Pflege: Private Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

16. Mrz 2015 | Altersvorsorge

Wenn jemand in der Familie pflegebedürftig wird, müssen Partner und Kinder des Betroffenen ihr Vermögen offenlegen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl Teile des Lohns als auch Sparguthaben kann das Sozialamt dann einfordern. Allerdings gibt es ein Schonvermögen - dieses erhöht sich durch private Altersvorsorge.

sozialamt-schonvermoegen-altersvorsorge © Fotolia.com

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Werden Menschen pflegebedürftig, dann sind auch die Angehörigen in der Pflicht. Reicht das Geld des Betroffenen nicht aus, um alle Pflegeleistungen zu bezahlen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen und bittet diese zur Kasse. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen zunächst die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Partner können herangezogen werden. Dann kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) – auch sie haften gesamtschuldnerisch.

Schonvermögen sichert Lebensbedarf

Der Staat darf aber nicht auf das gesamte Vermögen eines Unterhaltspflichtigen zugreifen. Als Schonvermögen wird jener Teil des Elternunterhalts bezeichnet, der einerseits den Lebensbedarf und andererseits die Altersvorsorge sichert. „Wie hoch das Schonvermögen ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da es individuell berechnet wird“, erklärt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB).

Schonvermögen - Altersvorsorge

Schonvermögen – Altersvorsorge

Wichtiger Bestandteil des Schonvermögens ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ein Teil davon, der sogenannte Selbstbehalt, ist geschützt. Alleinstehende haben aktuell einen monatlichen Selbstbehalt von 1.800 Euro, Ehepaare von 3.240 Euro. Alles was darunter liegt, darf der Fiskus nicht anfassen! Zusätzlich können Ausgaben für Ratenkredite, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und private Kranken- und Rentenversicherungen geltend gemacht werden.

Auch ein bestimmtes Geldvermögen wird dem Unterhaltspflichtigen zugestanden, ohne dass das Sozialamt darauf zugreifen kann. Aktuell sind bis zu 75.000 Euro vom Elternunterhalt ausgeschlossen. Aber Vorsicht: Wenn der Haftende Immobilienbesitzer ist, kann sich das Schonvermögen schon auf 25.000 Euro reduzieren. Kaum genug, um damit seinen Lebensabend zu bestreiten! Rücklagen für Sanierungen und Modernisierungen sind ebenfalls vor dem Zugriff des Amtes sicher.

Altersvorsorge begünstigt Schonvermögen

Damit man später seinen Angehörigen nicht finanziell zur Last fällt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus.

Doch auch die Familienmitglieder können etwas tun, damit ihnen etwas mehr übrig bleibt, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt. Der Staat hat natürlich ein Interesse daran, dass auch unterhaltspflichtige Angehörige für ihr Alter vorsorgen. Das bedeutet: Wer in die eigene Altersvorsorge investiert, kann sein Schonvermögen deutlich erhöhen. Die Berechnung hierfür gestaltet sich nach einem komplizierten Verfahren, bei dem der Vorjahres-Bruttoverdienst ebenso eine Rolle spielt wie die Anzahl der Berufsjahre und die bereits getätigte Altersvorsorge. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der Pflegefall: Wenn Angehörige haften

Zum Pflegefall zu werden ist eine beängstigende Vorstellung. Aber dabei auch noch der Familie zur Last zu fallen, ist für die Deutschen unter 60 Jahren eine Horrorvorstellung: 84 Prozent fürchten nichts mehr als die Pflegebedürftigkeit. Wenn sie aber doch eintreten sollte, haben 83 Prozent die meiste Angst davor, ihre Angehörigen persönlich zu belasten.

Zum Pflegefall zu werden ist eine beängstigende Vorstellung. Aber dabei auch noch der Familie zur Last zu fallen, ist für die Deutschen unter 60 Jahren eine Horrorvorstellung: 84 Prozent fürchten nichts mehr als die Pflegebedürftigkeit. Wenn sie aber doch eintreten sollte, haben 83 Prozent die meiste Angst davor, ihre Angehörigen persönlich zu belasten.

Den Kindern finanziell auf der Tasche zu liegen fürchten 76 Prozent.
Das geht aus der aktuellen Continentale-Studie 2014 in Zusammenarbeit mit TNS Infratest externer Link hervor. Immerhin kommen auf Pflegebedürftige oft monatliche Kosten von weit über 1.000 Euro zu. So kann allein die Unterbringung in einem Heim je nach Pflegestufe über 3.000 Euro im Monat verschlingen. Innerhalb von fünf Jahren kommt so schnell eine Summe von über 100.000 Euro zusammen.

