Das Registergericht

16. Jul 2013 | Gewerbe

In fast allen Staaten dieser Erde werden sogenannte Register geführt, die Informationen zu verschiedenen Gegebenheiten verzeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu diesen Registern beispielsweise das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister sowie auch das Grundbuch.

Zuständig für die Führung sind die jeweiligen Registergerichte der Bundesländer beziehungsweise für länderübergeordnete, zentrale Register die entsprechende Bundesbehörde (z.B. Verkehrsregister).

Das Registergericht: Aufgaben, Zuständigkeiten und Standorte

registergericht-amtsgericht © Fotolia.com

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In der Regel fungieren die Amtsgerichte der einzelnen Bundesländer als Registergerichte. Dort werden die einzelnen Register für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich gepflegt. Eine Übersicht über die Standorte der Amtsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland kann man im Internet finden. Früher wurden die einzelnen Register manuell bei den einzelnen Registergerichten geführt. Durch die Umstellung der meisten Register auf eine elektronische Form sind diese zum großen Teil zentral über das Internet abrufbar (siehe unten).

Die wichtigsten Register für Selbstständige und Unternehmer

Eines der wichtigsten Register für Selbstständige und Unternehmer ist das Handelsregister. In diesem Register werden Kaufleute bzw. Unternehmen einer bestimmten Region aufgeführt, in der Regel mit folgenden Angaben: Firmenbezeichnung, Gegenstand des Unternehmens, Hauptsitz und Niederlassungen, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen sowie Informationen über das Stammkapital. Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG) ist zusätzlich die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Handelsregister vorgeschrieben.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register und soll in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr dienen. Die Angaben im Handelsregister sind verbindlich, für bestimmte Unternehmen existiert eine Eintragungspflicht. Diese gilt für Kaufleute (Einzelunternehmer), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG).

Angehörige der „Feien Berufe“ werden nicht im Handelsregister geführt. Werden Partnerschaften von Angehörigen der Freien Berufe gegründet, so werden diese im Partnerschaftsregister verzeichnet. Wie beim Handelsregister handelt es sich hierbei um ein öffentliches Verzeichnis. Verwaltet werden Informationen wie etwa die beteiligten Partner, die wesentlichen Rechtsverhältnisse und die Vertretungsregelungen.

Ähnlich gelagert ist das Genossenschaftsregister, das alle Genossenschaften einer bestimmten Region verzeichnet (Sitz, Vorstand, Prokurist etc.).

Veröffentlichungen und Auskunft

Bei öffentlichen Registern setzt der Gesetzgeber voraus, dass ein allgemeines Interesse an den verzeichneten Informationen besteht. Deshalb wurde für diese Register eine Öffentlichmachung rechtlich niedergelegt, was bedeutet, dass jeder ohne Begründung entsprechende Informationen aus den Registern abrufen kann.

Bis zum 1. Januar 2009 wurden Eintragungen, Löschungen und Änderungen im Handelsregister noch regelmäßig in den Tageszeitungen veröffentlicht. Mit der endgültigen Umstellung der vorgenannten Register auf eine elektronische Form entfällt die Bekanntmachung in Tageszeitungen spätestens seit Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist zum 01. Januar 2009. Seitdem erfolgen diese Bekanntmachungen nur noch im „Elektronischen Unternehmensregister“ des „Elektronischen Bundesanzeigers“, die beide im Internet zur Verfügung stehen (auf der Webseite des Elektronischen Bundesanzeigers).

Der Elektronische Bundesanzeiger und das Elektronische Unternehmensregister

Der Elektronische Bundesanzeiger mit dem Elektronischen Unternehmensregister sind im Prinzip das Online Registergericht der Bundesrepublik Deutschland. Im Elektronischen Unternehmensregister können Eintragungen online gemacht und Auskünfte online abgerufen werden. Für den Abruf von Unternehmensinformationen ist eine Registrierung erforderlich, die jedoch kostenlos ist. Auch der Abruf von Basisdaten ist kostenfrei. Darüber hinaus können weitergehende Informationen zu einem Unternehmen recherchiert werden, die mit unterschiedlich hohen Gebühren belegt sind. Die Gebühren der einzelnen Informationsleistungen findet man ebenfalls auf der Webseite des Elektronischen Bundesanzeigers.

Über die Unternehmensinformationen hinaus bietet der Elektronische Bundesanzeiger auch vielfältige Informationen bezüglich amtlicher Bekanntmachungen, Rechtsverordnungen und Gesetze, gerichtliche Maßnahmen (z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren), Gesellschaftsbekanntmachungen von Kapitalgesellschaften sowie beispielsweise auch allgemeine Informationen zum Kapitalmarkt (z.B. Aktienkurse). Auch Ausschreibungen können im Elektronischen Bundesanzeiger recherchiert werden.

Neben dem Elektronischen Bundesanzeiger stellen eine Reihe von privaten Anbietern Recherchemöglichkeiten und Informationsdienste für Unternehmensdaten zur Verfügung. Diese Angebote sollten jedoch sorgfältig geprüft werden, da die Gebühren hier teilweise erheblich über jenen liegen, die bei einer Suche auf der Seite des Elektronischen Bundesanzeigers anfallen, beziehungsweise werden bereits für die Basisdaten Gebühren erhoben. (Marie Veron)


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