Versicherungen für Coaches, Trainer und Berater

27. Okt 2020 | Gewerbe

Kaum eine Branche erfreut sich eines größeren Zuwachses an Existenzgründern wie die der Coaches und Berater. Wir haben den passenden Versicherungsschutz. Damit guter Rat nicht teuer wird.

Damit „guter“ Rat nicht teuer wird

Wie viele Business-Coaches, Trainer und Berater für sämtliche Sparten es gegenwärtig hierzulande gibt, ist kaum zu sagen. Zweifelsfrei lässt sich jedoch feststellen, dass dieser Markt seit den letzten Jahren Hochkonjunktur hat.

Auch im Coaching, Training oder als selbstständige Berater können Sie oder Ihre Angestellten – wie in allen Sparten – Schäden verursachen. Wenn kein Schutz vorhanden ist, besteht das Risiko, dass die Kosten in vollem Umfang aus dem privaten Vermögen beglichen werden müssen. Bevor wir jedoch auf die Lösungen der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen eingehen, möchten wir zum besseren Verständnis die einzelnen Begrifflichkeiten – Coach, Trainer und Berater, die an sich keine geschützten Berufsbezeichnungen sind – näher erläutern.

Obwohl die einzelnen Bezeichnungen heute recht großzügig verwendet werden und auch die Aufgabenfelder fließend ineinander übergehen, gilt es zu unterscheiden:

Der Coach unterstützt den Kunden dabei, durch gezielte Fragestellungen, Gespräche und sein Feedback dessen eigene Ressourcen zu nutzen, um selbst einen Lösungsweg zu finden.

Der Trainer bringt seinem Kunden in Seminaren oder Workshops gewisse Methoden oder Techniken bei, die ihm dabei helfen, Herausforderungen mit den neuerworbenen Kompetenzen zu bewältigen.

Der Berater setzt sich mit den Problemen des Kunden auseinander, analysiert Hindernisse und liefert anschließend ein maßgeschneidertes Lösungskonzept.

Zeit, uns dem Kerngeschäft zu widmen!

Ein Coach/Trainer/Berater kann in vielen unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig werden. Als bekannteste Sparten sind wohl hier die Wirtschaftsberatung, die Personal- und Persönlichkeitsentwicklung oder selbstverständlich der Sport zu nennen. Obwohl ein Coach oder Trainer das Vertrauen seiner Klienten genießt, können Situationen und Unfälle eintreten, durch die Personen geschädigt, Gegenstände beschädigt oder Existenzen bedroht werden z. B. durch schwerwiegende Fehlentscheidungen, falsch erteilte Ratschläge, mangelhafte Beratung, Zwischenfällen im Seminar oder Unfällen beim Training.

Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (bei Unternehmen) nimmt Ihnen dieses Risiko und schützt ihn vor allen Schäden, die während Ihrer Tätigkeit entstehen können. Damit Sie Ihrer Tätigkeit sorgenfrei nachgehen können, bieten wir interessante Möglichkeiten für die typischen Risiken dieser Berufsgruppen.

Als erstes Produkt möchten wir auf die Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Coaches, Trainer, Dozenten und Lehrer von Continentale hinweisen. Dies ist in erster Linie eine Abdeckung gegen Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden gelten mit einem Sublimit von 100.000 Euro versichert. Weitere tarifliche Eckpunkte, versicherbare Berufe und die Deckungsinhalte auf Anfrage. Nutzen Sie ganz bequem unseren Versicherungscheck für Geschäftskunden.

Auch unser Kooperationspartner Hiscox hält einige interessante Lösungen bereit. Das Modularprodukt ist beliebig kombinierbar und kann über die Zeit für den Bedarf angepasst werden. Grunddeckung ist hier die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtdeckung kann optional hinzugefügt werden. Der Versicherer bietet separate Produkte für Berater und Dienstleister an (inklusive Coach, Fitnesscoach, Lehrer/Tutor, Mentaltrainer, Yoga-Lehrer usw.). Mehr zu den einzelnen Modulen Berufs-/Betriebshaftpflicht, Cyber-Versicherung sowie Sachversicherung erhalten Sie hier.

Als dritte Lösung möchten wir Ihnen den Versicherer Markel mit Pro Berater vorstellen, mit dem wir eine Sondervereinbarung getroffen haben. Auch dieses Produkt ist modular aufgebaut und auch Markel unterscheidet im Angebot zwischen Berater und Dienstleister (wie Hiscox). Als Inhalte sind unter anderem die beitragsfreie Innovationsklausel sowie die fünfjährige Nachhaftung bei Berufsaufgabe/Rente erwähnenswert.


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