Vermögensschadenhaftpflicht Hausverwalter

13. Jul 2021 | Allgemein, Gewerbe

Eine versäumte Wartung, die falsche Berechnung von Mieten, ein lückenhafter Vertrag - es gibt viele potenzielle Fehler, die Ihnen als Hausverwalter unterlaufen können. Daraus resultieren oftmals gewaltige Vermögensschäden, für die Eigentümer und Mieter bei der Hausverwaltung Schadensersatz verlangen. Um den finanziellen Ruin zu vermeiden, schließen Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht ab, die bei berechtigten Forderungen für den Versicherten einspringt.

Aufgrund des hohen Berufsrisikos schreibt der Gesetzgeber seit dem 01.08.2018 vor, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter Pflicht ist.

Welche Schäden versichert die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für Hausverwalter?

Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung einer Hausverwaltung, die häufig einen Gesamtschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bietet, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht nur im Falle echter Vermögensschäden. Heißt im Klartext: Der Vermögensschaden muss „rein“ sein und darf nicht das Resultat eines Personen- oder Sachschadens sein. Beispiele dafür sind:

  • Doppelvermietung Durch einen Fehler im Computersystem teilt der Hausverwalter zwei Interessenten dieselbe Wohnung zu. Letztere ziehen nun vor Gericht; die Prozesskosten muss die Hausverwaltung übernehmen.
  • Versäumte Wartung Eine dringend erforderliche Wartung des Heizungssystems wird von der Hausverwaltung verpasst. Weil die Heizung nun eine Gefahr darstellt, ist eine vorübergehende Unterbringung von 20 Mietern in Ferienwohnungen nötig.
  • Nicht umgesetzte Mieterhöhung Der Hausverwalter vergisst die Umsetzung einer vom Eigentümer verlangten Mieterhöhung in 100 Wohnungen. Der Eigentümer verlangt Schadensersatz für die entgangenen Mieteinnahmen.
  • Kompetenzüberschreitung Ohne eine entsprechende Vollmacht zu besitzen, kündigt die Hausverwaltung einem bestehenden Mieter. Letzterer verlangt Schadensersatz und es entstehen hohe Anwalts- wie Gerichtskosten.

Welche Leistungen übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter?

Die zentrale Leistung der Vermögensschadenhaftpflicht liegt in der Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche. Zudem prüft sie die Haftpflicht des Versicherten im individuellen Fall, wehrt unberechtigte Forderungen nach dem Prinzip des passiven Rechtsschutzes ab und vertritt den Hausverwalter in Prozessen. Je nach Tarif sind auch bestimmte Eigenschäden mitversichert. Übrigens: Eine unbegrenzte Nachhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben. Beispiele:

  • Eigenschaden Die unzufriedenen Mitarbeiter eines Hausverwalters behaupten in der Öffentlichkeit, dass letzterer ein Betrüger sei. Ein Fall der Rufschädigung, der dem Hausverwalter finanzielle Ausfälle beschert. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt.
  • Unberechtigte Forderung Der Eigentümer verlangt Schadensersatz vom Hausverwalter, weil dieser angeblich die Durchsetzung einer Mieterhöhung versäumt hat. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Eigentümer die entsprechende Information nicht an den Hausverwalter weitergegeben hat. Der Versicherer wehrt die unberechtigte Forderung ab.
  • Prüfung der Haftpflicht Fehlerhaft erstellte Abrechnungen sorgen für beträchtliche Vermögensschäden in einem Wohnkomplex. Die Mieter machen den Hausverwalter verantwortlich. Die Versicherung prüft, ob dieser überhaupt für den Fehler haftbar gemacht werden kann.
  • Berechtigte Forderung Die Hausverwaltung leistet Zahlungen an einen Handwerker mit großer Verspätung, sodass letzterer finanzielle Schäden erleidet und Ersatzansprüche stellt. Die Forderungen sind berechtigt und die Versicherung springt ein.

Welche Leistungen übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter nicht?

