Winterreifenpflicht

6. Dez 2010 | Kfz

Experten raten zu einem rechtzeitigen Aufziehen der Winterreifen, damit man beim ersten Frost geschützt ist. Denn Autofahrer riskieren nicht nur ein Bußgeld, dies kann auch für den Schutz durch die Kfz-Versicherung bedeutend sein. Bei falscher Bereifung ist die Kaskoversicherung berechtigt, einen Schaden anteilig zu kürzen.

winterreifen © Fotolia.com

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Im Mai 2006 wurde in die StVO der Passus aufgenommen worden, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den Wetterverhältnissen anzupassen sei, wozu insbesondere "eine geeignete Bereifung" gehöre (§ 2 Absatz 3a StVO). Diese schwammige Regelung hatte zu Verunsicherung und häufig zu Fragen geführt. Seit 04.12.2010 ist die Winterreifenpflicht in Deutschland in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO externer Link) präziser geregelt.

StVZO § 2 (3a) Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen."

Bußgelder für falsche Bereifung Winter

Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt werden, müssen ein Bußgeld zahlen. Wer wegen der falschen Bereifung zu einem Verkehrshindernis wird und andere Autofahrer behindert, wird zur Kasse gebeten und erhält außerdem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder die Reifen müssen der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen.

Das Bußgeld liegt laut KBA externer Link Kraftfahrt-Bundesamt bei 60 € + 1Punkt, wenn die Reifen des Kraftfahrzeuges (außer Mofa) keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe vorweisen. Für die falsche Bereifung (§ 36 Absatz 4 oder Absatz 4a StVZO) bei Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte oder Schneematsch, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst ist 75 € + 1Punkt mit Behinderung 80 € + 1Punkt, mit Gefährdung ander Verkehrsteilnehmer 100 € + 1Punkt kommt es zum Unfall sogar 120 € + 1Punkt.

Es gilt dann folgende Rechtslage: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen (M+S – Reifen) gefahren werden. Winterreifen im Sinne der StVO sind auch Ganzjahresreifen/Allwetterreifen mit dem Aufdruck M+S. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse, LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S – Reifen angebracht sind.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft. Sie gilt außerdem nicht für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Seit Januar 2018 gilt: Um die Winterreifenpflicht zu efüllen, müssen neu hergestellte Winterreifen das Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogram mit Schneeflocke) aufweisen. Für Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung die vor 2018 gekauft wurden gibt es eine Übergangsregelung bis September 2024.

Kfz-Versicherung: Gefährden fehlende Winterreifen Kaskoschutz?

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können unter dem Gesichtspunkt "Gefahrerhöhung" den Versicherungsschutz in Kfz-Haftpflicht und Kasko gefährden. Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel immer, wenn fremde Personen bei einem Unfall geschädigt werden. Darauf hat bereits im vergangenen Jahr der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Aber die Kaskoversicherung kann einen Teil der Zahlung verweigern, wenn ein Schaden am eigenen PKW entstanden ist. Dies gilt speziell für Tarife, die eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vorsehen.

Der Kaskoschutz ist ebenso gefährdet, wenn das Reifenprofil nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Grundsätzlich sollten die Pneus ein Profil von mindestens 1,6 Millimeter haben und nicht älter als sechs Jahre sein. Geplatzte Reifen gehören übrigens zu den häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Schon deshalb sollte man an dieser Stelle nicht sparen!

Winterreifen sind schon ab Oktober empfehlenswert
Experten raten zu einem zeitigen Aufziehen der Winterreifen, damit man beim ersten Frost geschützt ist. Anfang Oktober deutet in der Regel noch nichts auf den Winter hin, hat doch die kalte Jahreszeit soeben erst begonnen. Trotzdem raten Verkehrsexperten dazu, bereits im Oktober die Winterreifen auf das Auto zu ziehen. Schließlich können auch im Herbst mitunter schon Temperaturen unter dem Gefrierpunkt erreicht werden – und die Straßen morgens dementsprechend glatt sein.

Also lieber die Reifen etwas zeitiger wechseln – aber dafür rundum geschützt sein!

Tipps für die Sommerreifen-Saison

Reifenwechsel: Ostern rückt näher, und damit bei den meisten Autobesitzern auch der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten sollten, damit ihre Reifen die Lagerung gut überstehen.

  • Prüfen Sie die Profiltiefe: Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter. Ist sie geringer, lohnt sich das Einlagern nicht, denn dann brauchen Sie neue Reifen.
    Tipp: Wenn der Goldrand einer 1-Euro-Münze vollständig im Profil verschwindet, dann ist die Profiltiefe noch in Ordnung.
  • Beschriften Sie die Reifen, damit Sie sie beim erneuten Wechsel nicht verwechseln. Es ist zwar in Ordnung, wenn Sie im nächsten Winter den linken Vorderreifen am linken Hinterrad montieren (alle ca. 10.000 km ist das sogar sinnvoll), nicht aber am rechten Vorder- oder Hinterrad.
  • Prüfen Sie den Luftdruck: Er sollte ca. 0,5 bis 1 bar höher sein als der vom Hersteller angegebene Wert, da die Reifen im Laufe der Lagerzeit Luft verlieren.
  • Vorteilhaft ist eine Reinigung der Reifen und Felgen: Entfernen Sie Splitt oder Steinchen mit einem stumpfen Schraubenzieher aus dem Profil, säubern Sie die Felgen mit Bürste und Schwamm.
  • Reifen lagern gern dunkel, trocken und kühl. Für Reifen mit Felgen empfiehlt der ADAC eine Lagerung übereinander liegend oder am "Felgenbaum" hängend, alternativ können sie an einer Wand aufgehängt werden. Reifen ohne Felgen müssen auf trockenem Boden senkrecht stehen und sollten ab und zu ein wenig gedreht werden.

EU-Label bietet mehr Orientierung beim Reifenkauf

Wer den Kauf neuer Winterreifen plant, der sollte auf die neue einheitliche Kennzeichnung achten, die Autoreifenhersteller seit 2012 europaweit ausweisen müssen. Das EU-Reifenlabel informiert anhand von drei Kriterien darüber, wie sparsam, sicher und leise ein Reifen ist.

Auf dem Etikett wird oben links der Rollwiderstand mit der Buchstabenkennung von A bis G angegeben. Während die Kennung „A“ einen sehr guten Rollwiderstand markiert, bedeutet die Kennung „G“ (schwach) einen reifenbedingten Mehrverbrauch von bis zu 0,75 Liter pro hundert Kilometer. Es lohnt sich also in Zeiten explodierender Benzinpreise, in einen Reifen mit geringem Rollwiderstand zu investieren!

Doch das neue EU-Etikett gibt noch mehr Informationen preis. Oben rechts auf dem Label können Autofahrer erfahren, ob der Reifen eine gute Nasshaftung aufweist und auf rutschiger Fahrbahn schnell zum Stehen kommt. Zwischen den Werten „A“ und „F“ liegen bis zu 18 Meter Unterschied beim Bremsweg! Wenn ein Autofahrer abrupt bremsen muss, etwa weil er einen Fußgänger zu spät sieht, kann dies über Leben und Tod entscheiden.

Zudem wird die Geräuschemission des Reifens ausgewiesen. Ein leiser Reifen erhält einen ausgefüllten Balken, ein lauter Reifen wird mit drei Balken gekennzeichnet.

(VB) (Kraftfahrt-Bundesamt) (StVO)


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