Vermeiden Sie eine Bauträgerbindung des Grundstückes

3. Jun 2009 | Haus & Wohnung

Eine fest vereinbarte Bauträgerbindung sollten Sie vor dem Grundstückskauf unbedingt vermeiden. So können Sie jede Menge Geld sparen, denn gibt es eine Bauträgerbindung beim Kauf des Grundstückes oder bis zur Eintragung ins Grundbuch, verteuert dies die Grunderwerbssteuer massiv.

immobilien-bautraegerbindung-grundstueck © Fotolia.com

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Das Finanzamt geht bei einer Bauträgerbindung von einem bereits bebauten Grundstück aus und somit ist die Grunderwerbssteuer um 4- bis 5-mal so teuer wie bei einem unbebauten Grundstück. Kaufen Sie aber ein unbebautes Grundstück ohne Bauträgerbindung bis nach der Grundbucheintragung, dann zahlen Sie nur die Grunderwerbssteuer für den Wert des unbebauten Grundstückes. Also kaufen Sie zuerst nur das Grundstück, veranlassen Sie die Eintragung ins Grundbuch und entscheiden Sie sich erst dann für einen Bauträger, wenn Sie die Grunderwerbssteuer bezahlt haben.

Bauträgerbindung Grundstück

Bauträgerbindung des Grundstückes

Bauträgerbindung des Grundstückes

Mitunter ist es aber unmöglich, ohne diese Bauträgerbindung das Grundstück zu erwerben, weil es einen Preis für das Grundstück und den Bau des Hauses gibt. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten, die hohe Grunderwerbssteuer zu umgehen und das auf legalen Wege:? Sie besprechen mit dem Bauträger, dass Sie vorab das Grundstück allein kaufen und nach der Zahlung der Grunderwerbssteuer dem Bauträger die weiteren Aufträge zu erteilen. Die Zahlung der Grunderwerbssteuer können Sie vorziehen lassen, jedes Finanzamt freut sich über schnelle zahlungswillige Kunden. So ist durchaus möglich, dass nach dem Kauf des Grundstückes Sie bereits zwei Wochen später die Grunderwerbssteuer bezahlt haben.

Dem Bauträger tut das Warten nicht weh, das Finanzamt kommt schneller zu seiner Steuer und Sie haben sehr viel Geld gespart? Sie suchen sich auf eigene Kosten ein anderes Grundstück in der Nähe der Grundstücke des Bauträgers. Fragen Sie bei dem Gemeindeamt nach und lassen Sie sich die Bebauungsplänen vorlegen. Ist das neue Grundstück im selben Ortsteil wie die des Bauträgers, dann ist der Bauträger gern bereit, auf diesem Grundstück zu denselben Konditionen wie auf den eigenen Grundstücken das Haus für Sie zu bauen. Doch denken Sie bitte daran, erst den Vertrag mit dem Bauträger zu unterzeichnen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind oder die Grunderwerbssteuer gezahlt haben. (Autor: CW-EulenNest)


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