Drohnen Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Drohnen Versicherung

Was sind die Aufgaben der Drohnen Versicherung

Was sind die Aufgaben einer Drohnenversicherung?

Wird mit dem Einsatz von Drohnen im öffentlichen Luftraum ein Schaden verursacht, ist der Halter zu Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, wer die Drohne gesteuert hat. Stürzt sie ab und verletzt jemanden oder beschädigt zum Beispiel andere Fahrzeuge, ist der Schaden durch die Drohnenhaftpflicht gedeckt. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Regeln für den Flugbetrieb eingehalten wurden.

Was ist nicht versichert?
In der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist nur der Schaden abgesichert der einem Dritten zugefügt wird. Die Beschädigung der eigenen Drohnen ist nicht inbegriffen, hierfür muss eine gesonderte Kasko-Versicherung für Drohnen abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist ein vorsätzlich verursachter Zusammenstoß oder Absturz nicht versichert. Grundsätzlich gilt, dass die Vorschriften gemäß Drohnenverordnung modellabhängig eingehalten werden müssen.

Wer ist versichert?
Grundsätzlich ist der Halter der Drohne versichert. Einige Versicherer bieten auch an, mehrere Drohnenpiloten mitzuversichern.  

Drohnenhaftpflicht zusätzlich zur Privathaftpflicht?
Inzwischen ist bei vielen Versicherern der Einschluss der Drohnenhaftpflicht in die Privathaftpflicht möglich. Es ist aber darauf zu achten, welche Einschränkungen beim Gewicht oder des Drohnenantriebs gegeben sein könnten.

Wie teuer ist die Drohnenversicherung?
Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ausschließlich für den privaten Gebrauch ist meist für wenige Euro im Monat zu erhalten. Tarifliche Unterschiede können zum Beispiel beim Alter des Halters oder der Anzahl der versicherten Drohnenpiloten bestehen.

Welche Deckungssumme?
Bei der Berechnung der Deckungssumme sollte sich der Halter im Vorfeld überlegen, ob die Drohne nur auf freiem Feld oder auch in Wohngebieten eingesetzt werden soll. Das Risiko einer Verletzung von Personen oder der Sachbeschädigung ist bei Flügen auf freiem Feld ist gegebenenfalls geringer einzuschätzen als bei dem Einsatz in dicht besiedeltem Gebiet. In Bezug auf die geringen Prämien ist eine ausreichend hohe Deckungssumme meist gut erschwinglich.

Drohnenpiloten brauchen Versicherungsschutz!
Wenn Hobbypiloten zu ihrer Fernsteuerung greifen und Drohnen sowie Modellflugzeuge auf die Reise schicken. Längst geht es dabei nicht mehr nur um Spiel und Spaß. Mit Drohnen lassen sich erstklassige Fotos aus der Luft schießen und Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten aus Perspektiven filmen, die vor dem Siegeszug der kleinen Kopter undenkbar schienen. Wer Luftaufnahmen machen will, muss hierfür längst nicht mehr in einen Hubschrauber steigen.

Hohes Haftungsrisiko
Aber mit den Drohnen sind auch Sicherheitsrisiken verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten. Es kam bereits zu Schadensfällen, bei denen die kleinen Flieger außer Kontrolle gerieten und andere Menschen schwer verletzten, zum Beispiel, weil sie einen Passanten am Kopf trafen. Auch für den Verkehr bedeuten sie ein Risiko, nicht nur auf der Straße. In Berlin haben die Fluglotsen eine strengere Kontrolle gefordert, speziell Flugverbotszonen in Einflugschneißen von Flughäfen.

Mit Drohnen sind auch Sicherheitsrisiken verbunden

Drohnen Sicherheitsrisiko

Verwendung von Hobby-Drohnen
Für die Betreiber von Drohnen bedeutet das zweierlei. Zum einen sollten sie bestimmte Verhaltensregeln beachten, damit niemand zu Schaden kommt. Zum anderen sollte sie sich über den Versicherungsschutz Gedanken machen. In begrenztem Umfang bietet eine Privathaftpflicht einen Grundschutz, allerdings nur, wenn eine Leistung für Drohnen explizit im Vertrag genannt ist. Bei vielen Gesellschaften sind Schäden durch Hobby-Drohnen bis zu 5 kg Eigengewicht versichert, ausgewählte Tarife gestatten bis zu 25 kg Eigengewicht. Auch die Haftungssummen sind häufig auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Verzichten sollte man keineswegs auf eine Versicherung. Wenn etwas passiert, greift Paragraph 37 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG externer Link), weil Drohnen als Luftfahrzeug eingestuft werden, ähnlich wie Heißluftballone oder gar Flugzeuge. Eigene Drohnen-Haftpflichtpolicen erobern den Markt und bieten oft einen umfangreicheren Schutz als die Privathaftpflicht. Wer keinen eigenen Vertrag will, kann sich auch einem Modellfliegerverband anschließen. Viele dieser Vereine besitzen einen Gruppen-Haftschutz für ihre Mitglieder, der aber nur auf dem Vereinsgelände greift.

Helikopter Fernsteuerung Versicherung © Ronny Krinke

Helikopter Fernsteuerung Versicherung

Gewerbliche Nutzung: Haftpflicht ist Pflicht!
Wer seine Drohne gewerblich nutzen will, kommt nicht ohne eigene Haftpflichtversicherung aus. Für die gewerbliche Verwendung muss die Luftfahrtbehörde eine Aufstiegserlaubnis erteilen, der Nachweis einer Haftpflicht-Police ist hierfür in der Regel Voraussetzung. Drohnen-Fans sehen sich diesbezüglich mit der Situation konfrontiert, dass die Rechtssprechung noch jung ist und eine große Grauzone aufweist. Schon wenn der Pilot Bilder und Videos in soziale Netzwerke stellt, etwa bei Facebook, kann eine gewerbliche Nutzung des Kopters vorliegen! Notfalls gilt es, den Sachverhalt mit den Behörden abzusprechen.

