Wenn Bello einen Arbeitsunfall verursacht

5. Jul 2013 | Gewerbe

Das tat richtig weh: Ein Mann wollte zur Arbeit fahren, pfiff zwischen Haustür und Auto aber noch einmal nach dem Hund. Dieser kam angerannt und stieß sein Herrchen um, so dass sich der Mann eine schwere Knieverletzung zuzog. Wie das Landessozialgericht Halle in einem aktuellen Urteil betonte, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall.

arbeitsweg-hund © Fotolia.com

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Hunde sind die liebsten Haustiere der Bundesbürger! Bei einer repräsentativen Umfrage der Apotheken Umschau von 2012 haben 15,1 Prozent aller Befragten den Hund als ihren Favoriten genannt, dicht gefolgt von Katzen (14,2 Prozent). Kleinsäuger wie Kaninchen oder Meerschweinchen landen mit 3,4 Prozent abgeschlagen auf dem dritten Rang.

Aber nicht jeder Hundebesitzer will sich ein kleines Schoßhündchen zulegen, das in die Handtasche passt und selbst vor dem Hauskater Reißaus nehmen würde. Manchmal muss es ein großes Tier sein, mit dem man so richtig toben, spielen und umherstreunern kann. Ein Hund, dem man die Abstammung vom Wolf noch ansieht. Und so ein Vierbeiner kann schon mal einen richtig großen Schaden verursachen.

Mann von Hund auf Arbeitsweg umgestoßen

Dass auch ein gutmütiges Tier nicht immer ungefährlich ist, musste ein Mann erfahren, dem das Temperament seines Schäferhundes zum Verhängnis wurde. Er befand sich morgens bereits auf dem Weg zur Arbeit. Aber zwischen Haustür und Auto pfiff der stolze Hundebesitzer noch einmal nach seinem vierbeinigen Freund, der auch prompt angehechelt kam und sein Herrchen vor Freude umstieß. Eine schwere Knieverletzung war die Folge.

Aber handelte es sich bei dem Missgeschick um einen Arbeitsunfall?

Schließlich wollte der Hundebesitzer gerade auf Arbeit fahren und hatte das Wohnhaus bereits verlassen. Die zuständige Arbeitsgenossenschaft wollte jedenfalls nicht für den Schaden aufkommen. Das Verabschieden eines Familienhundes gehöre nicht zum Arbeitsweg, argumentierten die Sachbearbeiter. Und der gesetzliche Unfallschutz greife nur auf Arbeit oder dem Weg dorthin.

Dem widersprachen aber die Richter des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt in Halle. Der Mann habe sich zwischen Haustür und Auto durchaus auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit befunden, teilte das Gericht in einer Pressemeldung mit. Und folglich sei der Unfall als Arbeitsunfall zu werten. Dass der Hundebesitzer sich von seinem Schäferhund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. L 6 U 12/12).

Private Unfallversicherung zahlt auch bei Unfällen in Freizeit

In diesem Fall ging die Sache also noch mal gut aus. Die gesetzliche Unfallversicherung musste zahlen. Aber es ist nicht die Regel, dass sich ein Unfall mit dem Familienhund auf dem Arbeitsweg ereignet – die meisten Hundebesitzer werden in der Freizeit mit ihrem vierbeinigen Freund herumtollen. Und hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht, sondern muss zusätzlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Sei es beim Stöckchen-werfen auf einer Wiese oder wenn der Hund gar mit dem Fahrrad Gassi geführt wird: Eine gute Unfallpolice schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls! (VB)


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