Zusammen wohnen – zusammen sparen

9. Dez 2011 | Familie & Freizeit

Trotz der aufregenden Zeit, nachdem ein Paar zusammengezogen ist, sollten sich die Partner auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen sollte die Absicherung der neuen Lebenssituation angepasst werden. Zum anderen könnten manche Versicherungsverträge entfallen, wenn beide Partner bereits als Singles Policen abgeschlossen haben.

mann-aergert-sich-oeber-frau © Fotolia.com

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Hat sich ein Paar entschlossen zusammenzuziehen, ist es grundsätzlich ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Gerade nach einem Umzug müssen unter anderem die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.

Unnötig viel Prämien

Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden. Da die meisten bereits als Singles wichtige Policen wie eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, bestehen nach dem Zusammenziehen einige Verträge manchmal doppelt. Hat jeder der Lebenspartner eine Rechtsschutz-Versicherung, kann meist der jüngere oder auch weniger umfangreiche Vertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei Privathaftpflicht-Policen. Wichtig ist, dass der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss zudem der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden.

Notwendige Anpassungen

Haben beide Partner jeweils eine Hausratversicherung könnten diese zwar bei den jeweiligen Versicherern für die neue Wohnung fortgeführt werden. Für den gemeinsamen Haushalt bietet sich jedoch eine Zusammenlegung der Policen an. Wichtig ist dabei, dass die Höhe der Versicherungssumme für die gemeinsam genutzte Wohnung angepasst wird. Bei bestehenden Lebensversicherungen ist gegebenenfalls zu überdenken, wer im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommen soll. Sollte dies beispielsweise der Lebenspartner sein, muss der Vertrag eventuell entsprechend geändert werden.

In jeder Situation richtig abgesichert

Möchte man, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten auch die bestehenden Krankenversicherungen und Lebensversicherungen überprüft werden. Bei einer Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

Um sicherzugehen, dass keine unnötigen Prämien bezahlt werden, empfiehlt sich grundsätzlich bei einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung ein Beratungsgespräch. Dabei können so auch Absicherungslücken entsprechend der geänderten Lebenssituation erkannt und abgedeckt werden.


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