Sollten die Ersparnisse und die Absicherung des Pflegebedürftigen nicht reichen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen entsprechend des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB externer Link). Es regelt die allgemeinen Bedingungen der Unterhaltsverpflichtungen zwischen Familienangehörigen.

Zunächst müssen die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Ehepartner können einbezogen werden, sollte der aktuelle Lebenspartner die Kosten nicht decken können. Haben alle Ehegatten gezahlt, kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) in Frage, auch sie haften gesamtschuldnerisch.

Inwiefern Angehörige für den Unterhalt aufkommen müssen, orientiert sich an deren individueller Leistungsfähigkeit und dem Beitrag zum Einkommen der eigenen Familie. Weniger bekannt ist, dass auch Enkel indirekt haften, denn auch diese sind Verwandte in gerader Linie. Die nicht gedeckten Zahlungen verfallen nicht und können noch 30 Jahre später eingefordert werden.

Nicht gegenseitig füreinander aufkommen müssen Geschwister, Verschwägerte oder noch weiter entfernte Verwandte. Kann jedoch aufgrund des Schonbetrags auf kein Einkommen oder Vermögen zurückgegriffen werden, dann übernimmt das Sozialamt letztendlich die Kosten. Die rechtzeitige Vorsorge und eine Vermögensaufteilung je nach Familienstand können sich hier lohnen.

Pflege in Deutschland: So schützen Sie sich vor hohen Kosten

2,50 Millionen Deutsche waren im Jahr 2011 pflegebedürftig. Dieser Wert geht aus einer Erhebung des statistischen Bundesamtes hervor. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Konsequenz: Kostenfaktor
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder prognostizieren bis zum Jahr 2030 ganze 3,40 Millionen Pflegebedürftige. Als Bürger stellt sich die Frage: Wie kann man sich vor Pflegebedürftigkeit und den daraus resultierenden Konsequenzen schützen?

Das kostet Sie eine Pflegebedürftigkeit

Die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegefall sind enorm. Mit 2.300 Euro pro Monat müssen Betroffene der Pflegestufe I rechnen. 2.700 Euro fallen dahingegen für Betroffene der Pflegestufe II an und Personen mit Pflegestufe III zahlen mit 3.200 Euro pro Monat den Bärenanteil.

Wie einer interessanten Statistik externer Link zu entnehmen ist, wird ein Teil der Kosten zwar von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, aber der höhere Anteil bleibt bei dem Versicherten. In Pflegestufe III besteht derzeit eine Versorgungslücke von mehr als 1.700,00 Euro. Von den niedrigen Renten kaum tragbar. Im schlimmsten Fall müssen Familienangehörige eingreifen. Die Zahlen sind aktuell und können sich im Laufe der nächsten Jahre deutlich, zur Missgunst der Versicherungsnehmer, verändern. Der demografische Wandel in ganz Deutschland wirkt sich nicht nur auf die Rentenkassen, sondern ebenso auf die Pflegekassen aus.

Davon einmal abgesehen handelt es sich bei den durchschnittlichen Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit um eine „einfache“ Pflege, in stationärer Unterbringung – vornehmlich im typischen Pflegezentrum. Und auch in diesem Zusammenhang muss mit drastischen Veränderungen in den kommenden Jahren gerechnet werden. Denn immer mehr junge Menschen müssen sich um immer mehr ältere Menschen kümmern. Viele junge Menschen verlieren zunehmend das Interesse am Pflegesektor, entscheiden sich für andere Berufswege. Daraus folgt unweigerlich ein Fachkräftemangel, der sich auf die Qualität der Pflege auswirkt. Wer später eine liebevolle, fürsorgliche und hochwertige Pflege genießen möchte, muss sich für andere Alternativen entscheiden, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden sind, die Leistungen der gesetzlichen Kassen verändern sich dadurch allerdings nicht. In diesem Zusammenhang würde die Versorgungslücke noch einmal ansteigen.

So schützen Sie sich vor hohen Kosten im Pflegefall

Rechtzeitig vorsorgen: Wer sich vor dem finanziellen Ruin im Pflegefall schützen, eine angemessene Pflege genießen und sorgenlos leben möchte, kommt um eine zusätzliche, private Absicherung nicht herum. Viele Deutsche haben das bereits erkannt und individuelle Maßnahmen ergriffen. Etwa die Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung, Unfallversicherung oder private Rentenversicherung. Besonders beliebt ist jedoch die private Pflegezusatzversicherung, die seit 2013 noch attraktiver ist.

