Wenn das Herbstwetter Schäden am Haus anrichtet

9. Okt 2014 | Haus & Wohnung

Nun beginnen wieder die ungemütlichen Tage – Regen, Hagel und Stürme sind im Herbst keine Seltenheit. Das birgt auch für Hausbesitzer Gefahren. Schnell werden bei einem Unwetter Dachziegel abgedeckt, ein Baum knickt um oder eine Scheibe geht zu Bruch. Da ist es gut, eine Wohngebäudeversicherung zu haben, denn sie kommt für Schäden am eigenen Haus auf.

herbstwetter © Fotolia.com

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Damit die Versicherung für Sturmschäden einspringt, muss (bei vielen Versicherungen) aber mindestens Windstärke 8 gemessen werden, was einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Auskunft über die Wetterbedingungen erteilen die örtlichen Wetterstationen oder gegen eine Gebühr der Deutsche Wetterdienst (DWD).

Wenn Keller oder Garten überflutet werden, wird es schnell kritisch. Für derartige Überschwemmungsschäden kommt der Versicherer nur auf, wenn eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen für diese eine gesonderte Versicherung zeichnen. Bei einigen Versicherern sind Zusatztarife zum Schutz von Photovoltaikanlagen in der Wohngebäudeversicherung wählbar.

Schäden am Haus gut dokumentieren

Wer einen Schaden am Haus seinem Versicherer meldet, muss einiges beachten. Denn ein falscher Bericht kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzt oder die Schadenszahlung sogar ganz verweigert. Wichtig ist es deshalb, den Schaden gut und umfassend zu dokumentieren. Fotos von der Schadenstelle können hierbei hilfreich sein, auch ausgeschnittene Zeitungsartikel über das Unwetter.

Zudem sind Versicherungsnehmer verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, damit der Schaden nicht noch größer wird. Ein eingeschlagenes Fenster kann etwa mit Folie zugeklebt werden, damit es nicht hineinregnet. Auch sollte mit der Schadensmeldung nicht zu lange gewartet werden. Melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung oder dem Vermittler vor Ort!

Vorsicht ist bei Reparaturen geboten, sofern diese nicht unvermeidbar sind. Reparaturen sollten nur in Rücksprache mit der Versicherung vorgenommen werden, da diese in der Regel darauf besteht, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu prüfen. Und wenn ein Schaden in Eigenregie behoben wurde, ist ein Nachweis der tatsächlichen Kosten kaum noch möglich. Hier gilt: lieber das Gespräch suchen, als die Ansprüche zu verwirken!

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt generell Schäden, die an Häusern, Gartenlauben, Garagen oder Zäunen entstehen. Allerdings lohnt es sich im Versicherungsvertrag nachzulesen, ob auch Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert sind. Manche Verträge sehen nur einen Schutz für das Hauptgebäude vor. Auch Gartenanlagen und Regenfallrohre müssen unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.

Damit die Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So zahlen viele Anbieter erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke acht (62-73 km/h) über das Land hinwegfegte. Als Nachweis eignen sich Zeitungsartikel über das Unwetter sowie Fotografien von den Schäden wie etwa abgebrochene Zweige oder beschädigte Dächer. Wenn die Versicherung dies nicht gelten lässt, so geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft über die tatsächliche Stärke des Sturmes. Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser sind aber nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine spezielle Elementarschadenversicherung erforderlich.

Bei Solar- und Photovoltaikanlagen muss ebenfalls aufgepasst werden. Viele Wohngebäudeversicherer bieten den Schutz der Sonnenenergie nur gegen einen Aufpreis an. Je nach Tarif sind dann auch auf dem Dach installierte Solaranlagen gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Manche Versicherer erbringen sogar eine Leistung für die Stromausfallkosten, wenn die Anlage aufgrund eines versicherten Schadens stillsteht oder sich die Leistung verringert. Auf dem Versicherungsmarkt werden auch separate Solar- oder Photovoltaikversicherungen angeboten.

Hausratversicherung

Kommen bei einem Unwetter Einrichtungsgegenstände im Haus zu Schaden, so ist es gut eine Hausratversicherung zu besitzen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Nicht jeder Anbieter erbringt eine Leistung, wenn der teure Flachbildfernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt ging. Auch bei Schäden durch Rauch und Ruß können Versicherungsnehmer leer ausgehen, wenn dies nicht explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist, etwa wenn ein Kabel infolge eines Sturmes reißt und dabei ein Brand in der Wohnung entsteht. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind ebenfalls nicht automatisch mitversichert. Hier kann ein Versicherungsexperte helfen den richtigen Schutz zu finden.

Privathaftpflichtversicherung

Zusätzlich ist es für Haus- und Grundstücksbesitzer empfehlenswert, über eine Privathaftpflichtversicherung nachzudenken. Dies gilt vor allem, wenn sich Bäume auf dem versicherten Grundstück befinden. Baumbesitzer unterliegen der „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen demzufolge geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt sogar eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, kann es richtig teuer werden, denn zum Schmerzensgeld gesellen sich unter Umständen lebenslange Pflegekosten, wenn die Person einen bleibenden Schaden davonträgt. Für Schäden gegenüber Dritten leistet dann die Haftpflichtversicherung.

Ein Haftpflichtschutz ist auch deshalb wichtig, weil seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes (UschadG) Hausbesitzer für Umweltschäden haftbar gemacht werden können, etwa wenn ein Heizöltank ausläuft und einen Biotop verunreinigt. Jeder kann sich die Höhe der Kosten ausrechnen, wenn beispielsweise ein Waldgrundstück neu aufgeforstet werden muss, die Feuerwehr einen Fluss von Ölresten reinigt oder sogar Maßnahmen zum Schutz einer bedrohten Tierart ergriffen werden müssen. Hier gilt das Motto: Vorsorgen ist besser als zahlen!

Herbst-Laub kann Abflussrohre zum Platzen bringen
Im Herbst fallen bunte Blätter von den Bäumen – aber was schön anzuschauen ist, birgt auch Risiken. Sammelt sich das Laub in Rohren und Regenrinnen, können diese bei Frost platzen und damit großen Schaden anrichten. Wenn in den kommenden Tagen der Herbstwind um die Häuser pfeift und die Bäume ihr Blätter verlieren, sollten Hausbesitzer nicht untätig bleiben. Sie tun gut daran, das Laub aus Rohren und Abflussrinnen zu entfernen. Denn wenn der erste Frost kommt drohen ernste Schäden.

Bei Wintereinbruch staut sich feuchtes Laub zu einem Klumpen, der gefrieren kann. Regenwasser läuft dann nicht mehr ab und staut sich in den Rohren, erklärt der Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das Wasser sucht sich stattdessen einen Weg durch Ritzen und Nietlöcher, so dass letztendlich das Rohr unter der Last zerbricht. Besonders gefährdet sind Hausbesitzer, auf deren Grundstück viele Bäume stehen. Sie können Gitter über die Regenrinne legen, damit das Laub erst gar keine Chance hat hineinzufallen.

Schutz gegen Rohrbruch bietet eine Wohngebäudeversicherung. Sie ersetzt den Schaden, wenn Regenrinnen, Abfluss- oder Wasserrohre aufgrund von Frost kaputt gehen. Allerdings leisten nicht alle Versicherungen im gleichen Umfang. In manchen Tarifen sind Rohre vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht im Haus, sondern nur auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden. Andere Verträge wiederum sehen grundsätzlich keine Leistung für Rohrverstopfungen vor. Ein Beratungsgespräch hilft, den richtigen Schutz fürs Haus zu finden! (VB)


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