Unfallversichert im Ausland

6. Mai 2014 | Familie & Freizeit

Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?

hochgeschwindigkeitszug © Fotolia.com

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Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Bundesbürger von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden. Weltoffene Menschen nehmen ein solches Angebot dankbar an, verspricht doch der Aufenthalt neue Erfahrungen und Begegnungen. Wie sieht es aber mit dem Unfallschutz aus, wenn man in Südamerika ein Staudammprojekt betreut oder in China Hochgeschwindigkeitszüge auf die Strecke schickt?

Wie die gesetzliche Unfallversicherung VBG mitteilt, sind Beschäftigte, die von der eigenen Firma ins Ausland entsendet werden, bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Ist der Angestellte sogar in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt und kann sich den besonderen Gefahren nicht entziehen, besteht darüber hinaus auch außerhalb der Arbeitszeit Schutz.

Voraussetzung für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings, dass ein inländisches Arbeitsverhältnis besteht und der Aufenthalt von vorn herein befristet ist, in der Regel auf 24 Monate. Für längere Aufenthalte und Mitarbeiter, die ausschließlich für Arbeiten im Ausland eingestellt werden, muss eine spezielle Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Arbeiten an einem Staudamm im Ausland

Arbeiten am Staudamm

Der Abschluss einer privaten Unfallpolice empfiehlt sich grundsätzlich für Arbeiten im Ausland, bietet doch die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit typischerweise keinen Schutz. Der Versicherer übernimmt dann z.B. auch die Kosten für den Rücktransport, wenn eine besonders schwere Verletzung die Behandlung in Deutschland erfordert. Wichtig ist jedoch, im Versicherungsvertrag auf den Geltungsbereich des Tarifes zu achten. Manche Verträge sehen nur eine Leistung in europäischen Ländern vor, andere wiederum gelten weltweit.

Ausbildung im Ausland – Wie sieht es mit dem Unfallschutz aus?

Ein Auslandsaufenthalt in jungen Jahren erweitert den Blickwinkel und verbessert die Karrierechancen. Zudem lässt es sich unter der Sonne Kaliforniens oder im milden Klima der Provence derzeit besser lernen als im kalten deutschen Schmuddelwetter. Doch wie sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn Studenten und Auszubildende ein Semester oder Berufspraktikum im Ausland absolvieren?

Ausbildung im Ausland

Arbeiten am Staudamm

Gut zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) generell auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen der Ausbildung greift. Der Versicherungsschutz besteht dann über den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule. Versichert sind alle Tätigkeiten und Wege im Zusammenhang mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung, was sogar die An- und Abreise zum entsprechenden Aufenthaltsort umfasst. Kann man sich also unbeschwert in den Flieger setzen, um im Ausland Vokabeln zu büffeln oder andere umfangreiche Fachkenntnisse zu erlangen?

Hier gibt es zumindest eine Einschränkung. Denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn der Auslandsaufenthalt von der deutschen Bildungseinrichtung geplant, durchgeführt oder angekündigt wurde oder zumindest im Lehrplan steht. Mit anderen Worten: Die Bildungseinrichtung muss den „organisatorischen Verantwortungsbereich“ für die Ausbildungszeit innehaben. Sind Auslandssemester als Bestandteil des inländischen Hochschulstudiums vorgeschrieben, müssen die Studenten zudem an der Heimathochschule immatrikuliert bleiben und im Ausland erbrachte Leistungen von ihr voll anerkannt werden.

Wer also privat den Besuch einer Sprachschule im Ausland organisiert, ist über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert. Auch bei einem Unfall in der Freizeit haben Studenten und Azubis im Ausland schlechte Karten. Sie greift in diesem Fall nicht. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die in (fast) jeder Lebenslage vor schwerwiegenden finanziellen Folgen schützt.

Allerdings bieten nicht alle privaten Unfallpolicen in jedem Land und für jede Tätigkeit Schutz. Manche Versicherer beschränken ihre Leistung etwa auf das Gebiet der Europäischen Union, so dass bei einem Auslandssemester in den USA oder in einem asiatischen Staat kein Schutz bestehen würde. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Vertrag zu finden – Damit die weite Welt den jungen Wissbegierigen offen steht! (VB)


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