Richtig versichert im Urlaub

3. Jul 2013 | Familie & Freizeit

Deutschland im Urlaubsfieber! Mit Beginn der Sommerferien werden wieder in vielen Familien Koffer, Rucksäcke und Reisetaschen gepackt, um in ferne Gefilde zu verreisen. Welche Versicherungen sollte aber der Reisende im Gepäck haben, damit er ungestört den Urlaub genießen kann?

trickdiebstahl-auto-urlaub-handtasche © Fotolia.com

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Hausratversicherung

Der Urlaub wird schnell zur Belastungsprobe, wenn Gepäckstücke abhanden kommen oder gestohlen werden. Eine gute Hausratversicherung sichert häufig auch den Verlust von Reisegepäck ab. Aber hier gilt es, in den Verträgen nachzulesen. Einige Versicherer schließen Diebstähle aus, wenn sie nicht mit Drohungen oder Gewaltanwendungen verbunden sind. Andere wiederum übernehmen bei einfachen Diebstählen keine Leistung – also wenn etwa das Gepäck aus einem unverschlossenen Raum entwendet wurde.

Auch grob fahrlässiges Verhalten kann einen Ausschluss nach sich ziehen, wenn zum Beispiel der Koffer am Flughafen unbeaufsichtigt bleibt und deshalb abhanden kommt. Die Höchstersatzleistungen für Gepäckstücke wie Sportgeräte, Wertsachen, Bargeld etc. können stark begrenzt oder eine Leistung hierfür sogar komplett ausgeschlossen sein.

Einbruchdiebstähle aus Schiffskabinen, Schlafwagen oder PKW sind nur dann versichert, wenn diese Leistungen explizit im Vertrag aufgeführt werden. Auch hier sind die Höchstbeträge begrenzt. Manche Versicherungen übernehmen sogar die Rückreisekosten, wenn während des Urlaubs zu Hause eingebrochen wird! Angehende Touristen können auch eine eigenständige Reisegepäckversicherung abschließen.

Private Unfallversicherung

So manch ein Urlauber will in den Ferien nicht nur im Hotel herumsitzen, sondern auch richtig was wagen – sei es eine Bergwanderung, der Besuch einer Surfschule oder ein Ritt auf dem Esel. Schnell ist man dabei gestürzt und erleidet einen Unfall. Dann ist es gut, über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Der gesetzliche Schutz greift nämlich nicht bei Freizeitaktivitäten!

Auch bei Unfallversicherungen lohnt ein Blick in die Verträge, weil die Leistungen im Ausland unterschiedlich definiert sein können. Viele Versicherer ersetzen den Krankenrücktransport bis zu einer bestimmten Summe, damit sich eine verunglückte Person schnell in heimischen Gefilden behandeln lassen kann. Zu den Bonusleistungen zählen auch die Rückholung minderjähriger Kinder aus dem Ausland, die Verdoppelung des Krankenhaustagegelds bei Auslandsaufenthalt oder Serviceleistungen wie die Vermittlung eines Krankenhauses, eines Dolmetschers oder die Benachrichtigung von Angehörigen.

Private Auslandskrankenversicherung

Was tun, wenn man im Urlaub doch einmal krank wird, das Essen nicht verträgt oder sich sogar Malaria einfängt? Für diese Notfälle bietet eine Auslandskrankenversicherung Schutz. Ohne Nachweis einer solchen Versicherung ist schon die Einreise in bestimmte Länder nicht möglich, etwa verlangt Kuba den Abschluss eines Vertrages. Besonders zu beachten ist dabei, dass ein Krankenrücktransport in ausreichender Höhe vereinbart wird.

Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt auch Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings werden nur die Beiträge übernommen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Die Kostendifferenz muss der Patient aus eigener Tasche zahlen, sofern er keine private Versicherung abgeschlossen hat. Notwendige Schutzimpfungen gegen z.B. Diphtherie oder Wundstarrkrampf werden vor Reiseantritt empfohlen und in der Regel auch von den Krankenkassen erstattet.

Private Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, wenn man fremden Personen im Ausland einen Schaden zufügt. Aber nicht jede Versicherung leistet bei Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen in Hotels, etwa wenn eine teure Lampe zu Bruch geht oder sogar der Fernseher. Ob hierfür Schutz besteht, ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Zudem kann der Schutz in manchen Geltungsbereichen zeitlich eingeschränkt sein, etwa außerhalb der EU. In der Regel reicht die Zeitspanne, um einen Urlaub bequem zu Ende zu bringen – 12 Monate Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt werden von den meisten Anbietern mindestens gewährt. Im Zweifel heißt es aber auch hier: Im Vertrag nachlesen ist besser als zahlen! (VB)


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