritisch ist der Off-Label-Use von Medikamenten, dessen potenzielle Schäden nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert sind. Grundsätzlich unversichert sind außerdem Fälle des Vorsatzes.

Beispiele für Schäden die nicht übernommen werden:

  • Der Chirurg verliert außerhalb seines Dienstes einen Krankenhaus-Schlüssel, weshalb das Schließsystem ausgetauscht werden muss.
  • Ein Urologe vertritt einen befreundeten Augenarzt für wenige Stunden in dessen Praxis und verletzt einen Patienten mit der installierten Gerätschaft.
  • Ein Hausarzt verordnet einem Kind ein Antibiotikum, welches nur für Erwachsene zugelassen ist. Das Kind erleidet allergische Reaktionen und die Eltern klagen auf Schadenersatz.
  • Weil sich ein Patient respektlos gegenüber dem Hausarzt verhält, verschreibt ihm dieser vorsätzlich ein wirkungsschwaches Medikament gegen seine starke Erkältung.

Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Für Personenschäden bewegen sich die empfohlenen Mindestdeckungssummen zwischen 2,5 und 5 Millionen Euro, können je nach Fachrichtung aber deutlich höher sein.

Bei Sachschäden genügen in der Regel deutlich niedrigere Versicherungssummen im Bereich von 150.000 Euro, während Vermögensschäden bei den meisten Anbietern genauso hoch versichert sind wie Personenschäden. Vorgeschriebene Mindestdeckungssummen seitens der Berufsverbände existieren nicht, weshalb eine individuelle Anpassung an das persönliche Risiko des Mediziners umso wichtiger ist.

Kosten für die Berufshaftpflicht für Ärzte?

Abhängig von der Deckungssumme, möglichen Sonderbehandlungen, Zusatzrisiken und der Fachrichtung variieren die Kosten für eine Haftpflicht beim Arzt extrem. Niedergelassene Hausärzte können mit jährlichen Beiträgen von rund 300 bis 700 Euro rechnen, während eine Chirurgische Praxis mühelos auf das Zehnfache kommt. Assistenz- und Fachärzte bleiben häufig unter 100 Euro. Eine mögliche Selbstbeteiligung und die exakten Leistungen des Anbieters beeinflussen die Kosten massiv.

Wer ist (mit-) versichert bei der Berufshaftpflicht für Ärzte?

Neben dem versicherten Arzt sind auch seine Assistenzärzte, temporären Vertreter und Mitglieder des nicht-ärztlichen Personals im Versicherungsschutz inkludiert.

Weitere Versicherungen für Ärzte

  • Rechtsschutzversicherung Abhängig vom Umfang der jeweiligen Berufshaftpflicht kann ein zusätzlicher Schutz gegen Vorwürfe wegen Behandlungs-, Aufklärungs- und anderen Fehlern sinnvoll sein.
  • Inhaltsversicherung Die Arztpraxis bildet mit ihren medizinischen Geräten, der Büroausstattung und der Einrichtung die Existenzgrundlage des Mediziners. Spezielles Kühlgut, Abrechnungsscheine und Rezepte sowie die Notfalltasche sind weitere Objekte, die vor Gefahren wie Feuer oder Überschwemmung geschützt sein sollten.
  • Cyber-Versicherung Sind sensible Patientendaten einem digitalen Angriff ausgesetzt, können hohe sechsstellige Schadenssummen entstehen. Fälle von Cyber-Erpressung, Datenverlust und Hackerangriffen nehmen in der digitalisierten Welt stetig zu und sollten nicht die Lebensgrundlage des Arztes gefährden.

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