Schiedsleute helfen

7. Feb 2014 | Familie & Freizeit

Streit unter Nachbarn kommt öfter vor, als man denkt. Die gemeinsame Grenze der Grundstücke, die zusammenfallende Einfahrt oder einfach Büsche und Hecken, die zu weit wachsen – Gründe gibt es viele. Eine Einigung kann man versuchen, in dem man die Schiedsleute der Gemeinden mit dem Fall betraut. Doch wenn alles nicht hilft – dann ist man gut beraten mit einer Rechtsschutzversicherung.

schiedsleute © Fotolia.com

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Im Gegensatz zu einem Richter, der „Recht spricht“, versuchen die Schiedsleute zwischen beiden Parteien durch einen Kompromiss zu vermitteln. Oft hilft es schon, dass beide an einem Tisch sitzen und aussprechen, was sie stört. In Gegenwart einer Schiedsperson scheint das einfacher zu sein als am Gartenzaun.

Schiedsleute sind keine Juristen

Die Schiedspersonen haben im Allgemeinen keine juristische Ausbildung, sie werden durch Schulungen an diverse Fälle herangeführt und sind sonst „normale“ Menschen, die ihren gesunden Verstand walten lassen. Lebenserfahrung wird für das Ehrenamt benötigt und man sollte keine Angst haben, auf andere Menschen zuzugehen.

Die Schiedsstellen stehen allen offen, allerdings darf zu dem zu „verhandelnden“ Problem nicht bereits ein Gerichtsverfahren anhängig sein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist der Dienstherr, und hierhin kann sich auch der Bürger wenden, wenn er ein solches Verfahren beantragen möchte. Oft haben die Schiedsstellen Öffnungszeiten, die meist in den Abendstunden liegen, damit sie jeder nutzen kann.

Antragsteller muss Kosten zunächst einzahlen

Zunächst wird vom Antragsteller ein Kostenvorschuss verlangt. Dieser liegt um die 50 Euro. Erst wenn die Schiedsperson den Nachweis von der Stadtverwaltung hat, dass dieses Geld eingegangen ist, darf die Verhandlung angesetzt werden. Ein Vergleich kostet eine Gebühr von 20 Euro, dazukommen noch diverse Auslagen – der Rest des Vorschusses wird nach Rechnungsstellung am Ende zurückgezahlt. Wer die Kosten zahlt, ist Sache der Verhandlung. Oft werden die Kosten von der Schiedsperson auf beide Parteien aufgeteilt.

Die Erfolgsquote sieht überall anders aus, und liegt natürlich auch an der Menge der Fälle. Manche Schiedspersonen haben pro Jahr kaum mehr als einen Fall zu verhandeln, weil oft die Präsenz in der Öffentlichkeit nicht gegeben ist.

Das „Urteil“ ist verbindlich

Übrigens: auch wenn die Schiedsleute keine Richter sind; das Ergebnis, welches protokolliert wird, ist für die Parteien verbindlich und kann eingeklagt werden (dann allerdings bei Gericht).
Kommt es zu keiner Einigung, stellen die Schiedsleute eine „Erfolgslosigkeitsbescheinigung“ aus; diese kann man als Kläger bei Gericht vorlegen, und damit seinen Willen bekunden, sich gütlich zu einigen.
Niemand muss befürchten, dass das, was er den oft ortsansässigen Schiedsleuten erzählt, die Runde in der eigenen Nachbarschaft macht. Die Schiedsleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft, sein Recht zu bekommen

Kommt es doch zu einer Gerichtsverhandlung, egal ob die Schiedsverhandlung erfolglos verlief, oder gar nicht erst zu Stande kam – ist es auf alle Fälle von Vorteil, eine Rechtsschutzversicherung sein Eigen zu nennen. (S.H.)

 

Die Unparteiischen Hohen Neuendorf

"Hecke zu hoch? Rolladen zu laut? Jahrzehntelanges Schweigen zwischen Nachbarn oder – im Gegenteil – eine Klageandrohung? Hohen Neuendorfs Schiedsleute Kerstin Engelhardt und Thomas Ihle können helfen – manchmal." (Quelle: Märkische Oderzeitung externer Link)


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