Darüber hinaus sollte man sich genauestens informieren, was bei der Verwendung von Hobby-Drohnen erlaubt ist und was nicht. Flughöhen über 100 Meter sind zum Beispiel ebenso Tabu wie das Fliegen in der Nähe von Flughäfen. Die Technik begünstigt hier ein Fehlverhalten, denn selbst preiswerte Drohnen können bis zu 2.000 Meter aufsteigen! Drohnen mit Verbrennungsmotor müssen von Ortschaften einen Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern einhalten. Das Überfliegen großer Menschenmengen ist ebenso tabu wie das Anfliegen von Unfallstellen und Einsatzkräften. Auch wer die hübsche Nachbarin unter der Dusche filmt, muss mit einer Strafe rechnen.

Hobby-Drohnen - versicherungspflichtige Flugmodelle © Ronny Krinke

versicherungspflichtige Flugmodelle

Ein Missgeschick kann schnell passieren!
Nicht immer kommt man mit dem Schrecken davon: Eine kleine Unachtsamkeit kann zu Schäden in Millionenhöhe führen. Da ist wichtig, eine gute Haftpflicht-Versicherung mit ausreichend hohem Versicherungsschutz zu haben. Schützen Sie sich und Ihre Lieben mit einer privaten Haftpflicht-Versicherung vor Schadenersatzansprüchen! Zusatzpakete für "versicherungspflichtige Flugmodelle" ergänzen den Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung. (VB) (AW)

Was ist beim Abschluss einer Drohnen Versicherung zu beachten?

Ab 2021 gilt eine neue EU-Regelungen für unbemannte Fluggeräte (Drohnen), die einheitliche Regeln für die EU-Länder aufstellt. Die länderspezifischen Regeln, die die EU-Verordnung ergänzen, gelten zusätzlich und können die Versicherungspflicht abweichend regeln. Vor Abschluss des Vertrages sollte darauf geachtet werde, dass der Geltungsbereich länderübergreifend ist. Bei den meisten Anbietern ist die Weltgeltung eingeschlossen. Wir fassen die wichtigsten neuen Regeln für Drohnenbetreiber zusammen.

1. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt

Die Kategorie „Offen“ betrifft den Betrieb von Drohnen, die eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben, innerhalb einer Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.

Die Kategorie „Speziell“ betrifft den Betrieb von Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, beispielsweise beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse.

In der Kategorie „Zulassungspflichtig“ wird der Betrieb von großen und schweren Drohnen aufgeführt, die z.B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.

2. Es gilt eine Registrierungspflicht

Eigentümer von Drohnen der Kategorien „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“ müssen ihre Geräte registrieren lassen. Ebenfalls registriert werden müssen Drohnen der „offenen“ Kategorie mit einem Gewicht unter 250 Gramm, wenn diese mit einer Kamera oder einem anderen Sensor personenbezogene Daten erfassen können und sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt. Drohnen über 250 Gramm müssen ebenfalls registriert werden. Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Besitzer eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.

3. Neuer EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten

Ab einer Startmasse von 250 Gramm ist der Kompetenznachweis verpflichtend! Bisher war dies erst ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm notwendig. Der Kompetenznachweis ist im Wesentlichen ein theoretischer Onlinetest auf der Webseite externer Link des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Je nach Nutzung der Drohne muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Stelle bestanden werden.

4. Erlaubnis und Genehmigungen

Der Betrieb von bestimmten Drohnen der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Für den Drohnenbetrieb, der von den Anforderungen der Kategorie „offen“ abweicht und der dann in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgenehmigung benötigt. Alternativ dazu ist auch eine Betriebserklärung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß den neuen EU-Regelungen möglich. Die Orte, an und über denen der Drohnenbetrieb verboten ist, gelten bis zum Inkrafttreten der nationalen Gesetze grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Naturschutzgebiete.

5. Übergangsregelungen im Jahr 2021

Durch die Luftfahrtbehörde erteilte Erlaubnisse sowie bei einer anerkannten Stelle erworbene nationale Kenntnisnachweise behalten bis längstens zum 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Außerdem hat das LBA eine viermonatige Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie verfügt, wenn weiterhin Name und Adresse des Betreibers über eine Plakette an der Drohne angebracht werden. Somit bleibt den Betreibern genügend Zeit, sich in den ersten Monaten des Jahres 2021 zu registrieren.

Was grundsätzlich beachtet werden muss

Unabhängig von Größe und Gewicht benötigen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Drohnen-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz). Wenn diese nicht besteht, erfüllt dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. (Quelle: BMVI externer Link)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Verbreitung von Drohnen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Seit die Preise für diese Flugobjekte drastisch gesunken sind, werden sie immer häufiger zu privaten Zwecken eingesetzt. Ob Drohnen, Quadrocopter oder Multicopter, längst haben sie den Hobbybereich erobert und werden vor allem für die Aufnahme besonderer Fotos genutzt. Inzwischen erreichen auch kleinere Ausführungen beachtliche Flughöhen und Reichweiten.

Gesetzlich unterliegt der Einsatz von Drohnen der Drohnenverordnung, die je nach Gewichtsklasse unterschiedliche Auflagen vorliegt. Unabhängig vom Gewicht gilt die Gefährdungshaftung und es gibt eine gesetzliche Versicherungspflicht. In vielen Fällen können die Drohnen in eine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Bei älteren Tarifen ist der Einschluss nicht immer möglich, so dass eine gesonderte Drohnenversicherung abgeschlossen werden muss.

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