Ähnlich zur Vermögensschadenhaftpflicht bei anderen Berufsgruppen, werden auch im Falle des Hausverwalters keine Schäden übernommen, die aus Vorsatz entstanden sind. Auch Personen- und Sachschäden sind nicht gedeckt, ebenso wie vertragsspezifische Ausschlüsse.

  • Vorsatz Nach einem Streit mit dem Eigentümer verzichtet der wütende Hausverwalter absichtlich auf die Beauftragung eines Klempners. Ein großer Wasserschaden entsteht.
  • Personenschaden Der Verwalter ist gleichzeitig als Hausmeister tätig und montiert eine neue Gartentreppe fehlerhaft. Ein Mieter stürzt beim Betreten in die Tiefe und verletzt sich schwer.
  • Zu niedrige Deckungssumme Die falsche Berechnung von Mieten bei 2.000 Wohneinheiten verursacht dem Eigentümer einen finanziellen Schaden von 700.000 Euro. Da die Deckungssumme des Hausverwalters nur 500.000 Euro beträgt, muss er die Differenz persönlich begleichen.
  • Private Vermögensschäden Nach Feierabend verliert der Hausverwalter den Schlüssel für seine private Mietwohnung. Das Schließsystem des gesamten Gebäudekomplexes muss ausgetauscht werden.

Deckungssumme bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter

Gesetzlich verlangt wird beim Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht, die mindestens 500.000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall und 1.000.000 Euro für sämtliche Schadensfälle eines Versicherungsjahres aufweist. Diese Mindestanforderungen bilden aber selten einen ausreichenden Schutz. Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Deckungssumme Ihre persönlichen Risiken: Wie hoch sind Anzahl und Wert der verwalteten Immobilien? Wie viele Mitarbeiter werden beschäftigt? Achten Sie unbedingt darauf, dem Versicherer exakte Angaben bezüglich Ihrer Tätigkeiten in der kaufmännischen und technischen Verwaltung zu machen. Das hilft bei der Vermeidung eines unzureichenden Schutzes ebenso wie bei der Umgehung unnötig hoher Kosten.

Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter

Die Prämien der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter hängen von zahlreichen Faktoren wie dem Jahresumsatz, dem Mietwert, den versicherten Tätigkeiten und dem Zahlungsintervall ab. Als kleinerer Hausverwalter, der rund zehn Wohneinheiten betreut und 50.000 Euro Jahresumsatz verbucht, können Sie mit jährlichen Beiträgen zwischen 200 und 300 Euro rechnen. Mittelgroße Verwalter mit 50 Wohneinheiten und dem doppelten Umsatz sollten rund 500 Euro einplanen. Eine Reduktion der Prämien ist oft mit simplen Maßnahmen wie längeren Zahlungsintervallen oder einem Selbstbehalt möglich, der typischerweise zwischen 500 und 1.000 Euro liegt.

Wer ist (mit-)versichert bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter?

Alle Angestellten, die im Auftrag der Hausverwaltung handeln, sind im Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht inkludiert.

Weitere Versicherungen für Hausverwalter

  • Betriebshaftpflichtversicherung Die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden spielt insbesondere bei der Erfüllung hausmeisterischer Aufgaben eine große Rolle.
  • Firmenrechtsschutzversicherung Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern oder Eigentümern, bewahrt sie den Hausverwalter vor teuren Gerichtskosten.
  • Geschäftsinhaltsversicherung Primär für große Hausverwaltungen von Bedeutung, die über eine wertvolle Büroausstattung verfügen. Brand, Einbruch und Hochwasser sind typische versicherte Gefahren.

Sicherheit & Kompetenz seit 20 Jahren

Als unabhängiger Versicherungsmakler steht Ihnen Reichelt Versicherungsmakler bei allen Fragen rund um den privaten und gewerblichen Vorsorgebedarf mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Unsere freundlichen Berater:innen analysieren Ihre alten Verträge, decken Möglichkeiten zur Optimierung auf und empfehlen Ihnen die besten Tarife aus einem Pool von über 100 Anbietern. Wir freuen uns, dass 98 Prozent unserer Kunden mit den Leistungen von Reichelt Versicherungsmakler zufrieden sind.


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link