Seit 2013 empfiehlt sich grundsätzlich der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung, auch gerne als „Riestern in der Pflegeversicherung“ bezeichnet. Versicherungsnehmer erhalten eine jährliche – geringe – staatliche Förderung in Höhe von 60,00 Euro / 5,00 Euro pro Monat. Die Ergodirect bietet beispielsweise eine solche Police an. Für 10,00 Euro pro Monat, zzgl. der 5,00 Euro staatlichen Förderung, erhalten Versicherungsnehmer (in diesem Beispiel weiblich, 25 Jahre) bei Eintritt der Pflegestufe I zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung 232,00 Euro. Bei Pflegestufe II zahlt die Versicherungsgesellschaft 348,84 Euro und bei Pflegestufe III 1.162,79 Euro. In Anbetracht des geringen, monatlichen Versicherungsbeitrages eine durchaus gute Investition. Dennoch reicht auch diese Leistung nicht aus, um die gesamte Versorgungslücke abzudecken. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine zusätzliche, ungeförderte Pflegeversicherung, etwa in Form des Pflegetagegeldes, mit welcher das übrige Defizit ausgeglichen wird. Mit solchen Policen lassen sich Tagegelder in Höhe von meist 20,00 Euro bis 150 Euro sichern, welche im Versicherungsfall monatlich ausgezahlt werden.

Pflegekosten: Haus gegen „Diebstahl“ versichern

Der pflegebedürftige Bürger als Betroffener mag sich im Einzelfall wie bestohlen vorkommen, obwohl alles seine Richtigkeit hat. Er hat über Jahrzehnte hinweg das Eigenheim abbezahlt und lebt im Alter in seinen eigenen vier Wänden. Trotzdem kann es geschehen, dass er dieses Eigentum aufgeben, sprich veräußern muss.

Die Sprache ist von der Finanzierung einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit im späteren Alter, beispielsweise in der Pflegestufe III als Schwerstpflegefall. Sofern für diese Lebenssituation nicht durch eine oder mehrere Pflegeversicherungen vorgesorgt worden ist, hilft der Staat mit Transferleistungen. Die sind aber subsidiär, das heißt nachrangig. Der Pflegebedürftige muss alles tun, um die notwendigen Kosten selbst zu bezahlen. Vermögen wie Haus, Grund und Boden muss zunächst verwertet, sprich verkauft werden. Von dem Erlös lassen sich die Pflegekosten temporär bezahlen. Erst wenn das eigene Vermögen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Schonvermögens aufgebraucht ist, hilft der Staat. Ähnlich verhält es sich dann mit dem laufenden Einkommen. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Freigrenzen, die sich an der Grundsicherung orientieren, muss es zur Pflegefinanzierung genutzt werden. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Pflegebedürftige vorhandenes Vermögen verwerten muss, also auf Sicht gesehen kein Vermögen haben darf. Erst dann kann er mit staatlicher Hilfe rechnen.

Um sich gegen diesen „Diebstahl“ zu versichern, gibt es in Bezug auf die spätere Pflegebedürftigkeit mehrere Möglichkeiten. Seit Mitte der 1990er Jahre ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Jeder Bürger muss pflegeversichert sein. Die Beiträge werden zusammen mit denen für die Krankenversicherung monatlich an die vom Versicherten ausgewählte Krankenkasse bezahlt. Die Pflegekassen sind als Träger der Pflegeversicherung ihrer jeweiligen Krankenkasse zugeordnet. Seit Januar 2013 bietet die Bundesregierung die staatliche Förderung einer privaten Pflegeversicherung an. Sie wird nach ihrem Initiator, dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr umgangssprachlich Pflege Bahr genannt. Pflege Bahr ist eine Pflegetagegeldversicherung, auf die bis auf ganz wenige Ausnahmen jeder Bürger einen Anspruch hat. Er muss achtzehn Jahre alt sein, Beiträge an die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen und darf weder bisher noch aktuell Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Pflege Bahr und gesetzliche Pflegeversicherung sind zwei Standbeine, mit denen sich die späteren Kosten je nach Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit ganz oder größtenteils bezahlen lassen.

Um zu vermeiden, dass zur Finanzierung der Pflegekosten eigenes Einkommen oder Vermögen hinzugezogen wird, ist Pflege Bahr geradezu ein Muss. Sofern Pflege Bahr und gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend hoch sind, empfiehlt sich der Abschluss einer weiteren, nicht staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung. Mit den Standbeinen gesetzliche Pflegeversicherung, staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr und private Pflegetagegeldversicherung lassen sich alle anfallenden Pflegekosten bezahlen. Das Haus als Vermögen und das monatliche Einkommen bleiben dabei unangetastet.

(VB) (MM)


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