Versicherungsschutz für Mäusefänger?

1. Okt 2012 | Familie & Freizeit

Für viele Menschen kommt das Glück auf Samtpfoten daher. Rund 7,5 Millionen Katzen leben in Deutschland, und manch einer wird seinem Stubentiger zum heutigen Weltkatzentag ein besonderes Leckerli in den Fressnapf legen. Aber brauchen Kater Kasimir oder Katze Maunzi auch einen eigenen Versicherungsvertrag?

katze-maus © Fotolia.com

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Haftpflichtversicherung

Schäden, die fremden Personen durch zahme Haustiere entstehen, sind in der Regel über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Deshalb müssen Katzenhalter für das Tier keine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, wie dies etwa für Hunde oder Pferde erforderlich ist. Die Haftpflichtversicherung gilt jedoch selbstverständlich nur für zahme Hauskatzen. Wer hingegen einen ausgewachsenen Tiger in den eigenen vier Wänden hält, muss sich mit seinem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen, ob individuell auch Schutz für Wildtiere vereinbart werden kann.

Allerdings zahlt die Haftpflichtversicherung nicht jeden Schaden, den die Katze verursacht. Langfristige Schäden wie etwa Kratzspuren auf dem Parkett einer Mietwohnung werden in der Regel nicht ersetzt. Grund hierfür ist, dass ein Haftpflichtschaden plötzlich und spontan entstehen muss, um Anspruch auf die Entschädigungszahlung zu haben – „Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung“ sind in den Verträgen meist vom Schutz ausgeschlossen.

Katzenkrankenversicherung

Geht es der Katze gut, freut sich der Mensch – Aber auch so ein Tier kann ernsthaft erkranken oder sich verletzen. Vor allem Freigängerkatzen sind bedroht, die gerne auf waghalsige Erkundungsgänge gehen, über Mauern und Bäume klettern und sich auch schonmal mit dem Hund des Nachbarn anlegen. Schnell liegen die Kosten für eine Operation beim Tierarzt im vierstelligen Bereich, zum Beispiel wenn die Katze von einem Auto angefahren wird und sich einen komplizierten Bruch zuzieht. Dann steht der Tierhalter vor der traurigen Entscheidung, ob er seinen tierischen Freund einschläfern lässt oder die teure Behandlung zahlt.

Vorbeugen lässt sich mit einer speziellen Katzenkrankenversicherung oder Katzen OP Versicherung. Eine solche Police erstattet nicht nur die notwendigen Behandlungskosten, sondern zahlt auch für präventive Maßnahmen wie Entwurmungskuren, Impfungen oder Zahnreinigungen. Allerdings ist der Versicherungsschutz mit Monatsbeiträgen von bis zu 20 Euro recht teuer. Ob es sinnvoll ist einen solchen Vertrag abzuschließen oder man besser etwas Geld für die Katze spart, muss jeder Tierliebhaber selbst entscheiden.

Hausratversicherung

Es mag dem Katzenfreund das Herz bluten, doch in vielen Hausratversicherungen sind zahme Haustiere als Hausrat definiert, ebenso wie das Möbelinventar oder der Fernseher. Dies hat immerhin den Vorteil, dass die Hausratversicherung unter Umständen eine Leistung erbringt, wenn das Tier zu Schaden kommt – etwa bei einer Überschwemmung verletzt wird oder durch einen Blitzeinschlag getötet. Dies gilt jedoch nur, wenn das Tier am Versicherungsort verunglückt. Ob Haustiere mitversichert sind, erfahren Tierhalter im Hausratvertrag oder bei ihrem Versicherungsanbieter.

Kein Schutz besteht jedoch für Schäden, die das Tier selbst verursacht hat. Wenn die Katze den eigenen Hausrat des Versicherungsnehmers kaputt macht, etwa eine teure Vase umschmeißt, muss der Tierhalter die Kosten selbst tragen. (VB)


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